Wie werden die beitragspflichtigen Leistungen für einen bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichteren Selbstständigen berechnet? Zugrundegelegt werden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Meine Frage ist: Was wird abgezogen? Raumkosten z.B. habe ich gelesen. Aber auch Weiterbildungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang zur ausgeübten selbständigen Tätigkeit stehen???
Vielen Dank für eine Antwort.
Die Beiträge werden nach dem zu versteuernden Einkommen aus der Einkommensteuererklärung erhoben. Sollte für die Selbständigkeit noch kein Betriebsergebnis vorliegen, gibt es auf jeden Fall einen Fragebogen von der Krankenkasse, wo nach dem erwarteten Einkommen gefragt wird. In diesem Fall werden die erwarteten Erlöse mit der erwarteten Kosten verrechnet. Was übrig bleibt, ist das Einkommen.
Achtung! Die Berechnung bleibt solange bestehen, bis ein neuer Einkommensteuerbescheid da ist. D.h., wenn du dich in deiner Vorabberechnung vertan hast und zuviel Gewinn angegeben hast, bezahlst du solange die Beiträge für den erhöhten Gewinn, bis ein aktueller Einkommensteuerbescheid vorliegt oder ein aktueller Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer.
Da du in deiner Frage schon einige Sachen durcheinander gewürfelt hast, empfehle ich dringend einen Existenzgründerkurs, einen vernünftigen Steuerberater oder auch einen Beratungstermin bei der Krankenkasse.
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