Beitragsnachzahlungen nach tod des arbeitgebers?

hallo.

ein arbeitgeber (alleininhaber eines einzelunternehmens) verstirbt 2012.
vorher kündigt er noch den mietvertrag für den laden und die arbeitsverträge aller mitarbeitern zum jahresende.

um einen ordentlichen geschäftsbetrieb bis zum jahresende zu gewährleistgen, wird das geschäft seit dem tod des inhabers von seiner familie weitergeführt (die ehefrau besitzt eine vorsorgevollmacht).

nun stellt sich heraus, daß mehrere minijob-beiträge seit 2008 an die knappschaft nicht bezahlt wurden und auch entsprechende beitragsmeldungen fehlen.
inwieweit müssen diese nachgezahlt werden?

gruß

michael

Hallo,
ich bin zwar kein Jurist, aber wenn es eine „Rechtsnachfolge“ für die Firma gibt, dann muss diese Rechtsnachfolge auch für Beitrasnachzahlungen geradestehen, so sehe ich es.
Gruss
Czauderna

Hallo

Wenn ich das richtig lese, wurde das Erbe angetreten und der Betrieb durch die Erbin einfach fortgeführt?

Gruß,
LeoLo

hallo.

Wenn ich das richtig lese, wurde das Erbe angetreten und der
Betrieb durch die Erbin einfach fortgeführt?

„einfach fortgeführt“ ist richtig.
das erbe angetreten wurde offiziell erst in der eröffnung des nachlaßverfahrens ca. 2 monate nach dem tod des inhabers.

von den fehlenden beitragszahlungen war da noch nichts bekannt.
aber soweit ich weiß, erbt man entweder alles (inklusive verpflichtungen) oder nichts, richtig?

gruß

michael

Hallo,

von den fehlenden beitragszahlungen war da noch nichts
bekannt.
aber soweit ich weiß, erbt man entweder alles (inklusive
verpflichtungen) oder nichts, richtig?

lediglich auf die Beitragsnachzahlungen bezogen: Ja. Die Minijobber waren ja auch nicht untätig, sondern haben gearbeitet (sonst würden ja auch keine Beiträge entstehen, zumindest grundsätzlich). Und wenn ein Arbeitnehmer arbeitet, bedarf es regelmäßig auch eines Arbeitgebers. Und der haftet. Hier eben die Erben.

LG
S_E