Beitragsnachzahlung für Krankenversicherung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Beitragsnachzahlung, die ich an meine gesetzliche Krankenversicherung leisten muss. Ich denke, es ist eher eine rechtliche als eine versicherungsspezifische Frage.

Ich war während meines Studiums in der gesetzliche KV und musste nur den Studententarif leisten. Zum Ende meiner Studienzeit war ich bereits bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt - allerdings mit einem Studentenvertrag, so dass ich weiterhin nur den Studententarif leisten musste. Als mich mein Arbeitgeber nach Abschluss meines Studiums übernahm, hat er auch eine dementsprechende Meldung an meine KV gemacht. Diese aber versäumte es 10 Monate lang, mich in eine andere Tarifgruppe zu stufen. Ich hab also 10 Monate lang noch den reduzierten Studententarif geleistet.

Ich muss gestehen, dass ich das selbst erst nach einigen Monaten bemerkt habe, da ich nicht sehr aufmerksam in solchen Dingen bin. Als ich in Erfahrung gebracht habe, was ich für die gesetzliche KV an Monatsbeitrag leisten muss, habe ich mich entschlossen, in eine private billigere zu wechseln. Irgendwann sind die Leute von meiner gesetzlichen KV über meinen Beitragsgruppenwechsel gestolpert und forderten den angehäuften Beitragsrückstand nach - eine heftige Summe!

Nun meine Frage an einen Rechtskundigen: Kann man in irgendeiner Weise argumentieren, dass ich über den Beitragsgruppenwechsel nicht rechtzeitig informiert wurde und mir somit die Gelegenheit genommen wurde, schon früher in eine billigere Versicherung zu wechseln? Gibt es eine rechtliche Grundlage für eine solche Argumentation, so dass ich eine Minderung meiner Beitragsrückstände einfordern könnte?

Für eine Hilfe bin ich schon jetzt dankbar!

Schöne Grüße,
Christian

Hallo Christian,

Dein Arbeitgeber hat hier einen Fehler gemacht, für den Du nicht haftbar gemacht werden kannst. Denn es ist alleine die Verantwortung des AG Dich bei Deiner Krankenkasse mit den korrekten SV-Angaben zu melden. Da sich das Arbeitsverhältnis in der gleichen Firma geändert hat, Du einen anderen Arbeitsvertrag somit erhalten hast, hat der AG die Sozialversicherung an den SV-Träger korrekt zu berechnen und auch abzuführen. Macht er dies nicht, kann der SV-Träger bei der nächsten Prüfung die stattfinden wird, diese nachforderen. Dabei kann der AG vom AN nichts zurückfordern, weil dieser darauf vertrauen muß das die SV korrekt durch den AG abgeführt wird. Die Nachforderung des SV-Trägers berührt aber nur die letzten 4 Jahre, weil dies so geregelt ist. Im übrigen würde ich an Deiner Stelle mal die Beitragszahlung der geleisteten Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung kontrollieren. Mit Sicherheit ist auch die Pflegeversicherung falsch berechnet worden. Dies alles muß der AG nachzahlen, ohne wenn und aber.
Durch Deinen Vorfall bei der Krankenkasse wird sicherlich bei Deinem AG eine SV-Prüfung durch die BFA anstehen. Die werden dann auch nach den fälligen U1 und falls gefordert U2 nachprüfen.

Habe derartige Prüfungen schon hinter mir und weiss also auf was die so schauen.

Merke: Dein Arbeitgeber muß die Gelder zahlen und kann sie von Dir nicht zurückfordern.

Gruß

Rolf

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Hallo Rolf,

danke zunächst für Deine schnelle Antwort! Hab ja fast nicht mehr geglaubt, dass sich jemand mit diesen Fragestellungen auskennt.

Allerdings muss ich ein kleines Missverständnis klären: Mein Arbeitgeber hatte mit der Versicherung kein Abkommen, den AG-Anteil direkt abzuführen. Ich habe also während der 10 Monate von meinem AG korrekterweise den vollen Beitrag (AG+AN-Anteil) überwiesen bekommen, den ich dann komplett selbst hätte abführen müssen. Nach Auskunft der Personalabteilung hat mein AG meine KV rechtzeitig über den Beitragsgruppen-Wechsel informiert, so dass meine KV den neuen Beitrag hätte einfordern müssen.

Anfangs hatte ich das schlichtweg nicht bemerkt, später, als es mir aufgefallen war, wollte ich meine KV auch nicht unbedingt draufstoßen.
So ganz arglos war ich also nicht: Ich hatte die korrekten Beiträge von meinem AG erhalten, habe sie aber nicht abgeführt, da keine entsprechende Forderung von meiner KV kam.

Mir war schon klar, dass ich Beiträge nachleisten muss. Die Frage ist für mich, ob ich der KV den Vorwurf machen kann, mich nicht rechtzeitig über den Beitragsgruppenwechsel informiert zu haben, und mir daher die Entscheidungsbefugnis genommen wurde, rechtzeitig zu einer billigeren KV zu wechseln. Und dass ich auf Grund dieser Umstände nur einen verminderten Beitrag nachleisten muss. Weißt Du da auch was dazu?

Schöne Grüße,
Christian

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