Bekannter hilft mieter. zulässig ?

hallo

angenommen ein mieter zieht aus einer wohnung aus. der vermieter möchte unbedingt das die wohnung ( laut mietvertragsklausel ) neu tapeziert wird.

der mieter beauftragt nun eine fachfirma zur begutachtung der tapetten.

die fachfirma ist ein bekannter des mieters und spricht sich natürlich für den mieter aus ( tapette ist OK, streichen reicht ).

der vermieter bekommt dies raus und erklärt die „fachauskunft“ für nichtig.

der mieter beharrt auf dieser und streicht lediglich die wohnung.

wer bekommt bei einem rechtsstreit recht ? ist es rechtens einen bekannten zu fragen wegen einer fachauskunft ? oder muss es ein unabhängiges unternehmen machen ?

mfg

Hallo,

wer Recht bekommt entscheidet im Streitfall der Gutachter, dem entweder der Richter mehr glauben schenkt oder ein vom Gericht beauftragter, vereidigter Gutachter.

Alte Juristenweisheit: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Viele Grüße
Lumpi

Hi,

angenommen ein mieter zieht aus einer wohnung aus. der
vermieter möchte unbedingt das die wohnung ( laut
mietvertragsklausel ) neu tapeziert wird.

da würde ich zunächst prüfen (lassen), ob diese Klausel überhaupt Bestand hat. Wenn das Tapezieren ohne Betrachtung der Umstände gefordert wird, könnte das nichtig sein.

der mieter beauftragt nun eine fachfirma zur begutachtung der
tapetten.

die fachfirma ist ein bekannter des mieters und spricht sich
natürlich für den mieter aus ( tapette ist OK, streichen
reicht ).

der vermieter bekommt dies raus und erklärt die „fachauskunft“
für nichtig.

Das kann er zwar, eine bindende Wirkung hat das aber natürlich nicht. Allein entscheidend ist der tatsächliche Zustand.

wer bekommt bei einem rechtsstreit recht ?

Ich bin kein Hellseher (und auch sonst ist mir hier noch keiner begegnet).

ist es rechtens
einen bekannten zu fragen wegen einer fachauskunft ? oder muss
es ein unabhängiges unternehmen machen ?

Das eine schließt das andere nicht aus. Und, was ist ein „Bekannter“ und wer entscheidet, ob er dem Kunden zu nahe steht?

Du siehst, eine solche Regelung kann es nicht geben. War es eine Gefälligkeitsaussage (und die Tapeten sind „unter aller Sau“), hat die Auskunft natürlich keinerlei Wert.

Gruß Stefan