Hallo zusammen!
Ich war vor einiger Zeit über einen längeren Zeitraum hinweg nicht in der Lage, meine Krankenkassenbeiträge zu bezahlen. Daraufhin wurde mir die Krankenkarte „gesperrt“. Seit wenigen Monaten gehe ich einer Teilzeitbeschäftigung nach und bin seitdem wieder versichert. Die Krankenkasse teilte mir mit, dass ich die Karte erst wiederbekomme, wenn ich den Beitragsrückstand zurück gezahlt habe. Dies würde aber über ein Jahr dauern, da ich dies nur in Raten abzahlen kann. Ich dürfe nur bei akuten Schmerzen zum Arzt, jedoch nicht zum Frauenarzt und mir die Pille verschreiben lassen, sondern müsse halt solange warten bis ich alles abbezahlt habe.
Meine Frage: Ist dies rechtens? Mir wurde von Bekannten geraten einen Anwalt aufzusuchen, aber ich bin mir da unsicher. Hat jemand Erfahrung oder kann mir Rat geben?
Es geht mir mehr um den Frauenarztbesuch. Ich frage mich nur, warum so etwas nicht als wichtig angesehen wird? Warum darf ich zum Zahnarzt, nicht aber zum Frauenarzt. Auf die Frage kam von der Krankenkasse am Telefon nur ein lachendes „Pech gehabt“.
Sprich doch mal mit deiner Krankenkasse, ob sie mit dir eine Ratenzahlung vereinbaren und dafür (z.B. nachdem du die erste Rate bezahlt hast) die Karte entsperren und beantrage, die entstandenen Säumniszuschläge zu erlassen bzw. zu reduzieren.
In Bezug auf die Ratenzahlung schicken sie mir die Tage einen Bescheid zu. Aber die bleiben dabei, dass die Karte erst wieder „aktiviert“ wird, wenn kein Rückstand mehr offen ist.
Gerade weil Schulden vorhanden sind und ich diese vorher nicht bezahlen konnte, wurde diese gesperrt.
Und dafür, dass die Karte „gesperrt“ ist, bekomme ich auf Anfrage für jedes neue Quartal eine Bescheinigung. Mit dieser gehe ich zum Arzt, natürlich nur bei akuten Schmerzen, und zeige diese vor. Die wird dann vom Hausarzt oder Zahnarzt unterschrieben, wenn dieser damit einverstanden ist, dass es wirklich ein akuter Fall ist.
Schmerzen sind eine subjektive Wahrnehmung. Ich bekäme diese bereits schon dann, wenn ich den Bescheid der Kasse zu lesen bekäme.
Mit Unterleibschmerzen zum Gyn, das Rezept holen und fertig. Oder Condome nutzen.
Hallo,
wie schon in einem Beitrag geschrieben wurde - bei Beitragsschulden tritt ein Ruhen des Leistungsanspruchs ein, ausgenommen Notfallbehandlungen. Was eine Ratenzahlung betrifft, so ist es so, dass bei einer Ratenzahlungsvereinbarung, die natürlich eingehalten werden muss, lebt der volle Leistungsanspruch wieder auf - also, wenn die Kasse sich auf eine Ratenzahlung einlässt, dann sofort, spätestens aber nach zweimaligen Zahlungen wieder den vollen Leistungsanspruch einfordern.
Gruss
Czauderna