Hallo Forum,
ich bin freiwillig in der GKV versichert und habe Beitragsrückstände. Diese sind seit einiger Zeit zur Vollstreckung beim Hauptzollamt. Die Vollstreckung ruht aber momentan.
Ich bemühe mich seit Langem, eine Ratenzahlung mit meiner KK zu erwirken, leider ohne Erfolg. Ich habe gehofft, dass mit der aktuellen Reform (Beitragsschuldengessetz) auch eine Verbesserung für Beitragsschuldner kommt. Angeblich untersagt nach wie vor der Spitzenverband diese Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums gibt es eine Erläuterung zu diesem Thema , speziell zu dem neuen Gesetz:
http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitt…
Ein Zitat aus diesem Artikel:
Beispiel 5: Ein Selbständiger ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und kann wegen der schlechten Auftragslage schon lange keine Beiträge bezahlen.
Die Säumniszuschläge werden rückwirkend und auch in Zukunft von derzeit 5 Prozent der Beitragsschuld auf 1 Prozent reduziert. Die Krankenkasse kann den Einzelfall prüfen und, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, _ Beitragsschulden stunden, niederschlagen oder erlassen. _
Meine Frage wäre:
Dürfen die Krankenkassen eine solche Ratenzahlung vereinbaren oder nicht oder wollen sie es nicht?