Hi Ihr wissenden
es geht um die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes, wenn die Bekanntgabe auf einen Feiertag fällt. I.d.R. ist es ja so, dass sich die Bekanntgabe dann auf den nächsten Werktag verschiebt.
Was aber wenn es sich nun im diesem Falle um einen Feiertag handelt der nur:
A: in dem Bundesland der ausstellenden Behörde,
B: in dem Bundesland des empfangenden Steuerpflichtigen
gefeiert wird.
Vielen Dank für eure Mühe im Vorraus.
(P.s: ich hab auch ein Gesetz, die §§ dazu wären also nicht verkehrt