Beitragsnapassung kv

an die kv-spezialisten unter euch.
nachstehende schlagzeile ist euch sicher bekannt.

BaFin erklärt Beitragsanpassungsklauseln der PKV teilweise für
unwirksam Urteil des BGH vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02

hier ging es wohl um eine klage gegen die signal. da ich auch signql kunde bin, und in den letzten jahren einige (zum teil kräftige; im durchschnitt jährlich knapp 9%) anpassungen „mitmachen“ durfte, frage ich mich nun, ob das was zu „drehen“ ist.

ich befürchte allerdings, dass mir entsprechende argumente fehlen.
ich selbst habe -zum glück- keine hohen ansprüche gegen die signal geltend machen müssen (arztrechn.u. rezepete -durchschn. 400 € in jahr).

selbstverständlich ist mir klar, dass ich mit meinen beiträgen auch die gemeinschaft der versicherten finanzieren muss; und damit hab ich auch überhaupt kein problem. dennoch sind die vergangenen erhöhungen möglicherweise nicht rechtens. habt ihr da eine idee ?

danke
j

Hallo,

da betreten wir dann einmal ganz Vorsichtig die Grauzone der unerlaubten Rechtsberatung: Legen Sie unter Berufung auf das Urteil und die Erklärung des BaFin Einspruch gegen die bisherigen Anpassungen ein und bitten Sie um ausführliche Stellungnahme.

Jetzt verlassen wir die Grauzone, weil damit gehen Sie zu einem Anwalt, wenn Sie Rechtsschutz versichert sind. Ansonsten stellen Sie einem spezialisierten Makler (z.B. mir) den Schriftverkehr zur Verfügung.

Viele Grüße
Thorulf Müller