Beitragsrückstand Krankenversicherung - keine Pille

Hallo zusammen!
Ich war vor einiger Zeit über einen längeren Zeitraum hinweg nicht in der Lage, meine Krankenkassenbeiträge zu bezahlen. Daraufhin wurde mir die Krankenkarte „gesperrt“. Seit wenigen Monaten gehe ich einer Teilzeitbeschäftigung nach und bin seitdem wieder versichert. Die Krankenkasse teilte mir mit, dass ich die Karte erst wiederbekomme, wenn ich den Beitragsrückstand zurück gezahlt habe. Dies würde aber über ein Jahr dauern, da ich dies nur in Raten abzahlen kann. Ich dürfe nur bei akuten Schmerzen zum Arzt, jedoch nicht zum Frauenarzt und mir die Pille verschreiben lassen, sondern müsse halt solange warten bis ich alles abbezahlt habe.
Meine Frage: Ist dies rechtens? Mir wurde von Bekannten geraten einen Anwalt aufzusuchen, aber ich bin mir da unsicher. Hat jemand Erfahrung oder kann mir Rat geben?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Ghosto,
da hätte ich eine Off-Topic-Frage dazu: bei welcher Krankenkasse bist du, die die Pille übernimmt???
Gruß

Es geht wohl darum, dass sie ein Rezept braucht. Dafür muss sie zum Arzt, und der Arzt will gerne ihre Karte einlesen, damit er bezahlt wird.

Es geht mir mehr um den Frauenarztbesuch. Ich frage mich nur, warum so etwas nicht als wichtig angesehen wird? Warum darf ich zum Zahnarzt, nicht aber zum Frauenarzt. Auf die Frage kam von der Krankenkasse am Telefon nur ein lachendes „Pech gehabt“.

Sprich doch mal mit deiner Krankenkasse, ob sie mit dir eine Ratenzahlung vereinbaren und dafür (z.B. nachdem du die erste Rate bezahlt hast) die Karte entsperren und beantrage, die entstandenen Säumniszuschläge zu erlassen bzw. zu reduzieren.

So ein Quatsch !

das hat kein Krankenkassenmitarbeiter gesagt, wetten.
du lügst uns hier die Hucke voll !

Und die Karte kann, wird und darf nicht gesperrt werden wenn man Schulden hat.

MfG
duck313

In Bezug auf die Ratenzahlung schicken sie mir die Tage einen Bescheid zu. Aber die bleiben dabei, dass die Karte erst wieder „aktiviert“ wird, wenn kein Rückstand mehr offen ist.

Klar doch.

Gerade weil Schulden vorhanden sind und ich diese vorher nicht bezahlen konnte, wurde diese gesperrt.
Und dafür, dass die Karte „gesperrt“ ist, bekomme ich auf Anfrage für jedes neue Quartal eine Bescheinigung. Mit dieser gehe ich zum Arzt, natürlich nur bei akuten Schmerzen, und zeige diese vor. Die wird dann vom Hausarzt oder Zahnarzt unterschrieben, wenn dieser damit einverstanden ist, dass es wirklich ein akuter Fall ist.

Tut sie wohl nicht. Der Vertrag wird „ruhend gestellt“, so nennt man das. Grundversorgung bekommt sie ja, aber keine elektiven Leistungen.

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Danke! Ich kam gerade nicht drauf wie man es nennt.

Die Aussage war sicher darauf bezogen, dass ich die Reaktion des Mitarbeiters erwähnt habe. Aber ja, solche Mitarbeiter gibt es tatsächlich.

Schmerzen sind eine subjektive Wahrnehmung. Ich bekäme diese bereits schon dann, wenn ich den Bescheid der Kasse zu lesen bekäme. :unamused:
Mit Unterleibschmerzen zum Gyn, das Rezept holen und fertig. Oder Condome nutzen.

Hallo,
wie schon in einem Beitrag geschrieben wurde - bei Beitragsschulden tritt ein Ruhen des Leistungsanspruchs ein, ausgenommen Notfallbehandlungen. Was eine Ratenzahlung betrifft, so ist es so, dass bei einer Ratenzahlungsvereinbarung, die natürlich eingehalten werden muss, lebt der volle Leistungsanspruch wieder auf - also, wenn die Kasse sich auf eine Ratenzahlung einlässt, dann sofort, spätestens aber nach zweimaligen Zahlungen wieder den vollen Leistungsanspruch einfordern.
Gruss
Czauderna

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