Hallo,
da ich eine Abmeldung einer gerungfügig Beschäftigen vornehmen muss, stellt sich jetzt für mich die Frage, was ich unter dem Punkt „Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt“ eintragen muss. Die Beschäftigte erhielt 300 € monatlich und war als Miniob (Personengruppe 109) angemeldet.
Ich bitte um Hilfe, da es dringend ist!
MfG
Hallo,
ich denke, dass da die 300,- € eingetragen werden müssen. Für den Arbeitnehmer ist ja brutto gleich netto. Der Arbeitgeber führt die Pauschale an die Knappschaft ab. Also bleibt es meiner Meinung nach bei den 300,- €.
L.G.
Hallo,
danke für die Antwort.
Es dreht sich allerdings um den Arbeitgeber Teil der eingetragen werden muss, da ich als Arbeitgeber die Abmeldung vornehme.
Gruß