Beitragsfreie Mitversicherung in der GKV

Hallo zusammen,

meine Lebensgefährtin und ich haben uns entschlossen, im November zu heiraten. Meine zukünftige Ehefrau ist geschieden und hat zwei Kinder im Alter von 9 und 12 Jahren. Für das jüngere Kind bekommt sie Unterhalt vom Vater (ungefähr 200 € im Monat) für das ältere nicht, weil der Vater dieses Kindes sich unauffindbar im Ausland aufhält. Meine Lebensgefährtin ist nicht berufstätig und ist Sozialhilfeempfängerin (Hartz IV), also mit ihren beiden Kindern in der AOK versichert. Ich verdiene ungefähr 2000 € brutto im Monat und bin in einer BKK krankenversichert. Meine Frage nun, die mir meine BKK am Telefon nicht beantworten konnte oder wollte: werden meine zukünftige Ehefrau und ihre beiden Kinder in meiner BKK beitragsfrei mitversichert ?

Hallo,
kein Problem, alle drei können kostenlos mitversichert
werden. Familienversicherung gilt nicht nur leibliche Kinder, sondern
auch für Stiefkinder.
Gruss
Czauderna

Kann man so pauschal ned sagen. Wenn die Kinder adoptiert werden, ist das kein Problem. Kenn allerdings den Fall, dass nicht adoptierte Kinder bei demjenigen mitversichert werden, der das Kindergeld erhält.

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Hallo, kann man doch so pauschal sagen, weil es eben grundsätzlich möglich ist. Wenn überhaupt eine Familienversicherung verneint werden
könnte, dann nur wenn die Stiefkinder nicht im gemeinsamen Haushalt leben würden und nicht überwiegend vom Stiefvater unterhalten würden.
Der Kindergeldbezug ist da nicht entscheidend.
Selbstverständlich können die Kinder auch beim leiblichen Vater
mitversichert werden, wenn dieser in der GKV ist - Dies muss aber nicht zwingend geschehen.
Gruss
Czauderna

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Danke Günter!
Hallo Günter,

ich bewundere immer wieder Deine Geduld und Ausdauer - vor allem aber Deine Gelassenheit mit diesen intellektuell unauffälligen Beiträgen!

Das sind die, die meine Branche in Veruf bringen!

Danke!

Thorulf Müller