Beitragsrückerstattung steuerpflichtig?

Hallo,

Frage an die Speuialisten:

Sind Beitragsrückerstattungen aus einem Tarif der PKV steuerpflichtig, oder besser gesagt werden Sie den Vorsorgeaufwendungen wieder gegen gerechnet?

Wenn ja wie verhält sich dies?

Oder kann man Sie sehen wie ein Krankenhaustagegeld, sprich steuerfrei?

Betsne Dank

Guten Tag Herr Toelle,

eher eine Sache für das Steuerbrett. Nun, Beitragsrückerstattungen sind nicht direkt steuerpflichtig. Sie müssen bei der ESt-Erklärung im Folgejahr jedoch bei den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden und mindern dadurch die Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, so dass sich unter Umständen ein höheres zu
versteuerndes Einkommen ergibt.
Gruß
Günther

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