Beitragssatz GKV und SPV

Hallo Zusammen!

Muss mal wieder mein Sozialversicherungswissen auffrischen.

Gesetzliche Krankenkasse:

Früher gab es einen verminderten Beitragssatz für Personen ohne Anspruch auf Krankengeld. Diesen gibt es wohl nur noch für Einanhmen aus V+V, Kapital etc. Statt dessen gibt es den Zuschlag von 0,9% der vom AN alleine zu tragen ist. Die Grün-Rote Regierung ist damals dem Vorwurf sie würde das Prinzip der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung aufgeben, mit dem Argument entgegen getreten, daß diese 0,9% dem Beitragsanteil für das Krankengeld entspräche. Da der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung alleine trage, wäre es nur gerecht, daß der Arbeitnehmer den Beitrag für das Krankengeld alleine zahle.

Ich war daher davon ausgegegangen, daß Personen ohne Anspruch auf Krankengeld (z.B. Rentner) diesen Zuschlag nicht zahlen müssen - das stimmt aber wohl nicht (mehr)?

Ist es richtig, daß Rentner, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben trotzdem den gleichen Beitragsasatz zahlen müssen? Weiss jemand ggf. ob das politisch begründet wird?

Soziale Pflegeversicherung

Gilt der Zuschlag von 0,25% für Versicherte „ohne Kinder“ nur für die, die nie Kinder hatten, oder wird er erhoben sobald kein Kind mehr in der Familien ist. Wenn letzteres, wie ist die genaue Definition, Alter des Kindes, in Berufsauasbildung etc.?

Danke für Eure Nachhilfe
Conrad

Hallo Zusammen!

Muss mal wieder mein Sozialversicherungswissen auffrischen.

Gesetzliche Krankenkasse:

Früher gab es einen verminderten Beitragssatz für Personen
ohne Anspruch auf Krankengeld. Diesen gibt es wohl nur noch
für Einanhmen aus V+V, Kapital etc. Statt dessen gibt es den
Zuschlag von 0,9% der vom AN alleine zu tragen ist. Die
Grün-Rote Regierung ist damals dem Vorwurf sie würde das
Prinzip der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung
aufgeben, mit dem Argument entgegen getreten, daß diese 0,9%
dem Beitragsanteil für das Krankengeld entspräche. Da der
Arbeitgeber die Lohnfortzahlung alleine trage, wäre es nur
gerecht, daß der Arbeitnehmer den Beitrag für das Krankengeld
alleine zahle.

Ich war daher davon ausgegegangen, daß Personen ohne Anspruch
auf Krankengeld (z.B. Rentner) diesen Zuschlag nicht zahlen
müssen - das stimmt aber wohl nicht (mehr)?

Ist es richtig, daß Rentner, die keinen Anspruch auf
Krankengeld haben trotzdem den gleichen Beitragsasatz zahlen
müssen? Weiss jemand ggf. ob das politisch begründet wird?

ja, Rentner müssen voll zahlen, bekommen aber einen Zuschuss von der
Rentenversicherung - die direkte politische Begründung habe ich momentan nicht zur Hand, weiß aber, dass dazu sogar ein BSG-Urteil oder sogar ein Urteil vom Bundesverfassungsgerichtes dazu gibt.

Soziale Pflegeversicherung

Gilt der Zuschlag von 0,25% für Versicherte „ohne Kinder“ nur
für die, die nie Kinder hatten, oder wird er erhoben sobald
kein Kind mehr in der Familien ist. Wenn letzteres, wie ist
die genaue Definition, Alter des Kindes, in Berufsauasbildung
etc.?

nein, das gilt nur wenn keine Kinder vorhanden
sind - also wird kein Zuschlag erhoben wenn die Kinder
aus dem Haus sind, oder was Gott verhüten möge, verstorben sind.

Danke für Eure Nachhilfe
Conrad

Gruss
Czauderna

Ich meine, mal als Begründung gehört zu haben dass das so beschlossen wurde, damit Rentner als Arbeitnehmer nicht attraktiver sind als „normale“ Bürger.

Gruß
Granini

nur zur Ergänzung: für andere Fälle, z.B. Studenten, Ehefrauen, Selbstständige ohne Krankengeld etc. gibt es aber noch den verminderten Beitragssatz.