Beitragsfreiheit in GKV bei Splittung Elternzeit

Hallo,

ich war 16 Jahre ein einem Arbeitsverhältnis und habe ordnungsgemäß Sozialabgaben entrichtet. Ich war/bin in der GKV pflichtversichert. Vor 5 Jahren wurde meine Tochter geboren. Ich nahm hierauf 3 Jahre Elternzeit; nach 20 Monaten wurde mein Sohn geboren, auch hier beantragte ich 3 Jahre Elternzeit. Folglich habe ich noch 16 Monate Elternzeit von meiner Tochter über. Nach Ablauf der Elternzeit für meinen Sohn wollte ich wieder arbeiten gehen, meine Firma hat jedoch ihren hiesigen Standort aufgelöst und an einen mit billigeren Arbeitskräften verlegt. Ich musste einen Aufhebungsvertrag schliessen und mich neudeutsch „arbeitssuchend“ (ganztags) melden. Nun muss ich mit Bürokratismus, überheblichen Bearbeitern etc. kämpfen. Ich habe jetzt aktuelle ein Angebot für nen Minijob (400 Euro) und habe Kenntnis, dass ich da nicht krankenversichert bin, hätte aber alsbald ggfls. die Möglichkeit entsprechend aufzustocken. Da ich aber lieber Arbeiten gehen möchte und somit weniger Geld erhalte als beim Bezug von ALG 1 (Abmeldung als „arbeitssuchend“ würde dann erfolgen) nun meine Frage:
Habe ich trotz dem momentan nicht mehr bestehenden Arbeitsverhältnis noch einen Rechtsanspruch auf die 16 Monate Beitragsfreiheit (übrige Zeit des Asnpruchs nach Geburt meiner Tochter) in der der gesetzl. Pflichtversicherung? Bzw. einen Rechtsanspruch auf die Fortführung der Beiträge in der gesetzl. RV?

Mir wäre mit einer Beantwortung echt geholfen! Ich werde momentan von einer Stelle zur nächsten verwiesen und niemand kennt sich damit wirklich aus!
Vielen Dank euch!

Hallo,

wenn du wieder arbeiten gehst (nicht 400 € Job), dann musst du ganz normal deine Sozialabgaben bezahlen.

Du hast allerdingts, wenn du entsprechen wenig verdienst noch Anspruch auf diverse Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergartenkosten-Übernahme, …).

Vielleicht ist das nicht ganz die Antwort auf deine Frage, aber ich hoffe, ich konnte trotzdem ein bißchen weiter helfen.

Grüße
Caddy