Beitragsrückzahlung bei Kündigung?

Hallo!
Ich würde gerne erfahren wie es bei Versicherungen (Kapitalanlagen wie KLV oder P.Renten Vs.) aussieht mit den eingezahlten Beiträgen, ob man sie wieder bekommt wenn man die gerade erst abgeschlossene Versicherung kündigt. Da man die ersten 3 Jahre ja keine Rückkaufswerte hat, wird es wohl so nicht funktionieren. Was ist aber wenn ich z.b. die 3 bisher geleisteten Monatsbeiträge für eine Lebensversicherung bei meiner Bank zurückrufe und die Versicherung kündige. Was passiert in der Regel, bzw. kann die Versicherung auf die Beiträge bestehen und ggf. klagen?
Viel interessanter für mich wäre das gleiche Thema bei einem Bausparvertrag. Wenn ich z.b. die ersten drei Beiträge und die Abschlussgebühr zurück rufe bei der Bank, hängt mich dann nur der Vermittler oder…???
Gruß
Oliver

Hallo!
Ich würde gerne erfahren wie es bei Versicherungen
(Kapitalanlagen wie KLV oder P.Renten Vs.) aussieht mit den
eingezahlten Beiträgen, ob man sie wieder bekommt wenn man die
gerade erst abgeschlossene Versicherung kündigt. Da man die
ersten 3 Jahre ja keine Rückkaufswerte hat, wird es wohl so
nicht funktionieren. Was ist aber wenn ich z.b. die 3 bisher
geleisteten Monatsbeiträge für eine Lebensversicherung bei
meiner Bank zurückrufe und die Versicherung kündige. Was
passiert in der Regel, bzw. kann die Versicherung auf die
Beiträge bestehen und ggf. klagen?
Viel interessanter für mich wäre das gleiche Thema bei einem
Bausparvertrag. Wenn ich z.b. die ersten drei Beiträge und die
Abschlussgebühr zurück rufe bei der Bank, hängt mich dann nur
der Vermittler oder…???

Nun, Vertrag ist Vertrag, und wenn alles Vorschriftsmäßig beim Abschluß vor sich gegangen ist (Aushändigung der korrekten, vollständigen Bedingungen, richtig ausgefüllter Antrag, vollständige Belehrung etc.)hat die Versicherung bzw. die Bausparkasse das Recht, dass Du Deinen Vertrag erfüllst, und kann dies auch einklagen.

Ich nehme aber einfach mal an, dass nicht jede Versicherung, Bank und Bausparkasse die Beiträge und Kosten einklagen wird. Zum einen weil zusätzlich hohe Kosten entstehen, und es nicht sicher ist das der Kunde wirklich das Geld hat. Außerdem fürchten die Versicherungen und Bausparkassen ein schlechtes Image durch die Eintreibung der Beiträge, wenn solche Fälle durch die Presse gehen.

Dies soll aber keine Aufforderung sein, die Beiträge nicht mehr zu bezahlen, oder Sie zurück zu holen. Da es trotzdem passieren kann das die Beiträge eingeklagt werden.

Am besten ist es, sich vor einem Vertragsabschluß Gedanken darüber zu machen, was man haben will. Fast jeder weiss mittlerweile, dass er privat für das Alter und für diverse Ereignisse vorsorgen muß. Also sollte sich jeder auch einmal die Zeit nehmen, seine Lücken zu ermitteln. Es gibt auch gute Makler am Markt, die kostenlos den Bedarf ermitteln. Und es steht jedem frei, sich unterschiedliche Meinungen einzuholen, und sich Angebote geben zu lassen. Dann gibt es noch die Möglichkeit sich über Fachzeitschriften bzw. Internet zu informieren, wobei man immer etwas vorsichtig sein muß, ob es ein unabhängiger oder gekaufter Artikel ist, und ich auch nicht mit jedem Ergebnis einer angeblich unabhängigen Recherche diverser Fachzeitschriften einverstanden bin. Aber das ist vermutlich Geschmacksache. Aber irgendwann wirst Du vermutlich einmal wissen, was Du unbedingt benötigst, und auf was Du verzichten willst, dann kommt es wohl auch nicht mehr zu unüberlegten Abschlüssen.

Ich hoffe es geht nicht zu weit am Thema vorbei, muß aber wohl dazu auch mal gesagt werden.

Gruß, Micha

Hallo!
Ich würde gerne erfahren wie es bei Versicherungen
(Kapitalanlagen wie KLV oder P.Renten Vs.) aussieht mit den
eingezahlten Beiträgen, ob man sie wieder bekommt wenn man die
gerade erst abgeschlossene Versicherung kündigt.

Grundsätzlich werden die eingezahlten Beiträge. den Kosten (Abschluß,Vermittlung,Verwaltung) gegenüber gestellt und davon bezahlt. Bei LV’s sind das rund 5-6% und bei Bausparen 1,2 bis 1,6% der Versicherungssumen/Bausparsummen. Kündigst du den Vertrag sind die bißher bezahlten Beiträge weg.

Hallo Oliver,
zu dem Sachverhalt der Rücbuchung der Monatsbeiträge hat Micha dir schon erschöpfend Auskunft gegeben und dem ist soweit nichts mehr hinzuzufügen. Mir stellt sich nur eine Frage, wieso du mit den abgeschlossen Verträgen nicht mehr zufrieden bist. Ich denke, das könnte bei der weiteren Betrachtung hilfreich sein.

Gruß

Martin

Hallo Oliver,
zu dem Sachverhalt der Rücbuchung der Monatsbeiträge hat Micha
dir schon erschöpfend Auskunft gegeben und dem ist soweit
nichts mehr hinzuzufügen. Mir stellt sich nur eine Frage,
wieso du mit den abgeschlossen Verträgen nicht mehr zufrieden
bist. Ich denke, das könnte bei der weiteren Betrachtung
hilfreich sein.

Nicht ich habe diese Verträge abgeschlossen, ich informiere mich für jemand anderes.

Nun, Vertrag ist Vertrag, und wenn alles Vorschriftsmäßig beim Abschluß vor sich gegangen ist (Aushändigung der korrekten, vollständigen Bedingungen, richtig ausgefüllter Antrag, vollständige Belehrung etc.)hat die Versicherung bzw. die Bausparkasse das Recht, dass Du Deinen Vertrag erfüllst, und kann dies auch einklagen.

Genau das ist das Problem. Mal abgesehen davon, das ein Bausparvertrag meiner Meinung nach eine sehr sinnslose Sache ist (es gibt weit aus schlauere Varianten sich ein Haus zu finanzieren), sondern der „bekannte“ will ich ihn mal nennen, über fast nichts aufgeklärt wurde. Er hat bei der Gesellschaft XY drei Lebensversicherungen (u. zwei Renten) laufen (mit einer Ablaufleistung, da platzt einem echt die Krawatte, nähmlich gerade mal die eingezahlten Beiträge, nach 30 Jahren!) und der „Berater“ meinte man könnte die Summe aus dem Bausparer später als einmalzahlung in die Rente/LV packen! Klar, wer macht sich die Mühe und liest sich das alles richtig durch. Aber wenn er jetzt sieben Jahre sein Geld vernichtet im Bausparer und dann sein Geld für Wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen muss, mal abgesehen davon, dass er bei der Rente sein Kapitalwahlrecht verliert, wird er nach sieben Jahren den Vermittler doch mindestens bis Timbuktu jagen. Der Vermittler wird aber schon über alle Berge sein bis dahin. (Oder in ein paar Wochen vor der Tür stehen, wenn seine Verträge gekündigt worden sind)

Ich nehme aber einfach mal an, dass nicht jede Versicherung, Bank und Bausparkasse die Beiträge und Kosten einklagen wird. Zum einen weil zusätzlich hohe Kosten entstehen, und es nicht sicher ist das der Kunde wirklich das Geld hat. Außerdem fürchten die Versicherungen und Bausparkassen ein schlechtes Image durch die Eintreibung der Beiträge, wenn solche Fälle durch die Presse gehen.

Es wurden bisher 250 + 250 + 150 als Gebühr + 3 Monatsbeiträge bezahlt.

Gruß Oliver

Hallo Oliver,

ob ein Bausparvertrag eine sinnlose Sache bei einer Finanzierung ist, kann man nur beurteilen, wenn einem die gesamte Finanzierungsituation vorliegt. Aus deinem Posting erahne ich, das dein Bekannter diesen Bausparvertrag über eine sehr hohe Summe abgeschlossen hat. Es ist fraglich, ob er diese überhaupt brauch. Oder will er ein Hauskaufen (o.ä.)?

Eine Zuzahlung in eine Rentenversicherung wird sich, aufgrund der Senkung des Garantiezinses, sehr schwierig gestalten. Denn Verträge vor dem 01.01. 2004 haben ja einen garantierten Zins von 3,25% und wenn ich Leistungen in einem „höheren Umfang“ (gewisse Erhöhungen, z. Bsp. 10% in 5 Jahren und 12 jahre vor Ablauf, sind nach einzelnen tarifen möglich) in eine Renetnversicherung einfließen lassen, wäre das einem neuen Vertrag gleichzusetzen und dann würde nur 2,75% G-Zins vereinbart. Weiterhin ist mir schleierhaft, wie eine Inanspruchnahme von Bauspardarlehn/ Wohnungsbauprämie (wohnwirtschaftliche Verwendung!!!) und Einzahlung in eine Rentenversicherung zusammen passen.

Weiterhin würde mich mal interessieren, wie hoch die Summe der LV/RV in Ablaufleistung und Beitrag ist? Ist dein Freund Angestellter/Arbeiter oder Selbstständig? Ledig,Verheiratet,Kinder?
Denn ein Berater hat auch darauf zu achten, das seine Kunden nicht über das Maß die Versicherungsbeiträge zahlen (Sorgfalltspflicht)

Gruß
Martin

Hallo Oliver,

ob ein Bausparvertrag eine sinnlose Sache bei einer
Finanzierung ist, kann man nur beurteilen, wenn einem die
gesamte Finanzierungsituation vorliegt.

Ich habe Bauspar Finanzierungen gesehen, da dreht sich mir alles im Magen um, Zuteilungszeiten, Zinssätze usw., ist aber ein anderes Thema…

Aus deinem Posting

erahne ich, das dein Bekannter diesen Bausparvertrag über eine
sehr hohe Summe abgeschlossen hat. Es ist fraglich, ob er
diese überhaupt brauch. Oder will er ein Hauskaufen (o.ä.)?

Summen: 25.000/25.000/15.000. Hausbau kommt nicht in Frage, „Berater“ hat nur noch schnell storno-sicheres Geschäft geschrieben. Empfohlen wurde das Geld in die Rente zu packen, aber wie nur wenn die Rentenversicherung nicht zu den wohnw. zw. gehört?? Legaler Betrug…

Eine Zuzahlung in eine Rentenversicherung wird sich, aufgrund
der Senkung des Garantiezinses, sehr schwierig gestalten. Denn
Verträge vor dem 01.01. 2004 haben ja einen garantierten Zins
von 3,25% und wenn ich Leistungen in einem „höheren Umfang“
(gewisse Erhöhungen, z. Bsp. 10% in 5 Jahren und 12 jahre vor
Ablauf, sind nach einzelnen tarifen möglich) in eine
Renetnversicherung einfließen lassen, wäre das einem neuen
Vertrag gleichzusetzen und dann würde nur 2,75% G-Zins
vereinbart. Weiterhin ist mir schleierhaft, wie eine
Inanspruchnahme von Bauspardarlehn/ Wohnungsbauprämie
(wohnwirtschaftliche Verwendung!!!) und Einzahlung in eine
Rentenversicherung zusammen passen.

s.o.

Weiterhin würde mich mal interessieren, wie hoch die Summe der
LV/RV in Ablaufleistung und Beitrag ist?

alle drei zusammen ca. 173.000. Eingezahlte Beiträge bis dahin: ca. 173.000! (Inkl. Dynamik bei einem, 5% gerechnet).

Ist dein Freund

Angestellter/Arbeiter oder Selbstständig?

selbständiger

Ledig,Verheiratet,Kinder?

ledig, keine Kinder

Denn ein Berater hat auch darauf zu achten, das seine Kunden
nicht über das Maß die Versicherungsbeiträge zahlen
(Sorgfalltspflicht)

also 469 euro / mon. nur für diese 3 Bsp., zwei kleine Renten und drei LV´s finde ich ganz schön heftig, wenn man sich die miserable ablaufleistung ansieht.

stimmt es eigentlich das man z.b. LV nicht mehr steuerlich geltend machen kann als selbständiger? Kenne mich damit nicht so aus (Lohnsteuerausgleich haben bisher immer meine Eltern für mich übernommen als ich noch im angest.verhältnis war. Da weiss ich wurde meine LV immer eingetragen), ob und in welchem umfang es möglich ist/war/sein wird??

Gruß

Oliver

Hallo Oliver,
dein Bekannter muß als Selbstständiger selber die Einkünfte fürs Alter ansparen. Diese Beiträge kann er steuermindernd beim Finanzamt angeben.Geht man von dem Punkt aus, das der % Satz gleich beim Angestellten sein soll, wären das bei deinem Freund ein Einkommen von 2405,12 Euro, die er Brutto vor Steuer verdient. Soweit erstmal zu der Höhe der Rücklagen.

Jetzt nochmal zu den Produkten. Ich vermute, das sich hinter einer der LV’s eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbirgt. Denn eine Rendite von 0% und das bei Dynamik und 5% angenommen Zins?? ne,ne, so schlecht kann keine Anlage sein!

Grundsätzliches zur Auswahl der Anlageinstrumente:
Selbstständige haben ganz andere Ansprüche und Anforderungen an ihre Altersvorsroge. Es ist im Monat ein hoher und fester Betrag dafür vorgesehen und daher soll man als Berater niiie den Fehler machen, alles auf ein „Pferd“ zu setzen. Ohne deinen Bekannten und sein Geschäft (denn dadurch können sich weitere Anhaltspunkte ergeben) zu kennen, empfehle ich die Verteilung der Mittel (ohne Anteil der BUZ und Unfallversicherung) wie folgt:

  • 40% der Mittel in langfristige Anlagen mit garantierten Konditionen (LV,Rente,etc.) Hier weiß der Kunde, das kann ich auf jedenfall zahlen und es ist eine Anlage die IMMER angespart werden muß und das bis zum SCHLUß!!!
  • 30% der Mittel in mittel bis langfristige Anlagen, an die der Kunde ohne Abschläge und Verzichtungen heran kann (Renten,Aktienfonds->KEINE EINZELWERTE

kleiner Einwurf
Hallo Oliver, hallo Martin,

sorry das ich mich noch einmal kurz einmische. Kurz zu Oliver. Dein Freund scheint wirklich nicht besonders gut beraten worden zu sein, und ich kann verstehen wenn er aus der Geschichte möglichst ohne Schaden wieder raus will. Ist nur schade dass er sich hier im thread nicht mit beteiligt, denn alles was bisher rausgekommen ist, waren nur Vermutungen. Ein paar kleine Fragen hab ich noch zu der Angelegenheit. Wurde Dein Freund nur allein von Ihm beraten, oder gibt es noch zeugen? Hat Dein Freund konkrete Wünsche an den Berater geäußert, oder waren es nur die Vorschläge des Beraters. Gibt es schriftliche Unterlagen zu der Beratung, z. B. eine konkrete Bedarfsermittlung? Hat der Berater ein Beratungsprotokoll geführt? Sind alle Anträge vollständig ausgefüllt worden? Dies kann einiges über die Arbeitsweise des Beraters aussagen, und könnte, falls die Sache noch nicht erledigt ist, wichtig werden.

Noch kurz ein paar Anmerkungen zu Martin.

Jetzt nochmal zu den Produkten. Ich vermute, das sich hinter
einer der LV’s eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbirgt.
Denn eine Rendite von 0% und das bei Dynamik und 5% angenommen
Zins?? ne,ne, so schlecht kann keine Anlage sein!

Ich beschäftige mich jetzt schon einige Zeit mit den Renditen von LV’s und Rentenversicherungen. Die meisten hauen mich nicht von den Socken, und ich hab jetzt auch schon einige gehabt, bei denen der Sparanteil zwischen 60 und 80 % liegt (keine BUZ, keine UZV). Das heißt es stecken bis zu 40 % Kosten drinn. Wer will darf jetzt selber mal ausrechnen, wieviel Rendite ich auf dem Sparanteil benötige, damit ich am Ende der Laufzeit, auf den Gesamtbeiträgen gesehen, eine vernünftige Rendite erwirtschafte. So viel zum Thema, so schlecht kann keine Anlage sein.

Grundsätzliches zur Auswahl der Anlageinstrumente:
Selbstständige haben ganz andere Ansprüche und Anforderungen
an ihre Altersvorsorge. Es ist im Monat ein hoher und fester
Betrag dafür vorgesehen und daher soll man als Berater niiie
den Fehler machen, alles auf ein „Pferd“ zu setzen.

Da sind wir aber wieder völlig einer Meinung.

Ohne deinen Bekannten und sein Geschäft (denn dadurch können sich
weitere Anhaltspunkte ergeben) zu kennen, empfehle ich die
Verteilung der Mittel (ohne Anteil der BUZ und
Unfallversicherung) wie folgt:

Hier auch noch einmal die wichtige Anmerkung: IMMER Geldanlage und Versicherungsschutz von einander trennen. Was Sinn machen kann ist eine Risikolebensversicherung und der Einschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Teilweise sogar günstiger ist, als eine Selbständige BU. Aber bitte NIE eine Kombination von KLV / RV mit irgendeinen Versicherungsschutz.

  • 40% der Mittel in langfristige Anlagen mit garantierten
    Konditionen (LV,Rente,etc.) Hier weiß der Kunde, das kann ich
    auf jedenfall zahlen und es ist eine Anlage die IMMER
    angespart werden muß und das bis zum SCHLUß!!!

Das etc. ist ok, bei LV und Rente bin ich aus den bereits oben genannten Gründen vorsichtig. Wer unbedingt eine LV haben will sollte sich wirklich einmal mit den britischen Modellen auseinandersetzen.

  • 30% der Mittel in mittel bis langfristige Anlagen, an die
    der Kunde ohne Abschläge und Verzichtungen heran kann
    (Renten,Aktienfonds->KEINE EINZELWERTE

Hallo Micha,
soweit sind wir uns ja einig und können wir den Bekannten von Oliver nur hoffen, das er eine Darstellung der Dinge gegen den Versicherungen/Bausparkassen hat, die ihm auch die Kosten zurückerstatten und er einen wirklichen Berater findet, der ihm seine Vermögensplanung, pertsönliche Absicherung und Altersvorsroge nach Bedarf anbietet und nicht nach Provision.

Kurze Anmerkung zum Thema deutsche LV’s: Bei der Auswahl meines LV Versicherers sollte ich einige Vergleiche immer zur Hand nehmen: a) Kostenvergleiche anhand der aufgeführten „Gebührenliste“ und b) Zukunfstvergleiche (Finsinger, o.ä.)

Dadurch hat der Kunde wenigstens einen Anhaltspunkt. Zu den Englischen Versicherungen kann ich nichts sagen, da mir die Fakten/Unterlagen fehlen.

Gruß

Martin

Hallo Oliver, hallo Martin,

sorry das ich mich noch einmal kurz einmische. Kurz zu Oliver.
Dein Freund scheint wirklich nicht besonders gut beraten
worden zu sein, und ich kann verstehen wenn er aus der
Geschichte möglichst ohne Schaden wieder raus will. Ist nur
schade dass er sich hier im thread nicht mit beteiligt, denn
alles was bisher rausgekommen ist, waren nur Vermutungen. Ein
paar kleine Fragen hab ich noch zu der Angelegenheit. Wurde
Dein Freund nur allein von Ihm beraten, oder gibt es noch
zeugen?

soweit ich weiss nicht, erkundige mich mal.

Hat Dein Freund konkrete Wünsche an den Berater

geäußert, oder waren es nur die Vorschläge des Beraters. Gibt
es schriftliche Unterlagen zu der Beratung, z. B. eine
konkrete Bedarfsermittlung? Hat der Berater ein
Beratungsprotokoll geführt? Sind alle Anträge vollständig
ausgefüllt worden? Dies kann einiges über die Arbeitsweise des
Beraters aussagen, und könnte, falls die Sache noch nicht
erledigt ist, wichtig werden.

ich werde das alles mal hinterfragen. Wäre ja evtl. möglich, dass der Berater einen Fehler gemacht hat und das man aus der Sache noch irgendwie fein raus kommt. Aber wie hier schon gesagt wurde, Vertrag ist Vertrag. Und wenn man die Abschlussgebühr sofort zahlt heisst es ja erst recht das man dem Vertrag zustimmt. Wenn ich mich richtig erinnere war es sein Versicherungsberater, der bei ihm zu Hause vorbei geschaut hat.

Noch kurz ein paar Anmerkungen zu Martin.

Jetzt nochmal zu den Produkten. Ich vermute, das sich hinter
einer der LV’s eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbirgt.
Denn eine Rendite von 0% und das bei Dynamik und 5% angenommen
Zins?? ne,ne, so schlecht kann keine Anlage sein!

Ich beschäftige mich jetzt schon einige Zeit mit den Renditen
von LV’s und Rentenversicherungen. Die meisten hauen mich
nicht von den Socken, und ich hab jetzt auch schon einige
gehabt, bei denen der Sparanteil zwischen 60 und 80 % liegt
(keine BUZ, keine UZV). Das heißt es stecken bis zu 40 %
Kosten drinn. Wer will darf jetzt selber mal ausrechnen,
wieviel Rendite ich auf dem Sparanteil benötige, damit ich am
Ende der Laufzeit, auf den Gesamtbeiträgen gesehen, eine
vernünftige Rendite erwirtschafte. So viel zum Thema, so
schlecht kann keine Anlage sein.

Hier wurde von englische LV´s gesprochen, da hätte ich auch ein paar Fragen zu, vielleicht gibt es da ja ein paar spezialisten hier. aber da schreibe ich nochmal einen neuen Beitrag.