Beitragsrückerstattung Debeka

Hallo,

ich bin noch ein Neuling im Bereich PKV, daher meine Frage!
Bei der Debeka gibt es ja ein Beitragsrückerstattungssystem, wenn man keine Leistungen über das Jahr in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen dagegen werden nicht miteingerechnet.

Meine Frage bezieht sich auf den Bereich Impfungen. Sind Impfungen wie etwa Grippe oder die Auffrischung von Hepatitis eine Leistung innerhalb oder außerhalb Vorsorge?

Herzliche Grüße
Fee

Hallo!

Meines Wissens ist das von der Impfung abhängig. Wenn es sich um eine der „gängigen“ Impfungen (z.B. Tetanus) handelt, müsste das innerhalb der Vorsorge liegen. Wenn es sich um eine „außerordentliche“ Impfung handelt (z.B. wegen Reise), dann sicherlich nicht.

Kann man ja bei der Versicherung erfragen.

Gruß
Müllermeier

Hallo,

ich bin noch ein Neuling im Bereich PKV, daher meine Frage!
Bei der Debeka gibt es ja ein Beitragsrückerstattungssystem,
wenn man keine Leistungen über das Jahr in Anspruch genommen
hat.

Vorsorgeuntersuchungen dagegen werden nicht

miteingerechnet.

Das ist falsch! Wer behauptet das?

Meine Frage bezieht sich auf den Bereich Impfungen. Sind
Impfungen wie etwa Grippe oder die Auffrischung von Hepatitis
eine Leistung innerhalb oder außerhalb Vorsorge?

Die Frage ist damit gegenstandslos!

Gruß cooler

P.S. Wenn jemand so ne Riesenmenge an BRE bekommt, ist es ja nicht ganz so dramatisch, wenn er anstatt ca.1.450 EUR nur indirekt
ca. 1.350 EUR zurückbekommt (bei einem angenommenen Beitrag von 400 EUR)

Leider falsch, siehe Vorposting!

Gruß cooler

Hallo!

Du kannst ja auch die Rechnung selber zahlen und nicht bei der Versicherung einreichen. So bekommst du auf jeden Fall die Beitragsrückerstattung. Es empfiehlt sich, Rechnungen zu sammeln bis deren Wert die BRE übersteigt und dann erst einzureichen (sofern finanziell möglich). Die genaue Höhe der BRE kann der Betreuer ermitteln.

VG Carmen

Hallo cooler,

ich kann nicht sehen, was an Carmens Rat falsch ist. In jedem Jahr ist es sinnvoll, die Rechnungen zu sammeln und den Gesamtbetrag der möglichen Erstattung mit der BRE zu vergleichen. Die Höhe der BRE kann man bei der Debeka erfragen.

Gruß
Veronika

Hi,

Vorsorgeuntersuchungen dagegen werden nicht

miteingerechnet.

Das ist falsch! Wer behauptet das?

würd ich auch gern wissen, normalerweise sind die bei der Debeka doch BRE-schädlich?

Meine Frage bezieht sich auf den Bereich Impfungen. Sind
Impfungen wie etwa Grippe oder die Auffrischung von Hepatitis
eine Leistung innerhalb oder außerhalb Vorsorge?

Die Frage ist eher, bekommst Du überhaupt etwas für die Impfungen und wenn ja für welche? (Ausnahme: Die Schweinegrippeimpfung kostet Dich nichts, denn da bekommst Du auch keine Rechnung für, das ist über einen Fond abgedeckt).

Grüße, Bernhard.

Hallo Veronika,
das war auch nicht auf Carmen gemünzt, sondern auf Müllermeier.

So ist es, wenn man sich dazwischendrängt und die Reihenfolge verändert! (LOL)

Gruß cooler

Hallo,

da muss ich cooler Recht geben. Die Beitragsrückerstattung bezieht sich auf den jeweils versicherten Tarif. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind Bestandteile der versicherten Tarife. Das bedeutet, dass in jedem Falle die Einreichung der Rechnungen für die BRE schädlich ist (Ausnahme: Günstigervergleich bei geringen Gesamtkosten).

Was hier anklingt ist die Regelung der GKV, wenn nach § 53 SGB V Wahltarife und Selbstbehalte vereinbart sind. Für die Prämienzahlungen (Beitragsrückzahlung) wird der gesamte Bereich der Gesundheitsförderung, Vorsorge u.a Impfungen, sogar die Zahnprophylaxe, ausgenommen. Das heisst die BRE gibt es dort auch bei Inanspruchnahme dieser Leistungen.

Gruß Woko

Guten Tag,

Hallo,

Impfungen zählen bei der PKV als freiwillige Leistungen, aus Kulanz werden die aber erstattet.
Wenn Sie also diese Rechnung der Debeka beilegen, wird die Debeka die Leistung erstatten und es gibt somit keine BRE.
Ansonsten Auskunft einholen bei der Erstattungsabteilung, 0911-232040

Gruß

Hallo Leute,

also zuerst mal klingt das alles hier gesagte doch etwas wirr. Es kommt zunächst daruf an was für einen Tarif die Person abgeschlsosen hat. Welcher Selbstbehalt in €? Hieraus ergibt sich zunächst was sie selbst zahlen muß und was darüber hinaus erstattet wird.
Aus den Bedingungen geht hervor was die Gesellschaft leistet und wieviel. Leider ist das bei der DEBEKA nicht so üppig.
Die nächste Frage ist was erhält die Dame zurück wenn sie keine Leistungen/Rechnungen einreicht. Eine gute Krankenversicherung teilt das schon im laufenden Jahr mit.
Sodann geht das rechnen los.
Beispiel:
1000 € SB
1500 € Leistungen Rechnungen
300 € Erstattung

Keine Frage was hier zu tun ist. Alles einreichen.
weiteres Beispiel

1000 SB
1080 Rechnungen
300 Erstattung Auch keine Frage. Nichts einreichen. Erstattung mitnehmen und die Rechnungen noch bei der Steuer angeben.

Gruß Nightdancers

Hallo,

Aus den Bedingungen geht hervor was die Gesellschaft leistet

und wieviel. Leider ist das bei der DEBEKA nicht so üppig.

wie meinen?
Soviel mir bekannt ist, hat die Debeka mit die „üppigste“ Beitragsrückerstattung überhaupt - und zwar ab dem ersten Jahr, also ohne Aufbau!
Oder anders ausgedrückt, dass, was viele Gesellschaften erst nach 4-5 Jahren ununterbrochener Nichtinanspruchnahme haben (wenn überhaupt), bietet die Debeka von Jahr zu Jahr!

Gruß cooler

P.S.Informieren und dann schreiben wäre sinnvoller!

Hallo,

Aus den Bedingungen geht hervor was die Gesellschaft leistet

und wieviel. Leider ist das bei der DEBEKA nicht so üppig.

wie meinen?
Soviel mir bekannt ist, hat die Debeka mit die „üppigste“
Beitragsrückerstattung überhaupt - und zwar ab dem ersten
Jahr, also ohne Aufbau!
Oder anders ausgedrückt, dass, was viele Gesellschaften erst
nach 4-5 Jahren ununterbrochener Nichtinanspruchnahme haben
(wenn überhaupt), bietet die Debeka von Jahr zu Jahr!
P.S. Erst informieren und dann…
Gruß cooler

Hallo cooler,
also offensichtlich kennst du dich sehr gut aus, aber dem ist nicht ganz so.
Zum einen meinte ich die nicht so üppigen LEISTUNGEN und andererseits schau dir mal mein Profil an und du wirst verstehen weshalb.
Ebenso stimmt das nicht mit der BRE. Ich kenne alle Gesellschaften und deren BRE genau und da gibt es einige die besser sind.
Also das P.S. habe ich geflisentlich überlesen.
Gruß Nightdancers

Hallo,

Aus den Bedingungen geht hervor was die Gesellschaft leistet

und wieviel. Leider ist das bei der DEBEKA nicht so üppig.

wie meinen?
Soviel mir bekannt ist, hat die Debeka mit die „üppigste“
Beitragsrückerstattung überhaupt - und zwar ab dem ersten
Jahr, also ohne Aufbau!

Oder anders ausgedrückt, dass, was viele Gesellschaften erst
nach 4-5 Jahren ununterbrochener Nichtinanspruchnahme haben
(wenn überhaupt), bietet die Debeka von Jahr zu Jahr!
P.S. Erst informieren und dann…
Gruß cooler

Hallo cooler,
also offensichtlich kennst du dich sehr gut aus, aber dem ist
nicht ganz so.
Zum einen meinte ich die nicht so üppigen LEISTUNGEN und
andererseits schau dir mal mein Profil an und du wirst
verstehen weshalb.

Ich verstehe nur, dass du dann am Thema vorbeigingst.
Es wurde auschließlich nach der BRE gefragt und nicht nach Leistungen!
Unabhängig davon, ist es schon frech und ungezogen eine solche substanzlose Behauptung in ein Forum einzustellen!
„nicht so üppige Leistungen“ im Hinblick und im Vergleich auf was, auf wen, warum, usw., usw… Ich kenne zig Leistungen, in denen die besagte Gesellschaft nicht zu toppen ist!
Dein Beispiel mit der BRE gibt mir allerdings Einblick auf Leistungen, die du für gut erachtest (LOL).

Ebenso stimmt das nicht mit der BRE. Ich kenne alle
Gesellschaften und deren BRE genau und da gibt es einige die
besser sind.

Erstens habe ich nicht behauptet, dass die besagte Gesellschaft die beste BRE hat, sondern nur, dass viele Gesellschaften nicht einmal nach 4-5 Jahren Nichtinanspruchnahme die Jahres-BRE dieser Gesellschaft erreichen.

Also das P.S. habe ich geflisentlich überlesen.

Das P.S. war völlig berechtigt und du musstest es nicht unbedingt geflissentlich überlesen!

Gruß cooler

P.S. Übrigens, mir würde es schon genügen, wenn du mir 2 Gesellschaften nennen könntest (von deinen „einigen besseren“).
Evtl. als PN!

Also, mir wäre kien VR bekannt, der eine Impfung auf die Beitragsrückerstattung anrechnet, bzw. Ihnen das zum Nachteil auslegt. Ich kenne nun vornehmlich unser Bed.Werk, Impfungen und alle Vorosrogeuntersuchungen belasten die Rückerstattung nicht, auch nicht den Selbstbehalt!!!

Also, mir wäre kien VR bekannt, der eine Impfung auf die
Beitragsrückerstattung anrechnet, bzw. Ihnen das zum Nachteil
auslegt. Ich kenne nun vornehmlich unser Bed.Werk, Impfungen
und alle Vorosrogeuntersuchungen belasten die Rückerstattung
nicht, auch nicht den Selbstbehalt!!!Hallo,

lass es einfach, es bringt nichts!
Wissen ist eben immer noch besser als Mutmaßungen!

Gruß cooler