Hallo Zusammen!
Muss mal wieder mein Sozialversicherungswissen auffrischen.
Gesetzliche Krankenkasse:
Früher gab es einen verminderten Beitragssatz für Personen ohne Anspruch auf Krankengeld. Diesen gibt es wohl nur noch für Einanhmen aus V+V, Kapital etc. Statt dessen gibt es den Zuschlag von 0,9% der vom AN alleine zu tragen ist. Die Grün-Rote Regierung ist damals dem Vorwurf sie würde das Prinzip der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung aufgeben, mit dem Argument entgegen getreten, daß diese 0,9% dem Beitragsanteil für das Krankengeld entspräche. Da der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung alleine trage, wäre es nur gerecht, daß der Arbeitnehmer den Beitrag für das Krankengeld alleine zahle.
Ich war daher davon ausgegegangen, daß Personen ohne Anspruch auf Krankengeld (z.B. Rentner) diesen Zuschlag nicht zahlen müssen - das stimmt aber wohl nicht (mehr)?
Ist es richtig, daß Rentner, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben trotzdem den gleichen Beitragsasatz zahlen müssen? Weiss jemand ggf. ob das politisch begründet wird?
Soziale Pflegeversicherung
Gilt der Zuschlag von 0,25% für Versicherte „ohne Kinder“ nur für die, die nie Kinder hatten, oder wird er erhoben sobald kein Kind mehr in der Familien ist. Wenn letzteres, wie ist die genaue Definition, Alter des Kindes, in Berufsauasbildung etc.?
Danke für Eure Nachhilfe
Conrad