Hallo,
DANKE für die Info.
Habe aber noch Fragen:
nachdem B mehr als 5 Jahre
B war ACHT Jahre rentversicherungspflichtig
rentenversicherungspflichtig war,
hat er
später
WANN ist später? B ist ja schon im VORzeitigen Ruhestand, d. h. er bekommt ja bereits BeamtenPENSION (Pension gesundheitsbedingt mit 52 Jahren bereits)
einen Rentenanspruch und jetzt keinen Anspruch auf
Rückzahlung
von Arbeitnehmeranteilen.
Wieso hat dann der Ursprungsposter diesen Anspruch?
Die Rente wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet, weil die
Lehr-
und Arbeiterzeit bei der Pensionsberechnung mit berücksichtigt
wird.
Ah so…
Wenn B aber auch ab!!! Beamtenernennung die höchsten
Versorgungs-
bezüge erreichen kann,
WAS genau heißt das bitte „ab!!!“ … die „höchsten“
B ist mit 52 Jahren pensioniert worden zu den üblichen „Konditionen“, d. h. nach der letzten zwei Jahre zurückliegenden Gehaltsstufe.
müsste B bei seinem Dienstherrn einen
Antrag
stellen, dass die Lehr-u.Arbeiterzeit nicht angerechnet wird.
M.W. würde B dann seine Rente behalten.
Bitte nochmals um genaue Erklärung WANN oder unter welchen Bedingungen genau B seine Rente ZUSÄTZLICH zur Pension erhalten kann!
Im übrigen muß man
wohl
Bundesrecht und Recht der Länder unterscheiden.
Gibt es da irgendwelche § oder Vorschriften oder Erlasse, die dies regeln, weißt Du vllt. sogar welche?
B war bei der früheren Post, dann Rest-Telekom Beamter - also BUND! Vielleicht
Auskunft
bei der Gewerkschaft.
Nach der Anfrage bei der Gewerkschaft -wo B JETZT-sogar während der Pensionsbeziehung- schon 40 Jahre Mitglied ist, meinten die absolut NEIN - ohne lange nach irgendwas zu fragen, aber die kannste sowieso vergessen, die kümmern sich sehr wenig um Ihre Mitglieder -so unsere ganz persönliche Erfahrung-. B hat schon überlegt, ob er austreten sollte, aber nun ja, er ist ssoo lange drin… Wir haben auch nicht die Eindruck, dass denen (VERDI) wirklich daran gelegen war hier zu helfen als vielmehr: Frag mich bloß nichts mehr Näheres…
Grüße
Marie