Beitragsfreistellung

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben (meine Frau und ich) für unsere Kinder Versicherungspolisen abgeschlossen. Zurzeit haben wir nicht die Möglichkeit die Beiträge weiter zu zahlen und unsere Kinder selber auch nicht (sind schon volljährig). Meine Frage ist: was können wir erwarten, verlangen - wenn wir eine Beitragsfreistellung beantragen (niedrigste Betrag-wenn’s möglich 0€, längste Zeit- möglich längste). Wir möchten nicht kündigen um nicht viel Geld zu verlieren.
Für eine Antwort möchte ich mich voraus bedanken.
Gruß
Henry

was sind denn das für Policen? Krankenzusatz? Rente? Lebensvs?

Lieber Henry,
leider teilen Sie uns nicht mit um welche Versicherung es sich handelt. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Lebensversicherung handelt. Diese kann Beitragsfrei gestellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bespart werden. Zugleich ist es jedoch abhängig, ob es eine reine Lebensversicherung ist oder ob hier Risikoversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit) mit abgesichert sind.
Einfachste Lösung: Rufen Sie beim Versicherungsunternehmen an, teilen Sie die Vertragsnummer mit und lassen Sie sich direkt beraten. Ihr Versicherungsunternehmen kann ihnen auch direkt alle Vor- und Nachteile einer Beitragsfreistellung nennen.

Hallo,
da aus Ihrer Frage nicht hervorgeht um welche Art der Versicherung es sich handelt kann ich nur allgem. Antwort geben.
Wenn es sich um eine Lebensversicherung handelt sollte eine Beitragsfreistellung auf unbestimmte Zeit kein Problem darstellen. Es gibt allerdings auch Policen, welche auf Fonds basieren, und es besteht die Möglichkeit das diese Fonds sich nicht gut entwickelten. Weiterhin spielt dann auch noch die Provision des Abschlussvertreters eine Rolle. WEnn diese beiden Faktoren zusammenspielen, ist es Möglich dass das Guthaben für eine Grundabsicherung und der damit verbundenen Beitragsfreistellung nicht möglich ist.
SOllte es sich um eine Unfallversicherung handeln können Sie den Beitrag auf die Mindestprämie reduzieren lassen.
In allen Fällen ist jedoch mit erheblicher EInschränkung des Versicherungsschutzes zu rechnen.

Guten Tag,

wie sagt der Fachmann, es kommt darauf an.

  1. Sie schreiben nicht, was für eine Art von Versicherung sie abgeschlossen haben: Unfall-, Lebens-, Renten-, Krankenversicherung?
  2. Gehen wir mal von einer Lebensversicherung aus, dann stellt sich die Frage, wann sie den vertrag abgeschlossen haben, welchen Tarif Sie abgeschlossen haben und wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist.
    Gesellschaften stellen in der Regel die Verträge erst dann beitragsfrei, wenn sie eine Mindestsumme erreicht haben, z.B. 5.000 €.

Sie sollten bei ihrer Gesellschaft anfragen, ob die Möglichkeit besteht und ob sie diese zeitlich begrenzen müssen, z.B. zunächst für 1 Jahr. Außerdem sollte man ihnen bestätigen, dass sie danach weitersparen können , ohne den Steuervorteil (wenn vor 2005 abgeschlossen) verlieren.

Da alle Tarife unterschiedlich sind, kann die Info tatsächlich nur der sinnhaft beantworten, der den Vertrag vorliegen hat.

Gruss
Norman Argubi

Interessant wäre es zu erfahren um welche Versicherungen es sich handelt und wie lange diese schon laufen.

Das ist ganz einfach.
Ihr schreibt an die Versicherung.
Betrifft VS. Nr. z.B. 4656546565
,Bitte stellen Sie die Verträge beitragsfrei"
Die Verträge werden dann weitergeführt aber ohne Beitragszahlung.
Der Versicherungsschutz ermäßigt sich auf den derzeitigen Wert der Versicherung.
Der derzeitige Wert verzinst sich weiter und der Vertrag kommt beim Ablauf des Vertrages mit dem dann gültigen Wert zur Auszahlung.
Beachte bitte, wenn es ein älter Vertrag ist, hat er einen höheren Garantiezins als die jetzt im Handel befindlichen Neuverträge.
Viele Grüße
Julius Jordan

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben (meine Frau und ich) für unsere Kinder
Versicherungspolicen abgeschlossen. Zurzeit haben wir nicht
die Möglichkeit die Beiträge weiter zu zahlen und unsere
Kinder selber auch nicht (sind schon volljährig). Meine Frage
ist: was können wir erwarten, verlangen - wenn wir eine
Beitragsfreistellung beantragen (niedrigste Betrag-wenn’s
möglich 0€, längste Zeit- möglich längste). Wir möchten nicht
kündigen um nicht viel Geld zu verlieren.
Für eine Antwort möchte ich mich voraus bedanken.
Gruß
Henry

Hallo!

Grundsätzlich sind Beitragsfreistellung, Stundung, Beitragsaussetzung usw. immer möglich. Abhängig ist dies in der Regel von der Höhe der Besparung des Vertrages, also wieviel Geld der Vertrag bisher beinhaltet und um welche Art von Lebensversicherung es sich handelt. Einfach mit dem Versicherer sprechen.

MfG
CKH

Beitragsfreistellung wäre die richtige Massnahme. Durch die Betragsfreistellung ändert sich nur die Versicherungssumme. Es gehen aber keine Beiträge komplett verloren.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo.

Wie lange eine Beitragsfreistellung VERBINDLICH gewährt werden muss steht in den Versicherungsbedingungen und ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Man kommt also um das selber Lesen nicht herum.

Evtl. kann man auch auf Kulanz des Versicherers eine längere BFS bekommen, das ist aber wie gesagt nur nach Rücksprache mit dem Versicherer möglich.

Viele Grüße vom unabhängigen Versicherungsexperten aus Saarbrücken (SAARLAND)
Claude Burgard
„Gepr. Fachwirt für Versicherungen & Finanzen“ (IHK)
http://www.versicherung-saarbrücken.de
http://www.burgard-versicherungen.de

Nun, Beitragsfreistellung, ist immer KEIN Beitrag.
Und die Dauer, das solltest Du mit deiner Versicherung abklären.
Gruß, Egon

Hallo frag doch einfach mal deinen Versicherer was möglich ist. Pauschal kann man dazu nichts antworten

mfg febud

Wenn Sie genug Kapital in den Verträgen haben ist es möglich diese Verträge Beitragsfrei zu stellen. eine Beginnverlegung (Mann setzt ein Jahr mit dem Beitrag aus und der Vertrag lauft dann ein Jahr länger) ist vieleicht auch eine Möglichkeit bzw, eine Herabsetzung der Versicherungssumme.

Hallo,
je nach Service- Katalog der Gesellschaften kann das differieren.
0 ist möglich, risikozwischenbeitrag ohne Ansparen ggfs. auch, kündigen- wenn es sein muss… auch (zu LV muss man sowieso eine Meinung haben: Warum nicht Risiko- LV- plus sep. Ansparen?).
Die Konsequenzen gehen von Laufzeitverlängerung über höheren Beitrag bis zur dauerhaften Aussetzung (evtl. Befristung aus 6 Monate). Achtung: die Kosten laufen weiter- auch ohne Beitragszahlung.
Geholfen? MfG

Hallo Herr Baron,

die Möglichkeiten der Beitragsfreistellung hängen von dem gewählten Tarif Ihrer Versicherungen ab. Auch die Dauer ist davon abhängig. Diese Art ist meist nur befristet möglich.Hier empfehle ich Ihnen, einen Kontakt mit einer Ansprechstelle der Versicherungsgesellschaft. Die helfen Ihnen, da sie auch an einem Erhalt der Verträge interessiert sind. Eine Kündigung empfehle ich Ihnen nauch nicht. Es gibt aber Gesellschaften, die Ihre Versicherungspolicen aufkaufen und den Versicherungsschutz beibehalten. Hier haben Sie einen besseren Erlös.
MfG
real-adviser

Also …

da wir Ihre Versicherungsverträge bzw. das Kleingedruckte nicht kennen ist es unmöglich, eine Ferndiagnose zu erstellen.

Meine Empfehlung: Wenden Sie sich einfach an den Kundenservice Ihrer Versicherung und lassen Sie sich beraten. Die Versicherung möchte Sie garantiert nicht verlieren und wird gerne bereit sein, Ihnen zu helfen.

Mit internetten Grüßen,

Andreas Schmidt
Online: http://58591.tarifcheck24.com

Bei der Versicherung nach den Möglichkeiten fragen…schriftlich…und alle Alternativen mit der jeweiligen Entwicklung und Auszahlung schicken lassen.
!. Auflösung
2. Beitragsfreistellung
3.nur noch Risikobeiträge zahlen(hält den Versicherungsschutz)