in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitragssatz bekanntlich nach der Höhe des Einkommens entrichtet. Angenommen, ich habe mich gerade erst selbständig gemacht und habe kein festes Einkommen und man könnte es am Ende des Jahres, nachdem ich eine Einnahmenüberschussrechung erstellt habe, feststellen wieviel ich verdient habe. Zahle ich bis dahin automatisch den Mindestbeitrag. Was ist wenn ich am Ende des Jahres festtelle dass ich im Durchschnitt einen Gewinn von nur 1000.- Euro monatlich erwirtschaftet habe; zahle ich dann den Mindestbeitrag von z.B. 200 € ?? Obwohl das einen Beitragsatz von 20% ausmacht, anstatt der eigentlichen 12% ??
Grüße,
stewie
nur 1000.- Euro monatlich erwirtschaftet habe; zahle ich dann
den Mindestbeitrag von z.B. 200 € ?? Obwohl das einen
Beitragsatz von 20% ausmacht, anstatt der eigentlichen 12% ??
Und wenn Du Verlust machen würdest zahlst Du dann gar keinen Beitrag oder bekommst sogar noch was von der GKV zurück?
Und wenn Du Verlust machen würdest zahlst Du dann gar keinen
Beitrag oder bekommst sogar noch was von der GKV zurück?
Wat? nee, also dat stimmt so nich.
wenn man sich selbständig macht und freiwillig GKV ist, dann zahlt man freiwillige beiträge von 1811,25 € mindesteinahme oder von 3525 € höchsteinnahme.
wenn du weißt, wieviel du genau monatliche beitragspflichtige einnahme hast, dann mußt du die einnahmen nachweisen. die krankenkasse wird den einkommensteuernachweis haben wollen zur bemessung des beitragspflichtigen einkommens. hast du weniger als die 3525 € höchsteinnahme, dann mußt du die niedrigeren einnahmen nachweisen. das geht auch über den einkommensteuerbescheid.
du kannst die höhe der beitragspflichtigen einnahme im § 240 Abs. 4 SGB V nachlesen.
Nimmst du Leistungen der Ich AG in Anspruch, so solltest du doch den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zahlen (ca. 115,00 €) p.m. bei monatliuch beitragspflichtigen Einnahmen bis ca. 1.800,00 €.
Ist dies nicht der Fall, müsstest du normal Beitrag für Selbständige in höhe von ca. 260,00 € p.m. (ab ca. 1.815,00€ p.m. einnahmen)zahlen.
Zirka Angaben da die Beiträge Gesellschfts Abhängig sind und um einige Euro tendieren können!
Zudem bist du in der Anzeigepflicht, hast du eine tendenzielle Steigerung deiner Umsätze , musst du es deiner PKV melden zwecks Beitragsangleichung.
Gruß,
Mathias
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Nimmst du Leistungen der Ich AG in Anspruch, so solltest du
doch den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zahlen (ca.
115,00 €) p.m. bei monatliuch beitragspflichtigen Einnahmen
bis ca. 1.800,00 €.
das stimmt auch nicht.
wenn man eine Ich AG hat und den Existenzgründerzuschuß beansprucht, so darf dieser Existenzgründerzuschuß nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen gezählt werden. Wer eine Ich AG hat zahlt freiwillige Mindestbeiträge zur GKV aus 1207,50 €.
guckst du hier: § 240 SGB V (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung)
Abs.2
Die Satzung der Krankenkasse muß mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind. Der in Absatz 4 Satz 2 genannte Existenzgründungszuschuss darf nicht berücksichtigt werden.
Abs. 4
Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalendertag mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße. Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 223), bei Nachweis niedrigerer Einnahmen jedoch mindestens der vierzigste, für freiwillige Mitglieder, die Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss nach § 421l des Dritten Buches oder eine entsprechende Leistung nach § 16 des Zweiten Buches haben, der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße.(2415 : 60 x 30 Tage = 1207,50 €) Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden.
Hallo je nach GKV liegen die Zahlungen für die KV und die Pflegeversicherung bei ca. 260 Euro und maximal irgendwo bei 480 Euro. Bin damit bis jetzt sehr gut gefahren. Gerade bei Frauen um die 30 können die Kosten bei der Privaten KV schnell explodieren. Würde also jedem Gründer raten bei der GKV zu bleiben. (die Kosten für die Private explodieren bei Männern dann so ab dem 40 Lebensjahr, wenn man weiterhin das Luxuspaket behält)
Ich reice jedes Jahr bei meiner GKV den Beschluß der Einkommensteuererklärung ein und danach richtet sich dann auch der zu zahlende Beitrag. Da man gerade als Existenzgründer viele Möglichkeiten hat seine Gewinne gering zu halten, kannst Du in den ersten JAhren auch hier mit einem geringen Beitrag rechnen.
Unbedingt vermeiden solltest Du es jedoch in dem einen Jahr sehr hohe Gewinne auszuweisen und in den anderen Jahr dann kaum Umsatz zu machen (was schnell mal vorkommen kann). Die Beiträge werden immer vom letzten Jahr für das neue Jahr berechnet. Dh, wenn Du z.B. im letzten Jahr hohe Gewinne bzw ein hohes Einkommen hattest, dann sind auch die BEiträge für dieses Jahr hoch. Das wird dann aber reichlich schwierig zu finanzieren, wenn in diesem Jahr die GEschäfte nicht so gut laufen, da es dann keine Anpassung an das aktuelle Geschäftsjahr gibt und auch keine Rückzahlung!!!
Schau mal nach, es gibt viele GKVs, die auch Kosten Rückerstatten, wenn Du z.B. ein Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Dann liegst Du Preislich ungefähr bei der Privaten…
Bin gerade selbst bei einer kleinen BKK - die bestechen duch gute Leistungen und Service sowie halbwegs niedrige Sätze.