Hallo,
weiss jemand ob Versorgungsbezüge, die als Kapitalleistung ausgezahlt werden, erst ab einer bestimmten Höhe für die Kranken- und Pflegeversiocherung beitragspflichtig werden.
Wenn ja, wo liegt die Grenze, wie wird sie berechnet?
Wird dabei jede Versicherung einzeln betrachtet oder in der Summe aller Versorgungsbezüge?
Bestehen Unterschiede, wenn die Versicherung durch den Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert wurde?
Ulrich
Hallo,
Bei jeder Kapitalauszahlung einer Betrieblichen Altersversorgung muss ein Anteil zur GKV gezahlt werden.
Dabei spielt es keine Rolle ob diese Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerfinanziert war.
Auch gibt es dabei keine Mindest- bzw. Höchstgrenze.
Gruß Merger
Hallo,
wenn die Kapitalauszahlung auf 120 Kalendermonate verteilt wird und weniger als 127,75 € mtl. dabei herauskommen, dann ist dieser Versorgungsbezug beitragsfrei, allerdings darf es keine weiteren
Versorgungsbezüge geben.
Gruss
Czauderna