Bekanntmachung der säumigen Wohngeldzahler einer Eigentümmergemeinschaft

Liebe/-r Experte/-in,
unsere Wohnanlage besteht aus ca. 30 Eigentümmer.
Seit ca. 8 Monaten zahlen 4 Eigentümmer kein Wohngeld.
Bei der Eigentümmerversamlung will unser Verwalter und
unser Beirat nicht die Namen der betreffenden Personen
nennen. Wir haben auf der E-Versammlung beschlossen gegen diese 4
Personen evtl. gerichtliche Schritte einzuleiten. Wir
wissen aber nicht wer diese Personen sind.
Haben die Eigentümmer das Recht die Namen der Eigentümmer
zu erfahren ?.

Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
Sawluk

Selbstverständlichn haben Sie das Recht zu erfahren, welchen Stand die Buchhaltung des Verwalters mit Namen und Beträgen hat. Weigert sich der Verwalter dies der Eigentümergeminschaft über die obligatorischen Gesamtabrechnungen bekanntzugeben, erstatten Sie Strafanzeige wg. des Verdachtes auf Betrug gegen den Verwalter und auch gegen den dies konspirativ deckenden Beirat!