ESt-Bescheid trägt das Datum 19.12.2012. Bekanntgabe wäre 3 Tage später am 22.12.2012, Verschiebung der Bekanntgabe auf nächsten Werktag. Dieser ist der 24.12.2012. Ist das richtig?
Gibt es evtl. Gründe, welche die Bekanntgabe auf den 28.12.2012 verschieben, wenn ja, welche?
ESt-Bescheid trägt das Datum 19.12.2012. Bekanntgabe wäre 3
Tage später am 22.12.2012, Verschiebung der Bekanntgabe auf
nächsten Werktag. Dieser ist der 24.12.2012. Ist das richtig?
Danke erstmal - aber dann ist meine Frage, warum die Fälligkeit der ESt-Nachzahlung aus obigem Bescheid erst am 28.01.2013 eintritt? Das hat doch den Anschein, daß - zumindest in der FA-Software - der 24.12.2012 kein Werktag ist. Oder was könnte der Grund für diese Verschiebung sein?
Ich glaube du liegst richtig mit deiner Vermutung. Hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall betreffend den 31.12.12. Scheinbar laufen beide Termine in der FA-Software unter „Feiertag“.
gem. Bekanntgabe-Fiktion würde ich auch auf den 24.12. tippen
da normaler Werktag.
Ein Grund für eine Verschiebung auf den 28.12 würde mir
spontan nicht einfallen.
Sehe ich auch so, dennoch ist die ESt-Nachzahlung aus dem
Bescheid erst am 28.01.2013 fällig. Welchen anderen Grund
könnte es dafür geben?
Vielleicht gibt es da noch den sogenannten Weihnachtsfrieden*?
Nicht jeder hat Online-Banking und die Banken/Sparkassen haben vorwiegend am 24.12. geschlossen.
*=kenn ich von meiner Stadt, die haben früher zwischen den Feiertagen keine Rechnungen/Mahnungen versandt bzw. die Fristsetzung wurde eben auf den nächsten Werktag verschoben.