Beitragsfreistellung Rentenversicherung

Hallo,

ich fange im nächsten Monat mit dem Referendariat an (Dauer 18 Monate). Es ist allgemein bekannt, dass Referendare keine Unsummen verdienen - es sind netto ca. 1000 EUR. Abzüglich aller Fixkosten verbleiben mir im Monat 170 EUR zum Leben (Lebensmittel, Kleidung, Freitzeit, Schulutensilien) - das ist weniger als ich im Studium hatte…

In diesen Fixkosten ist auch eine Rentenversicherung enthalten, die monatlich mit 145 EUR zu Buche schlägt. Ich möchte diese Versicherung auf keinen Fall kündigen, da die Verluste zu große wären und er im Vergleich zu jetztigen Lebensversicherungen steuerliche Vorteile hat.

Nun frage ich mich, ob es Sinn macht diese Versicherung für 9 Monate beitragsfrei zu stellen. (Ich könnte dann die Hälfte des Beitrages monatlich zurücklegen, so dass ich nach 9 Monaten wieder den vollen Betrag zahlen kann und insgesamt so die 18 Monate überbrückt hätte.)

Kann mir jemand sagen, ob es große Nachteile für mich sind? So weit ich weiß verringert sich nur die Garantierente. Aber um wie viel Prozent ungefähr? Ansonsten hat es keine Auswirkungen? Kann ich nach dieser Zeit die Versicherung auf jeden Fall wieder aufleben lassen, oder kann der Versicherer dies verhindern?

Über die Hilfe eines Fachkundigen würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
F.

Hi,

in Deinem Fall macht die Beitragsfreistellung auf alle Fälle Sinn.

Das einzige was ein Problem darstellen könnte wäre ein eingeschlossener Todesfallschutz oder Berufs/Erwerbsunfähigkeitsschutz. Wenn die Versicherung nun beitragsfrei gestellt wird, kann bei wiederinkraftsetzung eine erneute Gesundheitsprüfung anfallen.

Sonst bestehen keine Nachteile ausser natürlich die Reduzierung der Versicherungssumme.

Gruß
Markus

Hallo,

eine Beitragsfreistellung ist bis zu 12 Monate möglich, ohne dass bei Weitersparung Gesundheitsfragen notwendig werden.
Auch werden „Altverträge“ (Beginn vor 2005) nicht steuerschädlich dadurch. Dies wird erst ab 18 Monaten (mMn.) der Fall.
(kann aber von Gesellschaft zu Gesellschaft auch etwas abweichen, daher Vermittler fragen!)

Achtung!
Beitragsstundung hat nix mit Beitragsfreistellung zu tun. Die Stundung macht dann Sinn, wenn der Beitrag ggf. bis 6 Monate nicht entrichtet werden könnte! Alles andere wird zu teuer, da auch Zinsen anfallen!

VG, René

eine Beitragsfreistellung ist bis zu 12 Monate möglich, ohne
dass bei Weitersparung Gesundheitsfragen notwendig werden.

Gesundheitsfragen bei einer Rentenversicherung ? Von BUZ oder BUV war nicht die Rede.

Hallo,

ne Rentenvers. in dem Alter und bei dem Beitrag, ohne mindestens BUZ, ist m.E. grob fahrlässig!
Hatte deren Inhalt vorrausgesetzt! :frowning:
Bin halt „Betriebsblind“ gewesen! :wink:

VG, René

Hallo,

vielen Dank für die gute Hinweise…

Eine BUZ ist tatsächlich in dem Vertrag enthalten. Allerdings nur noch bis zum 1.11. diesen Jahres. Dann läuft sie aus - der Rest des Vertrages bleibt bestehen. Weiß der Geier warum das so ist. Ich habe es nur durch Zufall entdeckt - Glück im Unglück. Denn sonst wäre ich die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich gegen Berufsunfähigkeit versichert bin, obwohl dies dann nicht mehr der Fall ist. (Seit dem nehme ich Abstand von diesem Versicherer…)

Somit müssten die Gesundheitsfragen keine Rolle spielen.

LG
F.

ne Rentenvers. in dem Alter und bei dem Beitrag, ohne mindestens BUZ, ist m.E. grob fahrlässig!

Da lehnst Du Dich mal wieder kräftig aus dem Fenster. Immer mehr Fachleute empfehlen die Trennung von Risikotarifen vom Vermögensaufbau. In diesem Fall also eine Rentenversicherung ohne BUZ und eine eigenständige BUV. Bei den heute üblichen Tarifen und Bedingungen ist die BUZ der BUV nicht mehr überlegen.

dann nicht mehr der Fall ist. (Seit dem nehme ich Abstand von diesem Versicherer…)

Der Versicherer kann da nichts für. Den Vermittler solltst Du meiden, auch dann wenn er die Gesellschaft wechselt oder Makler ist.

Hi,

Immer mehr Fachleute empfehlen die Trennung von Risikotarifen vom Vermögensaufbau

Völlig korrekt!

Nur mal kurz zur Abklärung.
Wir reden auch von den gleichen Dingen?

BUZ= Berufsunfähigkeitszusatz (BUZ-0 oder/und BUZ-R)
BUV= Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei einer BUZ-0 ist keine BU-Rentenzahlung abgesichert, es wird nur im BU-Falle, die Beitragszahlung von der Vers. übernommen.

Die BUZ-0 söllte Bestandteil jeder Rentenversicherung sein!
Ich hatte nie etwas von einer BUZ-Rente gesagt! :wink:

Das vermutete „aus dem Fenster lehnen“, lag sicher an mir, da ich nicht klar dargestellt hatte, ob ich BUZ oder nur BUZ-0 meinte! :wink:

So, mach ich das Fenster wieder zu! Is kalt draussen!

VG, René