Beklagte muss die Klägerin bis zum rechtskräftigen

Wer kann mir sagen, was nach einer Urteilsverkündung folgendes bedeutet.

Beklagte muss die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterbeschäfitgen.

Vielen Dank

Hallo,

zwar kenne ich mich nur im Rentenrecht aus, aber ich denke ich kann dir helfen.

Bist du sicher, dass der Richter ein Urteil verkündet hat? Für mich hört es sich eher nach einem einen Beschluss (im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz?) an. Auf jeden Fall hat er geregelt, dass der Arbeitnehmer so lange weiterbeschäftigt werden muss, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn innerhalb der Rechtmittelfrist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt wurde. Am Ende des Urteils (wenn es denn wirklich ein Urteil ist) findest du die sog. Rechtsmittelbelehrung. In der Regel hat man vier Wochen Zeit, das zulässige Rechtsmittel einzulegen (z. B. Beschwerde oder Berufung). Geschieht dies NICHT, ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und der Arbeitnehmer kann entlassen werden. Geht jedoch einer der Beteiligten (in der Regel Arbeitgeber oder Arbeitenehmer) in die Beschwerde bzw. Berufung, ist das Verfahren (noch) nicht rechtskräftig abgeschlossen. Für die Dauer des Beschwerdeverfahrens bzw. Berufungsverfahrens muss der Arbeitnehmer deshalb weiter beschäftigt werden.

Ergäbe das in deinem Fall einen Sinn?

Viele Grüße von

Harald Meyer