Bekanntmachungen in Zeitschriften

Hallo,
Folgende theoretische Frage:

Angenommen ein eingetragener Verein, Informiert auf seiner Homepage
für ein Fest und eine Zeitschrift sieht das, und nimmt diese
Information
der Homepage des Vereins in ihren Veranstaltungskalender auf.
Der Verein möchte das allerdings nicht dort stehen haben, welche
Rechtlichen
Möglichkeiten hätte so ein Verein dagegen anzugehen?
Dei Zeitschrift wurde allerdings schon veröffentlicht!
Möglichkeit für eventuellen Schadenersatz?
Einzug der Ausgabe?
Für die Zukunft?
Von Seiten der Zeitschrift wurde nie um Erlaubnis gefragt…

Würde es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten???

M.f.G. Maennemampfi

Hm, warum sollte die Zeitschrift das nicht dürfen? ist die veranstaltung öffentlich? wenn nicht könnte ein freundlicher hinweis, dass es sich um eine private feier handelt vielleicht schon ausreichen. welchen sinn hat es für eine zeitung/zeotschrift denn, eine veranstaltung anzukündigen, zu der nur „geladene gäste“ zugelassen sind?

Ansonsten hat eine Zeitung/eitschrift natürlich das recht über solche dinge zu berichten. iche gehe mal davon aus die zeitschrift hat den gleichen „thematischen hintergrund“ wie der verein.

Hallo, danke erstmal für deine schnelle Info.

Naja,

die Veranstaltung ist „bedingt“ öffentlich.
Die Zeitschrift ist kostenlos zu haben und finanziert sich durch Werbung.
Der Verein möchte allerdings nicht in dieser Zeitschrift unter der Rubrik
„Veranstaltungen“ kommen, bzw. genannt werden.
Zu mindestens nicht ungefragt…
Da die Leserschaft und somit das zu erwartende Publikum nicht zu
dem Personenkreis des Vereins passt.

hallo,

ich finde, da wird das recht etwas überstrapaziert. es kann nicht seine aufgabe sein, kommunikation zu ersetzen.

Möglichkeit für eventuellen Schadenersatz?

welcher schaden ist denn entstanden?

Einzug der Ausgabe?

der bereits erschienenen? wie sollte das gehen? hausdurchsuchung bei allen abonnenten?

Für die Zukunft?

mit der redaktion sprechen?

Von Seiten der Zeitschrift wurde nie um Erlaubnis gefragt…

ähm …

Würde es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten???

wozu?

gruß
ann

Hallo,

> …die Veranstaltung ist „bedingt“ öffentlich…

Das steht ja hoffentlich auch auf der Homepage des Vereins.

Was ich noch nicht ganz verstehe, der Verein veröffentlicht
Informationen auf seiner Homepage, die ist vermutlich
WELTWEIT von JEDERMANN zugänglich.

Und dieser Verein beklagt nun das eine vermutlich kleine
ihm nicht erwünschte Zielgruppe durch die Einladung
in einer kostenlosen Zeitung auch zu dieser „bedingt“
öffentlichen Veranstaltung kommt.

Ist dem Verein klar, das man nur deshalb weil „einer“
zur Leserschaft einer kostenlosen Zeitschrift gehört,
nicht unbedingt über dessen „Passung“ zum Personenkreis
eines Vereins schliessen kann, oder werden Vereinsmitglieder
bei denen der Konsum besagter Zeitschrift festgestellt wurde
ausgeschlossen, geteert und gefedert ?

Ist dem Verein klar, das in den Weiten des Internet
noch ganz andere „Gesellen“ sich eingeladen fühlen könnten ?

Weshalb gibt es auf der Homepage des Vereins nicht
einfache eine Rubrik „Nur für Mitglieder“, evtl.
mit Passwortschutz, da kann man dann ganz „geheim“
und vertraulich solche „bedingt“ öffentlichen
Veranstaltungen ankündigen.

Rechtlich denke ich hat der Verein keine Möglichkeit
die Veröffentlichung zu verhindern:
In Deutschland gibt Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit vor.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Eine „Gegendarstellung“ könnte der Verein evtl. bewirken,
aber ob der Verein das IM SELBEN MEDIUM tatsächlich möchte ?
Falls er es möchte könnte der Verein als Gegendarstellung
auch die „bedingte“ Öffentlichkeit der Veranstaltung in der
nächsten Ausgabe der Zeitschrift anzeigen.

Liebe Grüße
Ralf

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Ok
das mit dem GG ist klar…

Die Zeitschrift samnmelt allerdings willkürlich aus dem I-net.
etc Infos übwe Veranstaltungen etc. und verpackt sie in ihre Ausgabe.
Eigentlich nichts verwerfliches.
Doch wenn einer Werbung machen will, werben Sie damit,
wer alles in ihrer Zeitschrift inseriert und welche div.
Anzeigen von der Leserschaft geschaltet werden.
Desweiteren geben Sie an welchen großen Leserkreis Sie doch haben. (Aufgrund der vielen div. Azeigen etc.)

HALLO: Es wurde von dem Verein NIE etwas geschaltet bzw. veranlast!

Deshalb würde ich sagen die Zeitschrift teuscht ihre „zahlende Kundschaft“ mit falschen Informationen.

Und deshalb will der Verein mit solchen „Teuschungen“ nichts zu tun haben.
(Klar ist auch dass dem Verein dadurch dass seine Veranstaltungen in der Zeitschrift auftauchen, niemand ihm einen Strick binden kann…
es geht ums prinziep.)

Das mit den Teeren und Federn, müste sich mal überlegen… :smile: