Beitragsrückerstattung wg. Kita-Streik

Hallo,

auf diesem möchte jemand folgendes fragen:
Wie allgemein bekannt, haben viele Kitas getreikt.
Die Kita dessen Kinder war daher ganze 7 Tage geschlossen.

Nach welcher Berechnung kann man aufgrund dessen einen Anteil des Beitrages einbehalten?

  1. (Berechnung wie es Banken machen: Durchschnitt=30 Tage/Monat)

100€ / 30 Tage x 7 Tage = 23,33€

100€ - 23,33€ = 76,67€

oder

  1. (Berechnung der Wochentage Mai excl. Feiertage)
    ((( 4-8, 11-15, 18-20, 22, 25-29 = 19 Tage Hort )))

100€ / 19 Tage x 7 Tage = 36,84€

100€ - 36,84€ = 63,16€

Nun wurde gesagt, der Beitrag müsse als Monatsbeitrag angesehen werden und daher würde Berechnung 1 zugrunde gelegt.

Eigentlich ist die Arbeit, die ein Träger einer Kita betreibt doch eine Dienstleistung. Daher zahlt man nur die Dienstleistung. Diese wird NICHT am Wochenende angeboten, sondern nur unter der Woche.
Daher sollte doch eigentlich Berechnung 2 zugrunde gelegt werden können.

Über eine Antwort würden sich die Verfasser freuen.
Dafür im Voraus schon mal besten Dank.

Gruß
Die Verfasser

Hallo,

auf diesem möchte jemand folgendes fragen:
Wie allgemein bekannt, haben viele Kitas getreikt.
Die Kita dessen Kinder war daher ganze 7 Tage geschlossen.

Nach welcher Berechnung kann man aufgrund dessen einen Anteil
des Beitrages einbehalten?

War das nicht so das Streik wie höhere Macht angesehen wird und demnach keine Haftung dafür zuzuschreiben ist?

Gruß
Die Verfasser

Grüße

Ist „höhere Gewalt“ [höhe Macht währe wohl eher so was wie Gott :wink:] nicht nur dann gegeben, wenn dieser nicht durch den Leistungstäger zu verantworten ist?

z.B. im Falle eines Reiseveranstalters, wenn die Fluglotsen streiken?

Hallo,

Nach welcher Berechnung kann man aufgrund dessen einen Anteil
des Beitrages einbehalten?

Die Frage ist doch eher, ob überhaupt der Beitrag gekürzt werden kann.
Zunächst empfiehlt sich dazu ein Blick ins Kleingedruckte des „Kitavertrages“.

Es ist gut möglich, das dieser Vertrag eine Kürzung im Streikfall ausschließt. So auch in unseren Kitaverträgen geregelt.

In den mir vorliegenden Verträgen meiner eigenen Kinder ist nämlich geregelt, das wir nicht die Dienstleistung der Kinderbetreuung bezahlen. Stattdessen zahlen wir einen Eigenanteil für die Bereitsstellung eines Betreuungsplatzes. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Mir wurde seinerzeit mal erklärt, das uns der Platz ja trotz Streik reserviert ist. Und destewegen die Zahlungspflicht weiter besteht.
Keine Ahnung, ob das Haltbar wäre wenn man dagegen klagen täte.

Über eine Antwort würden sich die Verfasser freuen.
Dafür im Voraus schon mal besten Dank.

Wie gesagt - ich würde mal in die detaillierten Vertragsbedingungen sehen. Normalerweise findet sich dort ein Passus, wie mit Situationen wie Streik und/oder anderen Einflüssen höherer Gewalt umzugehen ist.

Gruß vom

Dicken MD.

Ist „höhere Gewalt“ [höhe Macht währe wohl eher so was wie
Gott :wink: ] nicht nur dann gegeben, wenn dieser nicht durch den
Leistungstäger zu verantworten ist?

Absolut, war schon spät gerstern das ich schon von höheren Mächten geträumt habe…

Grüße