Beitragsmeldung Minijob

Hallo,

in welchem Abstand sind die Pauschalabgaben per Beitragsmeldung vom Arbeitgeber an die Bundesknappschaft zu melden? Gibt es da Vorgaben? Habe auf der hompepage der Bundesknappschaft nichts dazu gefunden.

Genügt es, die Beitragsmeldung am Ende des Jahres mit der Jahresmeldung zur Sozialversicherung zu schicken oder muss die Beitragsmeldung monatlich erfolgen?

MfG Sonja

Hallo!

Ich empfehle wärmstens, der Knappschaft einen Abbuchungsauftrag für die Beiträge zu erteilen.
Die Zahlung erfolgt monatlich, ca. 120 Euro bei 400 Euro-Jobber.

Grüße,

Mathias

in welchem Abstand sind die Pauschalabgaben per
Beitragsmeldung vom Arbeitgeber an die Bundesknappschaft zu
melden? Gibt es da Vorgaben? Habe auf der hompepage der
Bundesknappschaft nichts dazu gefunden.

Genügt es, die Beitragsmeldung am Ende des Jahres mit der
Jahresmeldung zur Sozialversicherung zu schicken oder muss die
Beitragsmeldung monatlich erfolgen?

MfG Sonja

In meinem Fall sind es nur 60,- Euro/Monat…
Den Abbuchungsauftrag sollen sie sowieso bekommen.
Hat sich auch gerade erledigt. Hab in dem Programm sv.net mal ein bischen rumprobiert und man kann in der Beitragsmeldung nur einen Monat eingeben…

Vielen Dank!

In meinem Fall sind es nur 60,- Euro/Monat…
Den Abbuchungsauftrag sollen sie sowieso bekommen.
Hat sich auch gerade erledigt. Hab in dem Programm sv.net mal
ein bischen rumprobiert und man kann in der Beitragsmeldung
nur einen Monat eingeben…

Hallo Sonja!

Sind es in jedem Monat auf jeden Fall 60,- Euro? Dann kannst Du in SV.net den Beitragsnachweis auch als Dauerbeitragsnachweis deklarieren, da befindet sich rechts oben ein entsprechendes Kästchen.

Wenn Du das machst, bleibt der Beitragsnachweis so lange gültig bis zu einen neuen erstellst oder eine Abmeldung o.ä. absetzt.

Gruß,
Robert

Sind es in jedem Monat auf jeden Fall 60,- Euro? Dann kannst
Du in SV.net den Beitragsnachweis auch als
Dauerbeitragsnachweis deklarieren, da befindet sich rechts
oben ein entsprechendes Kästchen.

Das kann ich noch nicht genau sagen, aber danke für den Hinweis. Dann kenne ich jetzt auch die Funktion des Feldes :wink:

MfG

Hallo Sonja.

Also, die Beiträge sind anhand der festgegeben Beitragssätze in jedem Einzelfall zu berechnen. Es gibt also keine Pauschalen. Der Dauerbeitragsnachweis kann eingereicht werden, dies sollte aber nur dann erfolgen, wenn sich die Bezüge des Beschäftigten tatsächlich nicht verändern. Ansonsten muß der Beitragsnachweis jeden Monat spätestens am dritten Tag vor der jeweiligen Fälligkeit bei der Minijob-Zentrale sein, sonst kann es hier zu Schätzung kommen, aus denen Säumniszuschläge resultieren. Diese bleiben dann auch und sind zu zahlen.

Im übrigen führt eine Abmeldung des Beschäftigten nicht automatisch zur Stornierung eines Dauerbeitragsnachweises für die Zukunft. Dieser ist separat zu beenden.

Gruß
G. Stopka

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