Beitragspflicht nach KAG

Hallo,
kann mir jemand erklären, was die Beitragspflich nach dem kommunalen Abgabengesetz ist.

Gruß Neven

Hallo,

die Beitragspflicht nach dem KAG besagt, dass beispielsweise ein Anwohner an einer sanierten Straße dazu verpflichtet ist, die Straßenausbaubeiträge zu zahlen, wenn die Kommune dies verlangt.
Diese Beitragspflicht gilt auch bei Erschließungsbeiträgen für Wasser-
und Abwasseranschlüsse.

Der Betroffenen kann sich also gegen diese Beiträge im Wesentlichen nicht wehren. Er ist zur Zahlung dieser Abgaben verpflichtet, wenn die Kommune dies will. Da es sich allerdings um eine Landesaufgabe handelt, kann die einzelne Ausprägung der Beitragspflicht in den Bundesländern abweichen.

Für weitere Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Saxony88