Beitragsservice Nr. 272

Hallo Zusammen,

jemand hat sich am 27. Januar, mit dem Vordruck aus dem Internet, postalisch beim Beitragsservice gemeldet.

Er war ca. 3 Jahre abgemeldet (Auslandsaufenthalt) und wollte sich zum 1. Februar anmelden. Normalerweise wäre es der 1. Januar; das weiß man. Da man sich aber damals (GEZ) nicht rückwirkend abmelden konnte, lehnt man es kategorisch ab, sich rückwirkend anzumelden! Die Zahlungsweise wurde handschriftlich „monatlich nach Rechnungserhalt“ eingetragen. Das aber nur mal so am Rande…

Der Brief wurde auf dem normalen Postweg, allerdings unfrankiert, an die Adresse, die auf dem Vordruck steht, versendet.

Der „Kunde“ hat seit dem aber nichts von dem Inkassodienst gehört; ist aber der Meinung, das er der Meldepflicht, zu genüge nachgekommen ist, oder?

Was ist zu tun? - Ist überhaupt was zu tun?

Gruß Herr_Schulz

Verwirrend
Moin,

jemand hat sich am 27. Januar, mit dem Vordruck aus dem
Internet, postalisch beim Beitragsservice gemeldet.

Aus dem untenstehenden kleinen Hinweis entnehme ich mal dass es sich hierum Rundfunkgebühren handelt?

Er war ca. 3 Jahre abgemeldet (Auslandsaufenthalt) und wollte
sich zum 1. Februar anmelden. Normalerweise wäre es der 1.
Januar; das weiß man.

Wie Bitte?

Da man sich aber damals (GEZ) nicht
rückwirkend abmelden konnte, lehnt man es kategorisch ab, sich
rückwirkend anzumelden! Die Zahlungsweise wurde
handschriftlich „monatlich nach Rechnungserhalt“ eingetragen.
Das aber nur mal so am Rande…

Also eine handschriftliche Änderung auf dem Vordruck?
Warum sollte diese Gültigkeit haben?

Der Brief wurde auf dem normalen Postweg, allerdings
unfrankiert, an die Adresse, die auf dem Vordruck steht,
versendet.

Warum wurde der Vordruck aus dem Netz denn per Hand ausgefüllt und nicht online eingereicht?
Das unfrankierte Sendungen Probleme bereiten können ist glaube ich hinreichend bekannt.

Der „Kunde“ hat seit dem aber nichts von dem Inkassodienst
gehört; ist aber der Meinung, das er der Meldepflicht, zu
genüge nachgekommen ist, oder?

Mit einem unfrankierten, handschriftlich geänderten Vordruck?
Und woher kommt jetzt bitte plötzlich das Inkassobüro?

Was ist zu tun? - Ist überhaupt was zu tun?

Ja, offensichtlich gibt es wohl Klärungsbedarf wenn ein Inkassobüro involviert ist. Man kann auch jeglichen Schriftverkehr negieren und damit alle damit im Zusammenhang stehenden eventuellen negativen Folgen in Kauf nehmen.

Jedenfalls kann zumindest ich aus diesem Beitrag keine logischen Schlüsse ziehen was da abgelaufen ist.
Für mich macht das alles den Eindruck eines renitenten Gebührenpflichtigen der sich da so einiges hinbiegt.

Gruss Jakob

Hallo Jakob,

J: „Aus dem untenstehenden kleinen Hinweis entnehme ich mal dass es sich hierum Rundfunkgebühren handelt?“

Ja, vormals GEZ.

J: „Wie Bitte?“

Normale Stichtag zur Anmeldung wäre der 1. Januar 2013 (neuer Rundfunkstaatsvertrag). Der Protagonist hat sich aber am 27. Januar, zum 1. Februar 2013 angemeldet.

J: „Also eine handschriftliche Änderung auf dem Vordruck?
Warum sollte diese Gültigkeit haben?“

Weil man ja auch selber eine Anmeldung schreiben kann, die dem Schema des Vordrucks komplett widerspricht. Der Vordruck war in einigen Punkten nicht so, dass man ihn, ohne Modifikation, unterschreiben wollte. Es geht hier allerdings primär um die Melde-/Anmeldepflicht und die Folgen einer Versäumnis!

J: „Warum wurde der Vordruck aus dem Netz denn per Hand ausgefüllt und nicht online eingereicht?
Das unfrankierte Sendungen Probleme bereiten können ist glaube ich hinreichend bekannt.“

Warum sollte man die Anmeldung unbedingt online versenden? Der Brief war unfrankiert, weil dem Protagonisten dafür niemand einen frankierten Umschlag zur Verfügung gestellt hatte. Den Briefumschlag dafür, hatte er aber gekauft. Es handelt sich ja schließlich nicht um ein freiwilliges versenden von Post.

J: „Mit einem unfrankierten, handschriftlich geänderten Vordruck?
Und woher kommt jetzt bitte plötzlich das Inkassobüro?“

Es geht, wie gesagt, primär um die Meldpflicht seit 1. Januar 2013. Ich schrieb „Inkassodienst“ und meinte damit den Beitragsservice (ehem. GEZ). Ist doch ein Inkassodienst, im Auftrag der ÖRR, oder?

J: „Jedenfalls kann zumindest ich aus diesem Beitrag keine logischen Schlüsse ziehen was da abgelaufen ist.“

Entschuldigung, wollte niemanden verwirren!

Kurz: Anmeldung 27.01.2013 (Adresse/Name/Zahlungsweisewunsch/Unterschrift), unfrankiert. Bis heute keine Antwort erhalten. Nichts weiter!

J: „Für mich macht das alles den Eindruck eines renitenten Gebührenpflichtigen der sich da so einiges hinbiegt.“

Nein!

Gruß Herr_Schulz

Hallo

Hallo Jakob,

J: „Aus dem untenstehenden kleinen Hinweis entnehme ich mal
dass es sich hierum Rundfunkgebühren handelt?“

Ja, vormals GEZ.

J: „Wie Bitte?“

Normale Stichtag zur Anmeldung wäre der 1. Januar 2013 (neuer
Rundfunkstaatsvertrag). Der Protagonist hat sich aber am 27.
Januar, zum 1. Februar 2013 angemeldet.

Quatsch, das Datum gilt nur für Bestandskunden.

J: „Also eine handschriftliche Änderung auf dem Vordruck?
Warum sollte diese Gültigkeit haben?“

Weil man ja auch selber eine Anmeldung schreiben kann, die dem
Schema des Vordrucks komplett widerspricht. Der Vordruck war
in einigen Punkten nicht so, dass man ihn, ohne Modifikation,
unterschreiben wollte. Es geht hier allerdings primär um die
Melde-/Anmeldepflicht und die Folgen einer Versäumnis!

Die Zahlweise ist gesetzlich geregelt, Rechnung ist nicht.

J: „Warum wurde der Vordruck aus dem Netz denn per Hand
ausgefüllt und nicht online eingereicht?
Das unfrankierte Sendungen Probleme bereiten können ist glaube
ich hinreichend bekannt.“

Warum sollte man die Anmeldung unbedingt online versenden? Der
Brief war unfrankiert, weil dem Protagonisten dafür niemand
einen frankierten Umschlag zur Verfügung gestellt hatte. Den
Briefumschlag dafür, hatte er aber gekauft. Es handelt sich ja
schließlich nicht um ein freiwilliges versenden von Post.

Die frankierte Absendung ist Pflicht.

J: „Mit einem unfrankierten, handschriftlich geänderten
Vordruck?
Und woher kommt jetzt bitte plötzlich das Inkassobüro?“

Es geht, wie gesagt, primär um die Meldpflicht seit 1. Januar
2013. Ich schrieb „Inkassodienst“ und meinte damit den
Beitragsservice (ehem. GEZ). Ist doch ein Inkassodienst, im
Auftrag der ÖRR, oder?

J: „Jedenfalls kann zumindest ich aus diesem Beitrag keine
logischen Schlüsse ziehen was da abgelaufen ist.“

Entschuldigung, wollte niemanden verwirren!

Kurz: Anmeldung 27.01.2013
(Adresse/Name/Zahlungsweisewunsch/Unterschrift), unfrankiert.
Bis heute keine Antwort erhalten. Nichts weiter!

Ich hätte die Annahme verweigert. Der Service auch?

J: „Für mich macht das alles den Eindruck eines renitenten
Gebührenpflichtigen der sich da so einiges hinbiegt.“

Nein!

Na klar. Alles voll normal. Nicht.

Gruß Herr_Schulz

Hallo,

„Quatsch, das Datum gilt nur für Bestandskunden.“

Das ist falsch, weil sich „Bestandskunden“ nicht mehr anmelden müssen; sie sind ja bereits „Kunden“. Die müssen sich nur ggf. rechtzeitig abmelden, falls sie in einer WG oder bei Verwandten wohnen (o. ä.)!

„Ich hätte die Annahme verweigert. Der Service auch?“

Gute Frage! - Soetwas nettes wie ein „Service“, würde den Brief aber doch bestimmt annehmen! - Zumal sich ja Einnahmen daraus ergeben! - Werden unfrankierte, nicht angenommene Briefe, auf denen ein Absender steht, irgendwo aufbewahrt? - Schätzungsweise wird die Post den Brief ja wohl kaum (auch kostenlos) zurückliefern; mmmh… Oder schreddern die sowas einfach?

Denke ja auch, dass es im fiktiven Fall irgendwie schei… gelaufen ist, aber daher war die Frage ja auch:

WAS WÄRE NUN ZU TUN?

Momentan hat der ÖRR-BS wahrscheinlich einen Haufen Arbeit mit dem Melderegisterabgleich (seek and destroy!) und der Protagonist will es unbedingt vermeiden, wegen eines Zeitüberschneidungsfehlers, nachher dort zwei „Benutzerkonten“ zu haben. Es soll schwierig bis unmöglich sein, eines davon wieder los zu werden, ohne dafür durch mehrere Gerichtsinstanzen ziehen zu müssen! - Selbst Verstorbene scheitern wohl manchmal an einer „unglaubhaften Version ihrer Geschichte“ (also des Ablebens) und sind laut GEZ nur untergetaucht (six feet under?), um einer Anmeldung/Zahlung/Verhaftung zu entgehen. Deren Nachfahren müssen dann bis in alle Ewigkeit zahlen…

Gruß Herr_Schulz