Sind das juristisch gesehen die gleichen Begriffe? Muss dann ein Richter auch im Zweifel für den Beklagten entscheiden?
Grüße
Franz
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Hallo Franz,
Beklagter ist jemand in einem Zivilprozess, Angeklagter in einem Strafverfahren. Wenn der Kläger seinen Anspruch nicht klar beweisen kann, muss zugunsten des Beklagten entschieden werden.
Gruß
Peter
danke schön, Peter! (one point)
Beklagter ist jemand in einem Zivilprozess, Angeklagter in
einem Strafverfahren. Wenn der Kläger seinen Anspruch nicht
klar beweisen kann, muss zugunsten des Beklagten entschieden
werden.