Hallo !!!
Kann man für die Sozialversicherung eine O-Meldung bei der Krankenkasse abgeben, wenn man seinen Mitarbeitern in einem Monat keinen Lohn ausbezahlen kann??? (Lohn wird später ausbezahlt)
Die Krankenkasse hat die Beitragshöhe geschätzt. Muss dieser Beitrag gezahlt werden, oder kann erst einmal eine O-Meldung abgegeben werden bis der Lohn ausbezahlt werden kann?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Gruß Ingrid
Hallo !!!
Hallo Ingrid,
Kann man für die Sozialversicherung eine O-Meldung bei der
Krankenkasse abgeben, wenn man seinen Mitarbeitern in einem
Monat keinen Lohn ausbezahlen kann??? (Lohn wird später
ausbezahlt)
Nein, unabhängig von der Auszahlung wird der Beitrag am 15. des Folgemonats fällig.
D.h. Du musst auf jeden Fall einen Beitragsnachweis in der richtigen Höhe abgeben und ggf. mit der Kasse eine Zahlungsvereinbarung treffen.
Die Krankenkasse hat die Beitragshöhe geschätzt. Muss dieser
Beitrag gezahlt werden, oder kann erst einmal eine O-Meldung
abgegeben werden bis der Lohn ausbezahlt werden kann?
Zahlung muss erfolgen, siehe oben.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Gruß Ingrid
Gruß Jörg
Vielen Dank für die schnelle Antwort 
Ingrid