'beitragspflichtiges einkommen

…im sinne der rentenversicherung"?

hallo.

was darf man darunter verstehen? ist das (für den ottonormalangestellten) dasselbe wie das sozialversicherungspflichtige bruttoeinkommen?

konkret geht’s um die angabe dieses einkommens auf einem „antrag auf anpassung der prämie zur erlangung der altersvorsorgezulage für 2007“ (für „riester-rente“).

gruß

michael

was darf man darunter verstehen? ist das (für den
ottonormalangestellten) dasselbe wie das
sozialversicherungspflichtige bruttoeinkommen?

Genau das.

Wenn jemand oberhalb der Beitragbesmessunggrenze verdient, differieren die beiden Werte. Dann wird das Bruttoeinkommen ausgewiesen (z.B. 80.000 €) und daneben das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen, dass dann 63.000 € (für 2007) betrüge. Ist das individuelle Einkommen kleiner als 63 T€, sind beide Werte (von Ausnahmen abgesehen) identisch.

was darf man darunter verstehen? ist das (für den
ottonormalangestellten) dasselbe wie das
sozialversicherungspflichtige bruttoeinkommen?

Genau das.

danke! :smile:

gruß

michael

dem die bürokratischen „errungenschaften“ des finanz- und versicherungswesens mehr als suspekt sind :wink: