Beitragsrückerstattung bei DBV-Winterthur

Das kann ja wohl nicht wahr sein,
habe ich mir gedacht, als ich gestern bei der dbv-Winterthur angerufen habe. Ich bin dort privat versichert und zahle jeden Monat ca. 250 Euro.

Da ich nun im Jahr 2001 leistungsfrei geblieben bin, wollte ich mal fragen, wann ich denn mit der Beitragsrückerstattung rechnen kann. Es hiess zunächst, dass das Geld irgendwann im September fliessen wird, dann hiess es, dass durch Verzögerung eher Oktober oder November in Frage kommen.

OK, aber dann der Hammer.
In der Werbung schreiben die doch, dass es eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 3 Monatsbeiträge n gibt. Hab ich mir gedacht: 3 * 250 = 750 Euro

Aber diese Rechnung gilt wohl nicht für die DBV. Nach deren Rechnung kommen nur bestimmte Leistungen in Rechnung. Demnach bekomme ich nur 150 Euro zurück!

Kann ja wohl nicht wahr sein, oder? Mein Monatsbeitrag ist 250 Euro, nicht 50 Euro.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Wenn das so sein sollte, fange ich nämlich an, die zu schröpfen und mir alles (!) zu nehmen, was geht!

vielen Dank und Grüße,

Markus

Kann ja wohl nicht wahr sein, oder? Mein Monatsbeitrag ist 250
Euro, nicht 50 Euro.

Hallo Markus,
ich kenne zwar die Tarife der DBV nicht, aber doch, kann sein. Eine Beitragsrückerstattung kann ohne weiteres nur in bestimmten Tarifen gelten. Sie kann sogar auch unterschiedlich hoch sein, sagen wir mal beispielsweise 3 Monatsbeiträge beim stationären Teil, 5 Monatsbeiträge beim ambulanten Teil usw.

Umgekehrt würdest Du auch eine Beitragsrückerstattung (z.B. aus dem stationären Teil) bekommen, wenn Du eine Rechnung über Zahnersatz hattest.

Andreas

Hallo Markus,

es gibt mehrere Möglichkeiten.
Wie Andreas schon gesagt hat, ist dein Gesamtbeitrag sicherlich 250 Euro. Die Rückerstattung ist jedoch zumeist auf den ambulanten Tarif gemünzt. Das bedeutet: 50 Euro ambulant, dann eben 3*50 = 150

Oder aber die Erstattung ist eine Bestabrechnung: eingereichte Rechnungen minus Rückerstattung. Differenz, so posiviv, wird erstattet.

Oder
Oder Oder

Was trifft daher auf dich zu?
Genaueres findest du in den Tarifbestimmungen.

Gruß
Marco

Werbung ist also Verarschung!
Danke für Eure Antworten.

Nun gut. Nehmen wir das also mal hin!
Aber wenn ich überlege, dass ich letztes Jahr meine Arztbesuche und Rezepte aus eigener Tasche bezahlt habe (ca. 500 DM) könnte ich mich echt schwarz ärgern.

Wie kann ich die denn jetzt am besten schröpfen?
Ich will Rache!

Jede Woche mindestens eine Massage sollte dann schon drin sein!

Danke und Grüße,

Markus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie kann ich die denn jetzt am besten schröpfen?
Ich will Rache!

Ich würde sagen, Du hast eher dazugelernt. :smile: Ehrlich: Freu Dich doch, dass Du die Versicherung nicht mehr gebraucht hast, das zeigt doch, dass Du soweit gesund bist.

Versicherungen „schröpfen“ zahlt sich nie aus. Irgenwie wird es doch bezahlt und Du und Deine Mitversicherten ärgern sich über steigende Beiträge.

Andreas

na gut
Na gut!
gelernt habe ich jetzt sicherlich!
Ärgern tuts mich aber immer noch kollossal.
ok, vom Schröpfen sehe ich jetzt dann doch mal
ab, aber ich werde ab sofort alles weiterreichen
und ab und an eine Massage sollte dann drin sein.

Grüße und danke für eure Antworten

Markus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

kannst Du die Rechnungen nicht nachreichen? Sie könnens ja mit der Rückzahlung verrechnen und Dir den Restbetrag überweisen.

Gruß,
Micha

Hallo Micha,

wenn er jetzt noch die Rechnungen einreicht, muss er allerdings auch die Rückerstattung zurückzahlen.
Dennoch würde ich es machen, so diese nicht berücktsichtigt wurden.

Allerdings 150 + etwa 500 (war ja vage Angabe) = 650
und 750 wäre die Erstattung gewesen. Ich denke, da ist schon gerechnet worden.

Gruß
Marco

Danke für Eure Antworten.

Nun gut. Nehmen wir das also mal hin!
Aber wenn ich überlege, dass ich letztes Jahr meine
Arztbesuche und Rezepte aus eigener Tasche bezahlt habe (ca.
500 DM) könnte ich mich echt schwarz ärgern.

Warum hast Du das nicht vorher geklärt z. B. mit Deinem Vertreter ?

Wie kann ich die denn jetzt am besten schröpfen?
Ich will Rache!

Jede Woche mindestens eine Massage sollte dann schon drin
sein!

Und beim Wechsel der PKV oder Abschluß einer BUZ bist Du für die schon Tod.

Werbung ist ganz toll (gemacht) Man(n) sollte sich allerdings schon ein wenig mehr mit dem Produkt und hier den Bedingungen beschäftigen.

Kalle

Danke und Grüße,

Markus

Kann ja wohl nicht wahr sein, oder? Mein Monatsbeitrag ist 250
Euro, nicht 50 Euro.

Hallo Markus,
ich kenne zwar die Tarife der DBV nicht, aber doch, kann sein.
Eine Beitragsrückerstattung kann ohne weiteres nur in
bestimmten Tarifen gelten. Sie kann sogar auch unterschiedlich
hoch sein, sagen wir mal beispielsweise 3 Monatsbeiträge beim
stationären Teil, 5 Monatsbeiträge beim ambulanten Teil usw.

Umgekehrt würdest Du auch eine Beitragsrückerstattung (z.B.
aus dem stationären Teil) bekommen, wenn Du eine Rechnung über
Zahnersatz hattest.

Andreas

Hallo Markus!
Etwas verspätet…aber dennoch was dazu sagen möchte:

… nun im Jahr 2001 leistungsfrei geblieben bin, wollte

ich mal fragen, wann ich denn mit der Beitragsrückerstattung
rechnen kann. Es hiess zunächst, dass das Geld irgendwann im
September fliessen wird, dann hiess es, dass durch Verzögerung
eher Oktober oder November in Frage kommen.

also, dass ist normalerweise immer der Zeitraum, wann Beitragsrückerstattungen gezahlt werden. Das ist nicht deshalb, um dich besonders lange auf dein Geld warten zu lassen, sondern weil bis dahin noch ein gros der Rechnungen aus dem Behandlungsjahr 2001 erstellt und eingereicht werden.

OK, aber dann der Hammer.
In der Werbung schreiben die doch, dass es eine
Beitragsrückerstattung in Höhe von 3 Monatsbeiträge n
gibt. Hab ich mir gedacht: 3 * 250 = 750 Euro

Aber diese Rechnung gilt wohl nicht für die DBV. Nach deren
Rechnung kommen nur bestimmte Leistungen in Rechnung. Demnach
bekomme ich nur 150 Euro zurück!

Kann ja wohl nicht wahr sein, oder? Mein Monatsbeitrag ist 250
Euro, nicht 50 Euro.

Das kann ich leider nicht beurteilen, da ich deinen Tarif bzw. deine Tarifzusammenstellung nicht kenne.
Aber es besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass du eine Tarifkombination hast, in dem einige eine mögliche Beitragsrückerstattung haben…oder einige z.B. einen vertraglichen Selbstbehalt.
Aber mich wundert, dass du erst jetzt die Höhe deiner möglichen Beitragsrückerstattung erfährst…unsere Versicherungsnehmer erhalten ein Jahr vorher ein Schreiben über die Höhe der BRE!
Und auch wann sie ungefähr gezahlt wird. Zudem erhöht sich doch bei mehreren Jahren - in denen du keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht hast - die BRE… erkundige dich mal, ob das vielleicht bei dir auch der Fall ist.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Wenn das so sein sollte, fange ich nämlich an, die zu
schröpfen und mir alles (!) zu nehmen, was geht!

Das kann ich dir nicht empfehlen. Bleib in reality und natürlich für die Versicherung so gesund wie möglich. Zum einen würdest du damit deine eigenen Beiträge hochtreiben. Zum anderen kann ja auch mal was sein…und wenn du dann ja „totsterbenskrank“ *ggg* bist, weil du z.B. so ein schweres Rückenproblem hast, dass du so oft Massagen brauchst, bekommst du keinen neuen Vertrag mehr abgeschlossen!

Das mal als kleinen Gedankenanstoss…

Ute