Hallo
Leo gibt mir als Übersetzung des BWL Begriffes „collectable“ das deutsche Wort „beitreibbar“ an.
Könnte mir jemand die Anwendung und Bedeutung dieses Wortes verdeutlicen? Z.B. Anhand eines Bespieles?
Besten Dank im Voraus
Grüsse
C4e
Hallo
Leo gibt mir als Übersetzung des BWL Begriffes „collectable“ das deutsche Wort „beitreibbar“ an.
Könnte mir jemand die Anwendung und Bedeutung dieses Wortes verdeutlicen? Z.B. Anhand eines Bespieles?
Besten Dank im Voraus
Grüsse
C4e
Servus,
„collection“ ist die Beitreibung einer Forderung: nach deutschem Recht Beantragung und Vollstreckung eines gerichtlichen Mahnbescheides.
„Beitreiben“ ist allgemein jedes Einbringen einer offenen Forderung unter Nutzung der legalen Mittel und Instanzen. Da diese von nationalem Recht abhängen, daher von Land zu Land unterschiedlich sind, gibt es auch keine wörtliche 1:1 Übersetzung. Welcher deutsche Begriff gewählt wird, hängt ganz vom Kontext ab, den wir hier nicht kennen.
Beispiel aus dem Nähkästchen: Ein Mandant aus Frankreich war ziemlich überrascht, dass überhaupt nichts mehr weiter passierte, als er für ein ganzes Bukett offener Forderungen Mahnbescheide beantragt hatte - nach französischem Recht hätte er mit einfachem Brief, Aufträge und offene Rechnungen in Anlage, den Huissier in Marsch setzen können und sich um nichts weiter als den Geldeingang kümmern müssen…
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin
Danke für das gut nachvollziehbare Feedback.
Jetzt ist alles klar.
Grüsse
C4e