hallo.
ein arbeitgeber (alleininhaber eines einzelunternehmens) verstirbt 2012.
vorher kündigt er noch den mietvertrag für den laden und die arbeitsverträge aller mitarbeitern zum jahresende.
um einen ordentlichen geschäftsbetrieb bis zum jahresende zu gewährleistgen, wird das geschäft seit dem tod des inhabers von seiner familie weitergeführt (die ehefrau besitzt eine vorsorgevollmacht).
nun stellt sich heraus, daß mehrere minijob-beiträge seit 2008 an die knappschaft nicht bezahlt wurden und auch entsprechende beitragsmeldungen fehlen.
inwieweit müssen diese nachgezahlt werden?
gruß
michael