Beitragsrückstand GKV

Hallo Forum,

ich bin freiwillig in der GKV versichert und habe Beitragsrückstände. Diese sind seit einiger Zeit zur Vollstreckung beim Hauptzollamt. Die Vollstreckung ruht aber momentan.

Ich bemühe mich seit Langem, eine Ratenzahlung mit meiner KK zu erwirken, leider ohne Erfolg. Ich habe gehofft, dass mit der aktuellen Reform (Beitragsschuldengessetz) auch eine Verbesserung für Beitragsschuldner kommt. Angeblich untersagt nach wie vor der Spitzenverband diese Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums gibt es eine Erläuterung zu diesem Thema , speziell zu dem neuen Gesetz:

http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitt…

Ein Zitat aus diesem Artikel:

Beispiel 5: Ein Selbständiger ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und kann wegen der schlechten Auftragslage schon lange keine Beiträge bezahlen.

Die Säumniszuschläge werden rückwirkend und auch in Zukunft von derzeit 5 Prozent der Beitragsschuld auf 1 Prozent reduziert. Die Krankenkasse kann den Einzelfall prüfen und, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, _ Beitragsschulden stunden, niederschlagen oder erlassen. _

Meine Frage wäre:

Dürfen die Krankenkassen eine solche Ratenzahlung vereinbaren oder nicht oder wollen sie es nicht?

Hallo,
ja kann sie, muss sie aber nicht - in der Praxis kommt es eben auf die Fallkonstellation an. Wie hoch sind die Rückstände, wie ist die Einkommenslage, in welchem Zeitraum könnte die Restsumme mittels Ratenzahlung abgetragen werden, usw., usw. - Ich kenne es so, dass bei einem Ratenzahlungsangebot des Schuldners, dass die Summe in längstens einem Jahr getilgt ist, es grundsätzlich keine Probleme gibt - aber wie geschrieben, kann sein, muss aber nicht.
Gruss
Czauderna

Hallo, Michael,

sieh doch man unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuld..
nach . Ansonsten „Ratenzahlung bei Rückstände in der GKV“ eingeben. Da sind einige nützliche Tipps dabei.
Alles Gute und viel Erfolg der KK gegenüber- Schaddie

In dem Zitat steht ja nichts von Ratenzahlung. Ich meine aber, dass die Kassen können und dass der Gesamtverband nichts dagegen hat.

Hat die Kasse denn die Säumniszuschläge oder die Schuld reduziert etc. oder hast Du das nicht versucht ?

Viel Glück

Barmer