Hallo,
es gab dieses Jahr ein Hochstrichterliches Urteil, bei dem festgestellt wurde, dass wenn im Kleingedruckten der Lebensversicherung nichts steht, dass wenn man den Beitrag monatlich zahlt es eine mindere Rendite gibt, als wenn man jährlich zahlt, Anspruch auf eine Rückerstattung der Differenz der Schlechterstellung hat.
Es geht um einen Vertrag aus dem Jahre 1988 bei der Allianz.
Hat evtl. jemand ein Aktenzeichen, oder selbst erfahrung in so einem Fall schon gemacht?
Danke für die Antworten.