Beitragshöhe Betriebshaftpflicht

Hallo,
ich überlege, ob es sich lohnt, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Als Allroundhandwerker, d.h. so eine Art Hausmeisterservice, wo man allerdings im schlimmsten Falle auch schon mal einen Wasserschaden durch Rohrbruch oder ein zerbrochenes Fenster o.ä. hinterlassen könnte. Ich weiss, dass mir hier niemand genaue Konditionen sagen kann. Aber in welcher Größenordnung bewegt man sich bei Betriebshaftpflicht (und Rechtsschutz), sind es eher 100, 500 oder 2000 Euro im Jahr (bei den scheinbar üblichen Bedingungen 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden pauschal
100.000 Euro für Vermögensschäden und 250 Selbstbteiligung)? Kann mir hier jemand wenigstens eine ungefähre Größenordnung für die beiden Versicherungen nennen? Danke!

Hallo,

wenn Du eine private Rechtschutz hast, ist alles (aussser Vertragsrecht) ebenso mit abgesichert, bis Deine Firme über 10.000,-€ UMSATZ erwirtschaftet (mal in die Bedingungen schauen, können auch andere Grenzen sein!).

Hast Du eine private Haftpflichtversicherung gibt es dort eine sogenannte Vorsorgeversicherung. Hierzu wäre der Beginn der Haftpflicht interessanter, als der Beitrag einer Betriebshaftpflicht!:wink:

VG René

Hallo,

Deutschland ist voll von Versicherungsmaklern, die kostenlos für beide Versicherungsarten entsprechende Angebote (man sollte sich 3 Vers.angebote geben lassen) erstellen; ausschlaggebend ist immer die Tätigkeit, die ausgeübt wird und ob es hierfür besondere Rechtsvorschriften durch den Gesetzgeber gibt.

Eine private Haftpflicht hat i.d.R. Schadensersatzansprüche aus selbständiger/unselbständiger Tätigkeit ausgeschlossen; bei der Betriebshaftpflicht kommt es auf die verschiedenen Tätigkeiten und die Größe des Unternehmens an.

Mir ist kein Unternehmen bekannt, welches ein „Subunternehmen“ Arbeiten ausführen lässt, ohne dass der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht vorliegt.

Schönen Tag noch.

Hallo

Hallo,
ich überlege, ob es sich lohnt, sich nebenberuflich
selbständig zu machen. Als Allroundhandwerker, d.h. so eine
Art Hausmeisterservice, wo man allerdings im schlimmsten Falle
auch schon mal einen Wasserschaden durch Rohrbruch oder ein
zerbrochenes Fenster o.ä. hinterlassen könnte.

?? - welche genauen Tätigkeiten sollen denn hier ausgeübt werden?
Wie kann bei einer Hausmeistertätigkeit ein Wasserschaden durch Rohrbruch entstehen ?

Ich weiss, dass
mir hier niemand genaue Konditionen sagen kann. Aber in
welcher Größenordnung bewegt man sich bei Betriebshaftpflicht
(und Rechtsschutz), sind es eher 100, 500 oder 2000 Euro im
Jahr (bei den scheinbar üblichen Bedingungen 3.000.000 Euro
für Personen- und Sachschäden pauschal
100.000 Euro für Vermögensschäden und 250 Selbstbteiligung)?
Kann mir hier jemand wenigstens eine ungefähre Größenordnung
für die beiden Versicherungen nennen? Danke!

Gruß

ich überlege, ob es sich lohnt, sich nebenberuflich
selbständig zu machen. Als Allroundhandwerker, d.h. so eine
Art Hausmeisterservice, wo man allerdings im schlimmsten Falle
auch schon mal einen Wasserschaden durch Rohrbruch oder ein
zerbrochenes Fenster o.ä. hinterlassen könnte.

Das ist ein sehr unbeliebtes Risiko. Da wird es nicht einfach, überhaupt eine Versicherung zu bekommen.

welcher Größenordnung bewegt man sich bei Betriebshaftpflicht
(und Rechtsschutz), sind es eher 100, 500 oder 2000 Euro im

Oberhalb von 500 unterhalb von 1000, wenn der Antrag überhaupt angenommen wird. Den Rechtsschutz kannst Du gleich weglassen, da Auseinandersetzungen mit Kunden und Lieferanten in der Regel ausgeschlossen sind.

Hallo,

Hast Du eine private Haftpflichtversicherung gibt es dort eine
sogenannte Vorsorgeversicherung. Hierzu wäre der Beginn der
Haftpflicht interessanter, als der Beitrag einer
Betriebshaftpflicht!:wink:

grundsätzlich richtig, aber trotzdem ist Vorsicht angesagt: Erstens schließen Versicherer in ihren Bedingungen bestimmte Risiken vom Vorsorgeschutz aus und zweitens ist die Vorsorgeversicherung summenmäßig gegenüber dem regulären Schutz deutlich begrenzt!

Und wenn ich am Stichtag dann versäume, die Erweiterung, die Erhöhung oder das Hinzukommen eines Risikos anzuzeigen, verliere ich auch rückwirkend der Versicherungsschutz. (Gerade in der PHV wird auf dieses Thema meist nur mit einem mehr oder minder versteckten Satz auf der Beitragsrechnung hingewiesen. Das wird schnell einmal übersehen!)

Daher würde ich das neue Risiko gleich und unverzüglich dem Versicherer anzeigen bzw. einen separaten Vertrag abschließen.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Den Rechtsschutz kannst Du gleich weglassen,
da Auseinandersetzungen mit Kunden und Lieferanten in der
Regel ausgeschlossen sind.

aber nur im Bereich „Vertrags-Rechtsschutz“. Die übrigen Bereiche sind in aller Regel sehr wohl mitversichert.

Ohne Bedarfsanalyse ist es schwer, im vorliegenden Fall eine definitive Aussage über die Sinnhaftigkeit einer RS zu machen. Generell halte ich aber das Risiko bei einem Selbständigen für deutlich höher als bei einem Nicht-Selbständigen.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Daher würde ich das neue Risiko gleich und unverzüglich dem
Versicherer anzeigen bzw. einen separaten Vertrag abschließen.

Aus verkäuferischer Sicht sicher besser, nur war der Eingangssatz des UP hier bei mir ausschlaggebend!

ich überlege , ob es sich lohnt, sich nebenberuflich selbständig zu machen.

Der Kostenfaktor einer BHV ist wohl doch höher, als es die Einnahmen in den ersten Monaten sind.
Und ist der Vermittler fit, erinnert er den UP sicher an die Jahresmeldung!:wink:

VG René

Hallo,

Aus verkäuferischer Sicht sicher besser, nur war der
Eingangssatz des UP hier bei mir ausschlaggebend!

mit verkäuferischer Sicht hat meine Aussage nichts zu tun. Ich bin nicht hier, um irgendetwas zu verkaufen.

ich überlege , ob es sich lohnt, sich nebenberuflich selbständig zu machen.

Der Kostenfaktor einer BHV ist wohl doch höher, als es die
Einnahmen in den ersten Monaten sind.

Die BHV ist die elementarste und wichtigste Absicherung sowohl für eine Privatperson als auch für einen Selbständigen.
Gerade weil der TO noch in der Entscheidungsphase ist, ob er das Gewerbe anmelden soll oder nicht, sollte er die Kosten für eine BHV ebenso bereits jetzt einkalkulieren wie die Kosten für eine vernünftige Werkzeugkiste.

Und ist der Vermittler fit, erinnert er den UP sicher an die
Jahresmeldung!:wink:

Die Verantwortung für die Meldung liegt rechtlich ausschließlich beim Versicherungsnehmer.
Ist der Vermittler hier nicht „fit“, kann sich der VN im Schadenfall zwar über den nicht erfolgten Hinweis des Vermittlers ärgern bis er schwarz wird, der verlorene Versicherungsschutz geht trotzdem auf seine eigene Kappe. In so einem brisanten Szenario würde ich mich nicht auf das (freiwillige) Erinnerungsvermögen eines Vertreters/Maklers/etc. verlassen.
(Kleiner Hinweis am Rande: Du wirst sicherlich nicht widersprechen, wenn man Dich in diesem Zusammenhang als „fit“ bezeichnen möchte. Aber selbst Du hast in Deinem entsprechenden Posting nicht auf die dringende Notwendigkeit zur Meldung des hinzukommenden Risikos anläßlich der Hauptfälligkeit hingewiesen…)

Viele Grüße
Loroth

Ohne Bedarfsanalyse ist es schwer, im vorliegenden Fall eine definitive Aussage über die Sinnhaftigkeit einer RS zu machen.

Richtig. Allerdings sagt mir meine Erfahrung, dass Selbständige, und ganz besonders Existenzgründer, ganz schnell von der RS Abstand nehmen, wenn man Ihnen erklärt, dass die Auseinandersetzung mit Kunden nicht gedeckt wird.

Hallo,

sorry, komm erst heute zu ner Antwort, denn dass Du hier nochmal geantwortet hast, hat mir mein IE nicht angezeigt.:frowning:(

Ob BHV oder über die Vorsorgever. der PHV kann man sich vortrefflich streiten.:wink:

Aber selbst Du hast in Deinem
entsprechenden Posting nicht auf die dringende Notwendigkeit
zur Meldung des hinzukommenden Risikos anläßlich der
Hauptfälligkeit hingewiesen…)

Nee Du, hab ich wahrlich nicht! Meine Frage wurde ja auch noch nicht vom TO beantwortet

Hierzu wäre der Beginn der Haftpflicht interessanter

Um was es mir geht ist, dass JEDER Vermittler auf die Vorsorgeversicherung in der PHV hinweisen MUSS!
Dann, so wie Du es tatest auch die Fakten darlegen die solche Vorsorge hat und erst dann das Thema BHV anfassen!
Der Kunde entscheidet dann was er tut und der Vermittler vermerkt ALLES in der Doku!

Mir sind 5 Fälle bekannt, wo dies genau so nicht passierte.
Dann kam ein Mitbewerber und erwähnte nur die Vorsorgever. in der PHV.
Was glaubst Du was die Kunden gemacht haben? Das volle Programm!

Daher würde ich unsere Beiträge zusammenwürfeln und der TO ist bestens beraten!:wink:
Von Dir sicher ausführlicher!:wink:

VG René

Danke an alle,bin schon viel klüger