Seit ca. zwei Jahren kann ich meinen Beitrag zur PKV nicht mehr bezahlen.
Neben der Tatsache, dass von behördlicher Seite auch noch Benzin auf das Feuer geschüttet wird, ich muss für mein ‚Unvermögen‘ auch Strafe zahlen, erstaunte mich eine Auskunft der Krankenkasse:
Von mir selbst bezahlte Arztrechnungen bekomme ich nicht erstattet, auch wenn ich meinen Beitragsrückstand ausgleiche. Es wird behauptet, dass sie Anspruch auf vollen Beitragsausgleich haben, ich aber keinerlei Ansprüche. Da sich die Summe mittlerweile gut aufgetürmt hat, ist das ein echtes Problem.
Wie komme ich aus dieser Nummer wieder raus?
Hallo, Siggi!
Bei Beitragsrückständen werden Arztrechnungen rückwirkend nicht erstattet wenn eine Mahnung nach § 39 VVG ausgesprochen wurde.
Weiteres unter: www.akademie.de/wissen/beitragswechselseand.kra
Alles Gute-Schaddie
Hallo …
Ihre Frage betrifft nicht Krankenkassenrecht, sondern privates Versicherungsrecht.
Bitte wenden Sie sich an einen entsprechenden Experten.
Gruß, Christian
Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.