Bekanntgabe mdl. Prüfungsergebnisse in Ausbildung

"Nachdem sich der Prüfungsausschuss beraten hat, werden Sie über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.
Sie erhalten einen vorläufigen Bescheid, indem Ihnen das Ergebnis (bestanden oder nicht bestanden) der Prüfung bescheinigt wird.

Haben Sie Verständnis dafür, wenn Ihnen der Ausschuss aus rechtlichen Gründen keine Noten oder Tendenzen nennen darf."

(Quelle: www.studyit.de)

Auf welches Gesetz wird sich hier bezogen?
Ich habe im BBiG nichts dazu gefunden und wundere mich, dass ich nur ein „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ zu hören bekomme.

Wer weiß GENAUES?

Tut mir leid. Habe diesbezüglich keine Ahnung.