Beitragsrückerstattung nach Kündigung

Wir haben im August letzten Jahres eine RLV mit BUZ abgeschlossen und dann den fälligen Jahresbeitrag bezahlt.

Im Februar diesen Jahres wurde die Versicherung wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht gekündigt, und zwar per „Rücktritt vom Vertrag“ nach § 16 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes und nach § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die RLV.

Nun verweigert die Versicherung die Beitragsrückzahlung.

Ist dies zulässig? Haben wir nicht zumindest einen Anspruch auf anteilige Rückzahlung für das halbe Jahr nach dem Rücktritt? Oder können wir evtl. sogar den vollen Betrag zurückfordern, da die Versicherung auch im Leistungsfall die Leitung verweigert hätte und somit eigentlich von Anfang keine Leistung zu erbringen hatte?

Hoffend auf hilfreiche Tipps.

Harald

Guten Abend!
Bitte lesen Sie in den Bedingungen bei
Kündigung / außerordentliche Kündigung nach,
ob hier im kleingedruckten etwas zu finden ist nach dem in diesem Fall der Versicherung ein Jahresbeitrag zusteht - falls nichts zu finden ist, senden Sie mit
bitte eine eMail
dann prüfe ich dies nach.
Viele Grüße
Heinz

Nach § 20.(2) sind beide Teile verpflichtet einander empfangene Leistungen zurückzugewähren.
Anderes kann ich nicht finden.

Wäre also so, dass ihr beide die Leistungen zurückbekommt. Er kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. :frowning:

Müsstest also zur Sicherheit mal in deinen Bedingungen nachsehen. Wie Heinz schon sagte.

Marco