Beitragsurlaub bei rentenversicherung

Guten Tag,
ich habe eine dynamische fondgebundene Rentenversicherung, die ich 2004 abgeschlossen habe; inzwischen ist schon ein bisschen Geld da einbezahlt worden. Da ich Freiberufler bin und von der Finanzkrise ziemlich stark betroffen worden, ist das Geld im Moment sehr knapp geworden, und ich erwarte in nächster Zeit keine Verbesserung. Mit „knapp“ meine ich nicht, daß ich mit das Geld mir andere Luxus gönne, sondern daß es wirklich knapp ist!
Ich muss an allen Ecken sparen, bis die Situation sich verbessert. Und da steht diese Versicherung…
Kündigen und auszahlen lassen möchte ich nicht, da der Verlust daran ziemlich groß wäre. Und auf Dauer beitragsfrei stellen möchte ich auch nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, daß die Zeiten so bleiben wie sie jetzt sind. Aber ich würde gern einen „Beitragsurlaub“ nehmen, d.h. für ein oder zwei Jahre keine Beiträge bezahlen, danach alles wieder aufnehmen.
Ich weiß, solche Sachen sind oft auch vetragsabhängig. Aber gibt es grundsäztlich einen Recht dazu? Oder ist so etwas grundsätzlich unmöglich? Bevor ich mit dem Versicherer darüber rede, möchte ich schon eine Idee haben, worauf ich bin!
Vielen Dank!
buckthorn

Hallo,
da kann ich dir leider gar nicht weiterhelfen, weil sich mein Wissen lediglich auf die gesetzliche Rentenversicherung bezieht.
Im Grunde würde ich aber denken, dass du dazu, da es sich um einen vetragsgebundenen Fond handelt, keine gesetzlichen Bestimmungen finden wirst. Und wenn dann höchstens über gewisse Rahmenbedingungen. Da dein Anliegen ja sehr speziell ist, würde ich das direkt mit deinem Bearbeiter besprechen.
Viel Glück dabei. Du kannst ja nochmal veröffentlichen, wie die Sache ausgegangen ist.

Hallo buckthorn,

tut mir Leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Mein Spezialgebiet ist die gesetzliche Rentenversicherung, bei Privatversicherungen kenne ich mich leider nicht aus.

Ich hoffe, einer der anderen Experten kann weiterhelfen.

Schöne Grüße,
Robert

Hallo,

ich bin im Sozialrecht tätig, daher kann ich Ihnen keine abschließende versicherungsrechtliche Beurteilung dazu geben, ABER Sie befinden sich beiPKV im BGB Bereich und VVG, von daher müßen Sie zwangsläufig nachschauen,was Ihre Versicherung für Klauseln hat und warum diese nicht mal anrufen und nachfragen, dadurch haben Sie dochkeinen Nachteil?

Schönen Abend noch,

Gruß Jochen Behr

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