Hallo,
folgendes Problem.
Arbeitnehmer hat regelmäßiges SV-Brutto/Monat von € 3.107,83.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2002 liegt bei € 3.375/Monat bzw. € 40.500/Jahr.
Bedingt durch vertraglich vereinbarte Zusatzzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld wird zum Jahresende ein SV-Gesamtbrutto von € 41.893,21 auf der Entgeltbescheinigung stehen.
Meine Frage nun:
Die monatliche BMG wird nicht überschritten, wohl aber die jährliche BMG.
Ist ein Wechsel in die PKV möglich bzw. wenn ja, ab welchem Zeitpunkt denn ?
Wäre toll, wenn sich ein Spezialist meinem Sachverhalt annehmen könnte.
Vielen Dank im voraus und eine schöne Woche noch.
Björn
hallo Bjoern,
wenn Du ein Jahr über der BBG verdient hast (also das Jahreseinkommen über der BBG liegt) dann bis Du Freiwilliger und kannst jederzeit eine Private Versicherung wählen.
Nicht der Monat ist entscheident, das jahr machts!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
soweit ich weiß, auch der Monat…
denn es ist erst ein Wechsel zum nächsten 1.1. möglich der auf das zeitliche Jahr folgt, in dem der Jahresverdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat.
Gruß
Marco
Hallo Raimund,
vielen Dank für die Information.
Demnach würde frühestens zum Januar 2003 eine freiwillige oder private Krankenversicherung in Betracht kommen.
Nun gut, aber: Woher erfährt die Krankenkasse denn im Januar 2003 schon von der Höhe des Entgelts, das im vorangegangenen Jahr (2002) über der BBG lag ?
Die Jahresmeldungen werden doch erst im April 2003 an die Kassen übersandt ?
Bis dahin wäre ja alles unverändert, also bis wenigstens 03.2003 gesetzlich krankenversichert.
Vielleicht hast Du darauf noch eine Antwort parat.
Danke für die Info.
Björn
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
eben…eben…
hallo Marco,
sage ich ja: ein Jahr über der BBG, dann darf man am nächsten 1.1. des Folgejahres raus. Und ab da ohne Zeitliche Begrenzung. Außer die 2 Monate Karanzzeit.
Bei Selbständigen zahlt das alles nicht.
Grüße
Raimund
hallo Björn,
auch hier ist eine Antwort parat: das Personalbüro bestätigt Dir im Dezember, dass Du über der BBG verdient hast. Dann kannst Du zum 1.1.2003 raus. Hier als einzige Ausnahme: sofortiger Wechsel ohne karanzzeit. Sonst musst Du zum Monat in dem Du kündigst 2 Karenzmonate dazu zählen. Also: entscheidest Du Dich zaudernd Ende Januar, dann läßt Dich die Kasse erst zum 31. März raus. Hast Du inzwischen mal die Kasse gewechselt, trifft für Dich die 18 Monate Wartezeit nicht zu. Das gilt nur innerhalb der Kassen.
Noch ´ne Frage?
Grüße
Raimund
Ach ja, fang aber schon mal das Suchen nach einer guten Privaten Ende Oktober, Anfang November an. Erfahrungsgemäß häufen sich die Anträge zum Wechseln und überlasten die Antragsabteilungen immer. Außerdem, sollte Deine mediz. Vorgeschichte nicht ganz so rosig sein, wie Du glaubst, ist oft eine Arztanfrage nötig. Und hier gibt´s Ärzte, die legen das in den Korb: erledigt sich von selbst.
Ich habe schon mal 3 Monate auf ein Attest für meinen Kunden gewartet. Erst als mein Kunde ihm drohte, er würde für alle Kosten, die dadurch entstehen haftbar gemacht, war innerhalb von 3 Tagen das Attest da.
Und suche Dir einen oder 2 Makler. Lass Dir einen Vergleich anfertigen: Gesamtverzeichnis aller den Voreinstellungen entsprechenden Gesellschaften, deren passende Tarife, die dazugehörigen Beiträge und mindestens 2 ausführliche Angebote. Und möglichst seine Begründung, warum er gerade die ausgewählt hat.
Hallo,
wenn du aufgrund deines Einkommesn plus Sonderzahlungen wie
Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld die Beitragsbemessungsgrenze
von 2002 und auch von 2003 während eines bestehenden
Beschgäftigungsverhältnisses überschreitest, scheidest du mit
Ablauf der Jahres 2002 aus der Krankenversicherungsdpflicht
aus. Das dem so ist, muss dir dein Arbeitgeber rechtzeitig
mitteilen.
Willst Du in die PKV wechseln, bist Du an keine Kündigungsfrist
und auch nicht an die evtl. eingetretenede Bindungsfrist von
18 Monaten gebunden - das ist Fakt.
Du solltest natürlich deiner bisherigen Krankenkasse trotzdem
eine entsprechende Mitteilung machen.
Willst du dagegen in eine andere gesetzliche Krankenkasse
wechseln, kannst du das nur, wenn du ordentlich kündigst, d.h.
zum Ablauf des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung,
wobei eine ggf. bestehende Bindungsfrist zu berücksichtigen wäre.
Gruss
Günter
Für die Informationen danke ich allen.
Grüße aus dem Norden
Björn