Bekannte softwarepiraterie

Angenommen, ein Arbeitnehmer ist seit 4 Jahren inoffizieller Systemadministrator einer GmbH, weil er das für die kleine Struktur annehmbar beherrscht.
Weiterhin angenommen, der Arbeitnehmer muss aber zum grossen Teil mit illegaler Software arbeiten und diese auch Administrieren. Das betrifft etliche Workstations, sowie mehrere Server, auch Mailserver, mit Windows-Produkten, Adobe-Produkten, Macromedia-Produkten usw.
Dem Arbeitnehmer wurde nun gekündigt und er erwägt die Anzeige bei der BSA und ähnlichen Organisationen auf die Firma. Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitnehmer wusste, mit was er da arbeitet, aber vom Arbeitgeber trotz Hinweisen immer mit der Schwarzkopie arbeiten musste (und damit auch Gewinne erzielt wurden), inwieweit könnte es für den Arbeitnehmer gefährlich werden?

Gruss,
Simbabwe

Hallo.

Dumme Sache…
Aber an der Stelle mache ich erstmal Werbung für das Buch „Recht für Softwareentwickler“ (erscheint 07/2005) http://www.galileocomputing.de/katalog/buecher/titel…
(passt ja auch irgendwie hierhin…)
Okay, der Ex-AN **muss beweisen können, dass er zur Verwendung der illegal erworbenen Software gezwungen wurde. Ansonsten kann die Firma alles abstreiten und diesem die Schuld für das Geschehene anlasten. Nicht zu vergessen, dass man in der Firma Beweismittelvernichtung betreiben kann…
Klar, man muss die Sache nicht so schwarz sehen, aber für den Fall einer Klage liegt die Beweislast beim Ex-AN. Sonst könnte nämlich der Eindruck entstehen, dass sich da jemand wichtig machen wollte und den Ex-AG als Rache schädigen will.

Aber irgendwo ist der Fall auch ungewöhnlich, von daher erhebe ich keinen Anspruch auf Korrektheit meines Postings.

HTH
mfg M.L.**

Hi,

soweit mir bekannt ist,
kann man bei der BSA auch anonym „Anzeige erstatten“.

Wie ernst diese in einem solchen Fall genommen wird,
kann ich nicht beurteilen.

Meine Meinung : Rache ist Blutwurst.
Ich würde Ex-AG Ex sein lassen und mich lieber auf das konzentrieren, was vor mir läge.

Schönen Gruß

Chris

Hallo Simbabwe,

vorab sei gesagt, dass ich die Rachegelüste Deiner fiktiven Person gut verstehen kann. Trotzdem der Hinweis, dass die daraus resultierenden Konsequenzen am Ende den einen oder anderen Arbeitsplatz seiner Ex-Kollegen kosten könnte. Immerhin können solche Vergehen für Unternehmen ein sehr teures Vergnügen werden…

Nun aber zur Thematik: Eine Anzeige ist auch anonym bei den Geschädigten Softwareunternehmen möglich. Bei Microsoft und Adobe ist mir bekannt, dass dort sogar spezielle Abteilungen lediglich für diese Problematik bestehen. Diese haben auch einen sehr gut Draht zu den Staatsanwaltschaften. In der Regel wird solchen Hinweisen auch schnell nachgegangen.

Ob den Ex-Firma entsprechende Lizensen besitzt, lässt sich relativ schnell feststellen. Wenn dies nicht der Fall, würde dies den Verdachtsmoment erhärten und somit schneller zu Ergebnissen (z.Bsp. Hausdurchsuchung) führen.

Ob eine konkrete Gefahr für den AN besteht, wage ich zu bezweifeln. Es mag zwar in seinen Tätigkeitsbereich fallen aber letztlich hat die Geschäftsführung die Verantwortung. Gerade die angedeutete geringe Größe der Firma lässt eine Ahnungslosigkeit der Geschäftsleitung als Unglaubwürdig erscheinen.

Hat der AN seinen damaligen Arbeitgeber nur mündlich oder auch schriftlich auf die Problematik verwiesen? Wenn auch schriftlich, so könnte man dies bei einer entsprechenden (anonymen) Anzeige auch erwähnen. („Intern wurde die Geschäftsleitung meines Wissens mehrfach schriftlich auf die Illigalität verwiesen.“) Da der deutsche gewöhlich jeden Mist aufhebt, wäe es bei einer Durchsuchung nicht verwunderlich auch diese Dokumente zu finden…

Noch einmal der Hinweis, dass sich Deine fiktive Person seine Idee noch einmal gut durch den Kopf gehen lassen sollte. Rache mag ja im ersten Moment süß sein aber kann später durchaus einige unruhige Nächte verursachen…

Gruß
Steffen B.

Ob eine konkrete Gefahr für den AN besteht, wage ich zu
bezweifeln. Es mag zwar in seinen Tätigkeitsbereich fallen
aber letztlich hat die Geschäftsführung die Verantwortung.
Gerade die angedeutete geringe Größe der Firma lässt eine
Ahnungslosigkeit der Geschäftsleitung als Unglaubwürdig
erscheinen.

Ja und? Wenn mein Chef zu mir sagt, ich soll jemanden ermorden, bin ic h dann straffrei, wenn ich es tu, weil mein Chef es gesagt hat?

Levay

Allen AN wurde gekündigt

Trotzdem der Hinweis, dass die
daraus resultierenden Konsequenzen am Ende den einen oder
anderen Arbeitsplatz seiner Ex-Kollegen kosten könnte.

Es wurden ALLEN AN gekündigt, und das waren deren zwei. Der Rest besteht jetzt aus Geschäftsführer, Beteiligter und die 2 AN wurden nun durch freie AN ersetzt.

Hallo Leavy,

Ja und? Wenn mein Chef zu mir sagt, ich soll jemanden
ermorden, bin ic h dann straffrei, wenn ich es tu, weil mein
Chef es gesagt hat?

Es soll Vergleiche geben, die hinken…

Was glaubst Du, in wie weit bei einem Strafverfahren die ehemaligen Mitarbeiter einer so kleinen Klitsche zur Verantwortung gezogen werden?

Eine Gewähr habe ich zwar auch nicht aber die Wahrscheinlichkeit, dass man sich von seiten der Geschädigten und der Staatsanwaltschaft lediglich an die Geschäftsleitung hält, erscheint mir doch extrem groß.

Gruß Steffen B.