Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt Minijob

Hallo,

da ich eine Abmeldung einer gerungfügig Beschäftigen vornehmen muss, stellt sich jetzt für mich die Frage, was ich unter dem Punkt „Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt“ eintragen muss. Die Beschäftigte erhielt 300 € monatlich und war als Miniob (Personengruppe 109) angemeldet.

Ich bitte um Hilfe, da es dringend ist!

MfG

Hallo,

ich denke, dass da die 300,- € eingetragen werden müssen. Für den Arbeitnehmer ist ja brutto gleich netto. Der Arbeitgeber führt die Pauschale an die Knappschaft ab. Also bleibt es meiner Meinung nach bei den 300,- €.

L.G.

Hallo,

danke für die Antwort.
Es dreht sich allerdings um den Arbeitgeber Teil der eingetragen werden muss, da ich als Arbeitgeber die Abmeldung vornehme.

Gruß