Beitragshöhe der freiwilligen Krankenversicherung

Hallo,

ich habe gehört, dass man als freiwillig krankenversicherter Selbständiger (zB AOK) immer mind. ca. 300 € (Krankenvers. + Pflegevers.) im Monat als Beitrag zahlt, weil die Mindestbeitragsgrenze bei ca. 1900 € liegt, d.h. auch wenn man weniger als das verdient, zahlt man Beiträge als ob man soviel verdient.

  1. Stimmt das ungefähr?
  2. Ich möchte natürlich meinen EStBescheid so haben (über die Geltendmachung von Betriebsausgaben läßt sich da ja viel machen), dass sich daraus o.g. 1900 € mtl. errgeben. Gehe ich richtig in der Annahme, dass im EStBescheid bei „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ungefähr die Zahl 22.800 € (=ca. 1900 mtl.) stehen sollte, damit die Krankenversicherung zu obiger Berechnung kommt o. übersehe ich da was Fundamentales? Oder sollte die Zahl eher bei „zu versteuerndes Einkommen“ stehen (was ich eher nicht glaube, weil dort bestimmte pauschale Ausgaben noch zusätzlich von den Einkünften abgezogen sind)?
  3. Wären priv. Krankenversicherungen fundamental günstiger (zB nur 150 statt 300 bei gleicher Leistung)?

Danke im Voraus von einem Kleinunternehmer

So aus dem Kopf:
Mindestbemessungsgrenze liegt bei ca. 1.250 Euro. Dann jeweiliger Beitragssazt der GKV zzgl. Plfege, also mtl. Beitrag ca. 200 Euro.

Die Schätzung der Einkünfte wird direkt von der AOK bei dir angefordert. Nach der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ergibt sich der Betriebsgewinn und entsprechend über die Einkommenssteuererklärung zu deklarieren. Der Bescheid ist dann der AOK vorzulegen und diese überprüfen die vorab geschätzten mit den tatsächlichen Einnahmen.

Private grundsätzlich günstiger?
Hier hilft keine Pauschalierung. Die wenigsten Vermittler werden dagegen sprechen, da an der Stelle gut verdient wird. Sogenannten „unabhängigen“ wie IMPULS o.ä. schon gar nicht glauben. Dort wird nur nach eigenem Verdienst angeboten.
Es ist ein langes Thema und an dieser Stelle alles aufzuschreiben wäre zu umständlich. Es gibt billige PKVs und es gibt teure PKVs. Wichtig ist langfristig, daß das Ding beitragsstabil ist. Unwichter ist, ob man für eine Brille 150 oder 300 Euro bekommt.

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Hallo,

das mit der Mindesbeitragsbemessungsgrenze stimmt mit 1865,00 € (?!),
die von Ihnen genannte Grenze von 1222,00 € (?!) trifft nur bei
Existenzgründern und in besonderen Einzefällen zu.
Gruß
Czauderna