Beitragsminderung rechtens

Hallo, A und B haben ein Kind im kath. Kindergarten. Kindergarten ist ein Kita gGmbH Kindergarten. Das Außengelände der Einrichtung sollte einen tollen Spielplatz beherbergen. Aber das ist weit gefehlt. Die Rutschbahn, die früher mal den Grashügel zierte mußte demontiert werden. Jetzt rutschen die Kinder den Hang ohne Rutsche runter. Einen Holzzug zum richtig einsteigen gab es auch. Dieser wurde abgebaut weil er marode war. Der Kletterbaum wurde gesperrt, weil er jetzt zu groß und daher zu unfallträchtig ist. Ein Spielhaus, 1,5 Jahre alt, wurde gesperrt, weil zu kurze Schrauben verwendet wurden. Der Schwebebalken ist auch gesperrt, weil marode. Es gibt zum Spielen 2 Schaukeln und eine Nestschaukel für die Grippenkinder und einige Fahrzeuge, allerdings keine geeignete Fahrbahn. Desweiteren ist die Turnhalle gesperrt, was nur eine Vorsichtsmaßnahme darstellt, weil der Verdacht auf Schimmel besteht. Das erste was man riecht,wenn man unseren Kindergarten betritt ist Uringeruch, weil irgend etwas mit dem Wasserdruck in den Toiletten nicht stimmt. Die Frage ist nun einfach,ob A und B den Beitrag nicht mindern können, da die genannten Zustände nicht in Ordnung sind. A und B ist mit der Arbeit des Teams, in dessen Gruppe ihr Kind ist sehr zufrieden und da der Kindergarten wohnungsnah liegt,wollen A und B ihre Tochter ungern in einen andern Kindergarten schicken. Haben A und B einen rechtlichen Rückhalt wenn sie die Beiträge kürzen und in welchem Maße können sie das tun?
Was meint ihr dazu? Freuen uns auf viele zweckdienliche Antworten eurerseits

zweckdienliche
Antworten eurerseits

Gerne: Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten niemals kostendeckend, sondern sind immer ein gewaltiges Zuschussgeschäft für die Betreiber. Wenn man also seine Beiträge noch weiter kürzt, als sie aus sozialen Gründen ohnehin schon gekürzt sind, rückt die Mangelbeseitigung aufgrund der sich vergrößernden Kostendeckungslücke in immer weitere Ferne. Anders gesagt: Wenn alle Eltern es so machen, dreht sich die Abwärtsspirale eben um ein mehrfaches schneller und die Einrichtung wird schlicht geschlossen.

smalbop

Hm…
Die Frage:

Haben A und B einen rechtlichen Rückhalt wenn sie die Beiträge ::kürzen und in welchem Maße können sie das tun?

Die Antwort:

Gerne: Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten niemals
kostendeckend, sondern sind immer ein gewaltiges
Zuschussgeschäft für die Betreiber. Wenn man also seine
Beiträge noch weiter kürzt, als sie aus sozialen Gründen
ohnehin schon gekürzt sind, rückt die Mangelbeseitigung
aufgrund der sich vergrößernden Kostendeckungslücke in immer
weitere Ferne. Anders gesagt: Wenn alle Eltern es so machen,
dreht sich die Abwärtsspirale eben um ein mehrfaches schneller
und die Einrichtung wird schlicht geschlossen.

Den Bezug Frage/Antwort kann ich nicht sehen…

LG, Bommel

Hallo

Den Bezug Frage/Antwort kann ich nicht sehen…

Ganz einfach: Es war ja ausdrücklich nach zweckdienlichen Antworten gefragt.

Der eigentliche Zweck der Anfrage ist ja nicht der, Geld zu sparen, sondern die Verbesserung der vorhandenen Einrichtungen zu befördern.

Eine Kürzung von Kindergartenbeiträgen ist insofern nicht zweckdienlich, sondern kontraproduktiv, selbst wenn sie juristisch möglich sein mag, und das wollte ich aufzeigen.

Zweckdienlich wäre es viel mehr, mit anderen Eltern zusammen Eigeninitiative zu zeigen und den Kiga in Eigenleistung zu verbessern. Solches heißt „Gemeinsinn“ und ist nicht in Euro und nicht in Paragrafen messbar.

Dem Anfragenden kann sinnvoll nur im Handwerksbrett weitergeholfen werden.

Gruß
smalbop

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Hallo zuerst mal danke,dass ihr Euch die Mühe macht zu antworten.
A und B würden ja in Eigeninitiative mit C, D, E usw. etwas machen,das Problem ist aber, wenn A, B, C… das machen, wird von der Trägergesellschaft N I C H T S mehr gemacht, lt. eines Fachkundigen.Eine Verrückte Welt. A und B´s Kind wird wohl in dieser Einrichtung keinen schönen Spielplatz mehr erleben, man kann es drehen und wenden wie man will. Aber nochmal: Weiss jemand ob es einen rechtlichen Rückhalt für Beitragsminderung gibt?.
LG A und B

Hallo

A und B würden ja in Eigeninitiative mit C, D, E usw. etwas
machen,das Problem ist aber, wenn A, B, C… das machen, wird
von der Trägergesellschaft N I C H T S mehr gemacht, lt. eines
Fachkundigen.

Das ist dann ja auch nicht mehr nötig. Nee im Ernst: Wenn das ein katholischer Kindergarten ist, dann schreibt dem Bischof einen Brief und fragt ihn, ob der stets Kinderreichtum predigenden katholischen Kirche mit etwa 5 Milliarden Euro Kirchensteuereinnahmen pro Jahr Kinder so wenig wert sind. Schreibt an das Gesundheitsamt und fordert eine Begutachtung. Schreibt an das Bauaufsichtsamt und fordert eine Inaugenscheinnahme.

Eine Verrückte Welt. A und B´s Kind wird wohl in
dieser Einrichtung keinen schönen Spielplatz mehr erleben, man
kann es drehen und wenden wie man will. Aber nochmal: Weiss
jemand ob es einen rechtlichen Rückhalt für Beitragsminderung
gibt?.

Leider schreibst Du nichts über das Bundesland, sonst könnte man nachsehen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mindestausstattung von Kinderbetreuungseinrichtungen dort sind.

Aber da ihr stattdessen Beiträge kürzen wollt: Nein das geht nicht. Entweder man nimmt die Dienstleistung so, wie sie eben angeboten wird und bezahlt sie dann so, wie es vereinbart ist, oder man kündigt eben und sucht sich was besseres. Ein ähnlicher Fall wie beim Pay-TV, beim Fitnessclub oder bei der Putzhilfe.

Gruß
smalbop

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