Bekleidungsvorschriften

Wenn in einem Arbeitsvertrag nichts bzgl.Bekleidungsvorschriften, bzw.
Piercings und Tattoos steht und keine Betriebsvereinbarung vorhanden ist,der Chef aber trotzdem verlangt,daß z.B.ein Tattoo verdeckt sein muß,ist das irgendwo geregelt? Und es handelt sich bei dem betreffendem Betrieb nicht etwa um eine Bank oder so,sondern um einen Industriebetrieb! Da müßte/sollte doch dann eigentlich das Recht auf
freie Persönlichkeitsentfalltung gelten,oder ?

Da müßte/sollte doch dann eigentlich das Recht auf
freie Persönlichkeitsentfalltung gelten,oder ?

Dieses Recht gilt ohnehin immer und überall, jedoch in unterschiedlichem Maße.
Bei Tätowierungen ist das schwierig zu beurteilen. Wenn ein Arbeitnehmer allerdings auf das Zeigen seines Tattoos beharrt, obwohl er es bedecken könnte, und sich irgendjemand daran stört, hat der Arbeitnehmer eher schlechte Karten.

Gruß,

Malte

Existiert in diesem fiktiven Unternehmen ein Betriebsrat?

Ebenfalls grußlos
Guido

Nein, gibt es leider nicht!

Sorry für die nicht vorhandenen Grüße,
war wohl noch etwas aufgewühlt!

Aber jetzt
Gruß
Shadana

Existiert in diesem fiktiven Unternehmen ein Betriebsrat?

Ebenfalls grußlos
Guido

Hi!

Kleine pauschale (wenn auch stark vereinfachte) Formel:

Kein Betriebsrat = keine Mitbestimmung = Direktionsrecht des Arbeitgebers.

LG
Guido

P.S. Du sprachst das Persönlichkeitsrecht an.
Niemand hindert den AN an seiner Kündigung - somit ist kein Persönlichkeitsrecht berührt.