Hallo Jakob,
J: „Aus dem untenstehenden kleinen Hinweis entnehme ich mal dass es sich hierum Rundfunkgebühren handelt?“
Ja, vormals GEZ.
J: „Wie Bitte?“
Normale Stichtag zur Anmeldung wäre der 1. Januar 2013 (neuer Rundfunkstaatsvertrag). Der Protagonist hat sich aber am 27. Januar, zum 1. Februar 2013 angemeldet.
J: „Also eine handschriftliche Änderung auf dem Vordruck?
Warum sollte diese Gültigkeit haben?“
Weil man ja auch selber eine Anmeldung schreiben kann, die dem Schema des Vordrucks komplett widerspricht. Der Vordruck war in einigen Punkten nicht so, dass man ihn, ohne Modifikation, unterschreiben wollte. Es geht hier allerdings primär um die Melde-/Anmeldepflicht und die Folgen einer Versäumnis!
J: „Warum wurde der Vordruck aus dem Netz denn per Hand ausgefüllt und nicht online eingereicht?
Das unfrankierte Sendungen Probleme bereiten können ist glaube ich hinreichend bekannt.“
Warum sollte man die Anmeldung unbedingt online versenden? Der Brief war unfrankiert, weil dem Protagonisten dafür niemand einen frankierten Umschlag zur Verfügung gestellt hatte. Den Briefumschlag dafür, hatte er aber gekauft. Es handelt sich ja schließlich nicht um ein freiwilliges versenden von Post.
J: „Mit einem unfrankierten, handschriftlich geänderten Vordruck?
Und woher kommt jetzt bitte plötzlich das Inkassobüro?“
Es geht, wie gesagt, primär um die Meldpflicht seit 1. Januar 2013. Ich schrieb „Inkassodienst“ und meinte damit den Beitragsservice (ehem. GEZ). Ist doch ein Inkassodienst, im Auftrag der ÖRR, oder?
J: „Jedenfalls kann zumindest ich aus diesem Beitrag keine logischen Schlüsse ziehen was da abgelaufen ist.“
Entschuldigung, wollte niemanden verwirren!
Kurz: Anmeldung 27.01.2013 (Adresse/Name/Zahlungsweisewunsch/Unterschrift), unfrankiert. Bis heute keine Antwort erhalten. Nichts weiter!
J: „Für mich macht das alles den Eindruck eines renitenten Gebührenpflichtigen der sich da so einiges hinbiegt.“
Nein!
Gruß Herr_Schulz