an die kv-spezialisten unter euch.
nachstehende schlagzeile ist euch sicher bekannt.
BaFin erklärt Beitragsanpassungsklauseln der PKV teilweise für
unwirksam Urteil des BGH vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02
hier ging es wohl um eine klage gegen die signal. da ich auch signql kunde bin, und in den letzten jahren einige (zum teil kräftige; im durchschnitt jährlich knapp 9%) anpassungen „mitmachen“ durfte, frage ich mich nun, ob das was zu „drehen“ ist.
ich befürchte allerdings, dass mir entsprechende argumente fehlen.
ich selbst habe -zum glück- keine hohen ansprüche gegen die signal geltend machen müssen (arztrechn.u. rezepete -durchschn. 400 € in jahr).
selbstverständlich ist mir klar, dass ich mit meinen beiträgen auch die gemeinschaft der versicherten finanzieren muss; und damit hab ich auch überhaupt kein problem. dennoch sind die vergangenen erhöhungen möglicherweise nicht rechtens. habt ihr da eine idee ?
danke
j