Beklagte weigert sich PKW herauszugeben, was nun?

Mir liegt ein Urteil mit einem Herausgabeanspruch eines Pkw´s gegen die Beklagte vor. Die Beklagte weigert sich bislang das Auto herauszugeben. Im Gerichtstermin sagte Sie, dass das Auto in Rumänien stehen würde. Sie weigert sich nach wie vor die Adresse in Rumänien bekanntzugeben. Sobald mir die vollstreckbare Ausfertigung vorliegt wird der Gerichtsvollzieher tätig. Nun meine Frage, was ist wenn sich die Beklagte weiter weigert das Auto herauszugeben bzw. den Standort des Autos nicht bekannt gibt? Ist dies eine Strafbare Handlung? Was kann man tun? Könnte der Gerichtsvollzieher wahlweise auch andere Gegenstände pfänden?

M.f.G
Fraenkyboy

Nee, eine ersatzpfändung kann der GV so nicht durchführen. Er hat sich an den gerichtsbeschlus zu halten.Ich würde das fagrzeug aber über die Polizei zur fagndung ausschreiben lassen. manchmal finden die über interpool auch was

Danke für den Hinweis, wäre noch zu klären was der Gerichtsvollzieher oder ich machen kann wenn Sie das Fahrzeug nicht herausgibt?

M.f.G
Fraenkyboy

Hab ich doch geschrieben von der polizei /staatsanwaltschaft zur fahndung ausschreiben lassen

Guten Tag,
dieser Sachverhalt übersteigt meine bisherige Erfahrung. Sorry