Beitragszahlung bei der Sportschule trotz der Ruhezeit

Hallo, kann mir jemand helfen. Ich bin jetzt einfach hilflos. Die Sportschule meines Kindes verlangt von mir die Beitrage für die Zeit währen der Vertrag ruhend gestellt und danach anschließend aus gesundheitlichen Gründen gekündigt wurde. Ich habe versucht mit der Sportschule das alles zu klären, aber man hat mich einfach ingnoriert und die Sache weiter an einen RA übergegeben. Nun steht jetzt die Forderung für die Ruhezeit noch offen und dazu sind noch RA-Gebühren. Kann mir jemand helfen, mit welchen Rechtgrundlagen ich mich verteidigen kann.

Hallo,

was steht dem Im Vertrag zum Thema „Ruhezeit“? Ist sowas darin überhaupt vorgesehen?

Gruß,
Steve

Im Vertrag steht leider nichts über Ruhezeit, aber Ruhenzeit kann man bis zum 6 Monaten in Jahr vereinbaren. Bloß ich sehe es zu unrecht, dass man für die nicht genutzte Zeit die Beiträge zahlen muss. Vor allem haben wir die Ruhe aus der gesundheitlichen und schulischen Gründen vereinbart und anschließend nach medizinischen Untersuchungen hat es sich festgestellt, dass mein Kind gar kein Sport mehr weiter machen darf. Eine ärztliche Attest wurde auch vorgelegt.

Hallo,

Was sagt Dein RA dazu? Der müsste Deine Frage(n) beantworten und Dir helfen können.

Gruß
Jörg Zabel

Das widerspricht sich doch. es steht nicht drin (vor allem die Bedingungen, ob kostenlos) aber es gibt es doch ?
Und was steht im Vertrag bei Krankheit oder gesundheitlichen Gründen ?
Kann man da vorzeitig kündigen ?

Vielleicht sagst Du erst einmal was zur Sportschule, was das genau ist. Was wird da gemacht und angeboten ?

Ist das ein Verein oder das was man Fitnessstudio nennt ?

MfG
duck313

Sie hat keinen. Sie schrieb:

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Das ist ein kommisches Ausbildungsvertrag von einer private Sportschule, die solche Sportarten wir Kickboxen, Teiquando, Karate u.s,w, anbietet. In dem Vertrag stehen nur die Regelungen über der Leistungsgegenstand, Vertragsdauer, Vergutung, Unterreichtszeit, Schulzeit, Außerordentliche Kündigung, Haftung, Mündliche Nebenabreden, Haus-und Ausbildungsornung. Und natürlich under außerordentliche Kündigun steht , dass die Sportschule ist bei groben und /Oder wiederholten Verstößen gegen die allg. Haus-und Aufbildungsordnung zur frislosen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Gleiches gilt wenn der Schüler mit mehr als drei Monatsbeiträgren im Vezug geraten ist und auf eine ausdrückliche Mahnung, in der auf die Kündigungsmöglichkeiten hinzuweisen ist, nicht innerhalb von zehn Tagen zahlt. und dass die Sportschule ein pauschale Schadenersatz in Höhe von 75 % des Honorars geltend macht. Mehr nichts.
Was die mündlichen Nebeanbreden betrifft, dass die nur dann wirksamm werden, wenn die schriftlich bestätigt werden. Und der Ruhezeitantrag wurde schriftlich bestätigt. Mehr nichts. Also der Vertrag selbst ist so kurz und knapp erfasst, so dass über die einzelheiten, wie Gesundheitsgründen oder Ruhezeit nicht erwähnt.

Hallo,

Entschuldigung. Ich habe es falsch gelesen.

Gruß
Jörg Zabel

Dann sollte doch alles klar sein, was die Ruhezeit des Vertrages angeht.

Was die Kündigung wegen Krankheit angeht gab es da vor einer Weile ein BGH-Urteil, an das ich mich grob erinnern kann, das Kündigungen (in dem Fall im Fitnessstudio) bei Krankheit möglich ist.

Ich verstehe daher nicht, wie du jetzt in dieser Situation gelandet bist.

Gruß,
Steve

Mir geht jetzt nicht um die Kündigung. Die wurde angenommen mit sofortige Wirkung. Mir geht es um die Beitragsforderung für die ruhende Zeit, in dem mein Kind die Räumligkeiten der Sportschule nicht genutzt und auch nicht betretten hat.

Hallo

Hat sich denn tatsächlich ein RA bereits gemeldet und Forderungen gestellt?
Wenn ja, ignoriert er die Tatsache, dass der Vertrag ruhend gestellt war?

Oder war der Vertrag gar nicht ruhig gestellt? Du schreibst: „Und der Ruhezeitantrag wurde schriftlich bestätigt.“ Wurde bestätigt, dass dem Ruhezeitantrag stattgegeben wurde, und wurde evtl. lediglich schriftlich bestätigt, dass der Ruhezeitantrag eingegangen war?

Viele Grüße

Hallo,

Das ist keine so einfache Geschichte!

Wenn man die Verträge und den Schriftverkehr nicht vorliegen hat, kann man keine Konkreten Aussagen machen. Du musst dir auf alle Fälle eine Rechtsberatung einholen und dem RA dort mal alles vorlegen. Du kannst man bei deinem örtlichem Verbraucherschutz nachfragen, möglicherweise haben die diese Firm schon auf der Liste.

Das die Firma einen RA eingeschaltet hat, bedeutet nicht, dass sie im recht ist. Gegen Entgelt macht ein RA fast alles. Gerade Firmen, welche rechtlich nicht so ganz sauber operieren, sind sehr schnell mit dem RA. Das beeindruckt dann die Meisten und sie getrauen sich nicht, gegen die Firma vorzugehen.

Juristisch gesehen ist so ein ruhender Vertrag ein lustiges Ding!
„Ruhend“ bedeutet, dass sämtliche Vereinbarungen für die Ruhezeit eigentlich gar nicht existent sind, deshalb gibt es in dieser Zeit weder Zahlungen noch entsprechende Ansprüche, eigentlich existiert der Vertrag gar nicht.
Deshalb kann man einen ruhenden Vertrag eigentlich gar nicht kündigen, weil ja auch die Kündigungsklauseln nicht anwendbar sind.
Formaljuristisch muss also der Vertrag zuerst aktiviert werden, und wenn es nur für eine Sekunde ist, und erst dann lässt er sich kündigen. :smile: Das Problem kann sein, dass in dieser einen Sekunde natürlich Klauseln in Kraft treten können.

Das macht dann typischerweise beim Erbrecht einen Unterschied, wenn beide Elternteile sterben. Wenn ein Elternteil stirbt, wird das Erbe entsprechend der vorhandenen Verwandtschaft und des überlebenden Elternteils aufgeteilt. Je nachdem wer gestorben ist, kann das Erbe sehr unterschiedlich aufgeteilt werden. Nun ist im Erbrecht aber nicht vorgesehen, dass Beide „gleichzeitig“ sterben. Bei einem entsprechenden, z.B. Autounfall, muss dann irgendwie festgelegt werden, wer als erster gestorben ist. Nur mit der Klärung dieser einen Frage sind Gerichte und Gutachter manchmal über Jahre beschäftigt. Das kennt man als „juristische Sekunde“ oder „logische Sekunde“.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Von den individuellen Regelungen abgesehen, heißt ruhend nur, daß keine der Parteien Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen kann (bei einem Arbeitsvertrag also kein Gehalt, aber auch keine Pflicht zur Arbeit). Dennoch kann man so einen Vertrag natürlich kündigen.

Gruß
C.

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Nachtrag:

Im gesetzlichen Erbrecht ist die Frage auch nicht weiter relevant, sondern vor allem bei testamentarischen Verfügungen. Einen „netten“ Fall gab es da:
http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/g/GleichzeitigesVersterbenKlausel.php?dir_no=674

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Bei Ruhezeit geht der Vertragspartner davon aus, daß der Vertrag nach der Ruhezeit regulär fortgeführt wird.
Wenn aber danach der Vertrag gekündigt wird, dann ist das eine fristlose Kündigung von Deiner Seite aus.
Eventuell steht dann dem Vertragspartner ein Schadenersatz zu.
Vielleicht auch in Höhe von 75%?

Das könnte man vielleicht anhand des geforderten Beitrages sehen.
Werden die normalen Monatsbeiträge gefordert?
Für wieviel Monate?
Wie lange hat die Ruhezeit gedauert?
Wie lange ist die reguläre Kündigungsfrist lt. Vertrag?

Und letzte Frage:
Was genau steht in dem Schreiben des RA? Nur der Betrag oder auch ein Text dazu, wie sich der Betrag zusammensetzt?

Gruß
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Wenn der Vertrag so kurz und knapp ist, dann gibt es AGB, die Bestandteil des Vertrages sind.
Dort stehen dann in aller Regel die „Kleinigkeiten“, die Du jetzt das Forum rätseln läßt.

Liege ich falsch mit meiner Vermutung?
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