Beitragshöhe Rentenversicherung

Hallo Experten,
ich (50j), selbständig, bin freiw. In der gesetzlich. Krankenkasse versichert. Mein Mann ohne Einkommen (58 J) ist seit Frühjahr. 12’ in der Familienvers. (Meine KK) mitversichert.
Frage: Wie sieht es aus , wenn wir das Rentenalter erreichen. (Also mein Mann bereits in Ca 10 Jahren ) sind wir dann beide automatisch in der Rentenversicherung ( wir werden beide minimale Rentenleistungen (500 u. 280,-€) erhalten , wird der Krankenvers.Beitrag dann der Rentenleistungen angepasst?
(Hintergrund ist, mein Mann war vorher privat versichert, mit hohem Beitrag und dieser wäre in ca. 10 J. Nicht mehr aufzubringen ) Vielen Dank

Hall Yukyuk,

mich wundert es, dass die GKV Ihren Mann überhaupt versichert hat, wenn er vorher Privatversichert war. Denn normalerweise kann man nur bis zum 55 LJ. noch wechseln, danach ist es vorbei.

Davon einmal abgesehen, wird der Beitrag prozentual sich an die Rente anpassen. Mehr dazu finden Sie hier:

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkasse…

Beste Grüße
tripleZ

Hallo, es geht hier also um die KvdR, die Krankenversicherung der Rentner. hier mehr dazu:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_C9C57B…
die Broschüre dazu kann man sich runterladen.
Wir in der Rentenversicherung arbeiten hier auf Weisung der Krankenversicherung- bin deswegen hier kein Spezialist und empfehle, in der Beitragsabteilung Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Nur soviel:
wer vorher freiwllig krankenversichert war, ist es auch während dem Rentenbezug weiterhin und kann hierzu einen ZUschuß zur freiwilligen Krankenversicherung bei der Rentenversicherung beantragen, dies geschieht bei Rentenantragstellung.
für Ihren Mann: Da hab ich keinen Plan, bitte in der Krankenkasse fragen. es kommt drauf an, ob er die Voraussetzungen erfüllt, um in die Pflichtversicherung zu kommen, da hab ich meine Bedenken.

Gruß Marot

Kann ich leider nicht beantworten da sehr viele Kreterien ne Rolle spielen!!

Aber das wird sich zeigen wenn’s soweit ist… Ändern kann man es eh nicht…

Hallo,
grundsätzlich ist die Regelung so: In die gesetzliche Pflichtkrankenversicherung kommt man, wenn man/Frau (ab Rentenantragstellung zurück gerechnet) die 2. Hälfte des Arbeitslebens (bzw. ab 01.01.1984)9/10 der Zeit Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse war (dazu zählen auch freiwillige Mitgliedszeiten. Ob auch Zeiten der Familienmitversicherung mitzählen muss bei der zuletzt zuständigen Krankenkasse (die auch die Voraussetzungen für den weiteren Status prüft) erfragt werden.Ansonsten kommt man nicht in die Pflichtversicherung. Im Falle der Pflichtversicherung beträgt der Eigenanteil KV und PflegeV rd. 10 v.H. der Rente. Wir die Mitgliedschaft in der KVDR (Krankenversicherung der Rentner) von der KK nicht bestätigt, bleibt nur die weitere freiwillige oder private KV. In diesem Fall werden rd. 7,3 v.H. der Rente als Beitragszuschuss von der Rentenversicherung zur Rente gezahlt.

Hallo !

Würde ja dann für meinen Mann bedeuten : erst mal unbedeutend ob
Die KK die Familienversicherung als Zeit wertet, reichen die 10 Jahre welche er
mit 68 erreicht hätte nicht aus, richtig ? Er war vorher übrigens privat versichert .

Hallo, ich war in ähnlicher Situation !Ihr Ehemann ist nur deshalb in der „Familien-Krankenversichert“ - d.g. in der gesetzlichen GK ! weil das Sozialamt - denn Ihr Ehemann ist sicher ohne Einkommen Hartz 4-Empfänger - die teuren PK-Beiträge ihres Ehemannes nicht bezahlen will. Wenn er Rentner wird fällt er automatisch raus aus der "Familienversicherung- oder wenn er wieder Geld verdient. Er sollte also zusehen, dass er in der GK bleiben kann - dazu muss er seine PK kündigen! Seine GK muss ihn dann weiterbehalten - denn ohne KV darf keiner sein. MfG G. Carell
PS: Tipp: voher nicht scheiden lassen!!

Ja, die privat versicherten Zeiten zählen nicht mit. Noch einmal: Von der 2. Hälfte des Arbeitslebens (frühestens jedoch ab 01.01.1984) bis zum Rentenantrag müssen 9/10 des Zeitraums (der zweiten Hälfte) in einer GESETZLICHEN KK verbracht sein.
Gruß B.

Hallo Yukyuk,

Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich folgendes. Die jeweilige Krankenkasse prüft, ob der jeweilige Rentenantragsteller in die KVDR kommt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand immer bei einer gesetzlichen Krankenkasse war. Wenn das zutrifft, wird die Rente vom Rentenversicherungsträger um den entsprechenden Betrag für die Krankenkasse gekürzt und der Rentenantragsteller kann weiterhin bei der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, bei der er vorher war. Wenn man nicht in die KVDR kommt, bekommt man von der Rentenversicherung einen Zuschuß zur Rente und kann sich freiwillig oder privat versichern.

Unter dieser Internet-Adresse findest Du eine Broschüre dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Für Details - z.B. ob Dein Mann in die KVDR kommt) einfach mal die jetzige Krankenkasse fragen.

Schöne Grüße

Bernhard Maurer

Hallo Experten,
ich (50j), selbständig, bin freiw. In der gesetzlich.
Krankenkasse versichert. Mein Mann ohne Einkommen (58 J) ist :seit Frühjahr. 12’ in der Familienvers. (Meine KK) mitversichert.
Frage: Wie sieht es aus , wenn wir das Rentenalter erreichen. (Also mein Mann bereits in Ca 10 Jahren ) sind wir dann beide automatisch in der Rentenversicherung ( wir werden beide
minimale Rentenleistungen (500 u. 280,-€) erhalten , wird der :Krankenvers.Beitrag dann der Rentenleistungen angepasst? (Hintergrund ist, mein Mann war vorher privat versichert, mit hohem Beitrag und dieser wäre in ca. 10 J. Nicht mehr
aufzubringen ) Vielen Dank

Bitte richte diese Frage an einen SOZIALvers.-Fachangestellten. Dafür sind die da…
Ich kenne mich mit privatwirtsch. Versicherungen aus.

Hallo Yukyuk,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Bei einem so komplexen Thema wie dem Ihrigen können wir Ihnen leider nicht weiter helfen.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Hier steht Ihnen gern meinSCHULDENnotruf bzw. meinUNFALLnotruf zur Seite.

Benötigen Sie einen Kredit, eine Umschuldung oder eine Ratenreduzierung, können Sie sich gern an die Profis von www.eurofinanz-kredit.de wenden.

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Hallo,

um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen muss man mindestens 90% der 2. Hälfte des Arbeitslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, entweder durch Anstellung, oder freiwillig oder durch Familienversicherung.
Erreicht man die Zeiten nicht muss man in die private Krankenversicherung. Dort in den Basistarif, der ca. 600,-€ pro Person kostet.
Dann werden bei freiwillig Versicherten zusätzlich zu der gesetzlichen Rente auch Beiträge für Mieteinnahmen private Lebens- und Rentenversicherung, Kapitalanlagen also alle Einkommen im Alter
beitragspflichtig.
Gruß
Franjo