Wir haben im August letzten Jahres eine RLV mit BUZ abgeschlossen und dann den fälligen Jahresbeitrag bezahlt.
Im Februar diesen Jahres wurde die Versicherung wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht gekündigt, und zwar per „Rücktritt vom Vertrag“ nach § 16 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes und nach § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die RLV.
Nun verweigert die Versicherung die Beitragsrückzahlung.
Ist dies zulässig? Haben wir nicht zumindest einen Anspruch auf anteilige Rückzahlung für das halbe Jahr nach dem Rücktritt? Oder können wir evtl. sogar den vollen Betrag zurückfordern, da die Versicherung auch im Leistungsfall die Leitung verweigert hätte und somit eigentlich von Anfang keine Leistung zu erbringen hatte?
Hoffend auf hilfreiche Tipps.
Harald
