Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes

Hi Ihr wissenden :wink:

es geht um die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes, wenn die Bekanntgabe auf einen Feiertag fällt. I.d.R. ist es ja so, dass sich die Bekanntgabe dann auf den nächsten Werktag verschiebt.
Was aber wenn es sich nun im diesem Falle um einen Feiertag handelt der nur:

A: in dem Bundesland der ausstellenden Behörde,
B: in dem Bundesland des empfangenden Steuerpflichtigen

gefeiert wird.

Vielen Dank für eure Mühe im Vorraus.

(P.s: ich hab auch ein Gesetz, die §§ dazu wären also nicht verkehrt :wink:

Auf das Bundesland der ausstellenden Behörde kommt es nicht an. Vielmehr hängt die Bekanntgabe ja davon ab, wann der VA dem davon Betroffenen zur Kenntnis gelangt - egal, ob der VA aus Baden-Württemberg, vom Südpol oder vom Mond kommt (vgl. § 122 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Frist verlängert sich ja nicht, wenn der Fristbeginn, sondern das Fristende auf einen Feiertag fällt (vgl. BFH v. 14.10.2003 - IX R 68/98), und am Ende der Frist erfolgt ja nicht das Abschicken, sondern das Ankommen des VA beim Stpfl.
Fraglich ist somit nur, ob in dem Bundesland des betroffenen Steuerpflichtigen gerade Feiertag ist.