Ich habe bei meinem Arbeitgeber ngekündigt und eine Abfindung bekommen. Es blieben ca. 10.000 Euro, die unter den Namen Übergangsgeld in 4 Monaten a 2551 Euro weiterbezahlt. Da ich selber gekündigt habe bekam ich vom Arbeitsamt eine Sperrung, in der ich meine Krankenversicherung selber zahlen soll. Das Problem liegt bei der Berechnung der Beitragshöhe bzw. Bruttolohn für die Berechnun des Beitrages.
Ich bekamm 31.03 meine letzter Lohn. ab 30.04.10 bekam ich monatlich 2551 Euro( alles in Brutto) das Übergangsgeld.
Krankenkasse rechnet bis April meine Durchschnittlicher Bruttolohn und ab Aril zählen sie das Übergangsgeld (2551 EU) dazu. Dann kommt eine Bruttolohn iHv 5451 Euro als Grundlage für die Berechnung der Beitraghöhe. Die reduzieren auf 3750 Euro als Bemessungsgrundlage. Ob das so zu Rechnen korrekt ist ?
Für Ihre bedanke ich mich im Voraus
Hallo,
die Berechnung erscheint mir seltsam:
Wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03.2010 bestand, zahlt der Arbeitgeber bis dahin die Beiträge. Ab Folgetag sind von der Krankenkasse die beitragspflichtigen Einnahmen zu ermitteln.
Eine Addition von monatlichen Einnahmen mit einem fiktiven Gehalt ist nicht zulässig.
„(5) Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form nicht monatlich wiederkehrender Leistungen gezahlt werden, sind vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Betrag in Höhe des laufenden Arbeitsentgelts, das zuletzt vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wurde, zuzuordnen, längstens für die Zeit (Tage), die sich bei entsprechender Anwendung des § 143a
SGB III ergibt.“
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_…
Am besten bei der Krankenkasse nachfragen und Berechnung genau erklären (inkl. Rechtsgrundlagen) und ggf. schriftlichen Bescheid anfordern. Vielleicht ist alles nur ein Vershen bzw. Missverständnis.
Gruß
RHW