Kann man als Chef klare unmissverständliche
Bekleidungsvorschriften etablieren?
Gerade habe ich, auf der Suche nach einem Anwalt im Internet,
dort das (weibliche) Team einer Anwaltskanzlei betrachten dürfen: Sieben junge
Damen, nett anzusehen, aber miserabel gekleidet – wohlgemerkt, DAS
repräsentative Photo als Aushängeschild der Kanzlei.
Wenn ich sage, „miserabel gekleidet“, dann heißt das,
dass man in solchen Klamotten bestenfalls morgens um sechs Uhr unerkannt Brötchen
holen oder auf Ballermann das achtzehnte Bier ordern kann, mehr auch nicht; die
angeblich hochaktuellen tollen Angebote für Billigklamotten flattern mir
tagtäglich ins Haus – und sie sehen nicht anders aus!
Ich habe als Mitarbeiter in der Redaktion eines renommierten
Verlages ebensolche Damen vor Augen gehabt, auch solche, die ihre unübersehbaren
Problemzonen unbedeckt mit Lust zur Schau gestellt haben. Um keine Missverständnisse
aufkommen zu lassen: Es gab auch genügend Herren, die in Holzfällermontur
aufschienen oder sich sommers in schmucke Sandalen kleideten…
Frage: Kann ein Arbeitgeber von den Mitarbeitern/
Mitarbeiterinnen verlangen, dass sie einen gewissen Bekleidungskodex einhalten?
Und wenn der Arbeitgeber sogar einen vierteljährlichen Zuschuss zur „Dienstbekleidung“
in Höhe von z.B. 250 Euro leistet, darf er dann von einem erhöhten Niveau der
Dienstbekleidung ausgehen oder hat er sich verspekuliert, weil das Geld eben doch
anderswohin floss???
neben den Aspekten: Sicherheit, corporate idendity kann auch die Erhaltung der Arbeitsleistung ein Argument sein.
Dies ist NICHT ausgedacht! In einem Unternehmen sind in einem Keller Produktionsmaschinen aufgestellt. Eine junge, hübsche Frau weiß um ihre Reize und geizt damit nicht.
Die männlichen Kollegen können sich nicht auf ihre Arbeit konzentrieren, es gibt immer etwas zu sehen. Gut jetzt könnte man die Männer zurechtweisen, aber die Lösung die Frau zu bitten, sich doch etwas bedeckter anzuziehen ist sicher die einfachere Lösung.
Und: Wir wollen doch pc sein… Auch ein junger, hübscher Mann oder ein junges, hübsches Etwas des 3. Geschlechs könnte um seine Reize wissen und nicht damit geizen. Dann wäre das gleiche Problem gegeben, sofern einer der anderen für diese Reize anfällig wäre.
Im übrigen könnten diese Reize, egal welche Art man nun präferiert, auch sehr positive Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben.
Ich halte die referenzierten Entscheidungen zur vorgeschriebenen Bekleidung für grundsätzlich falsch. Aber was will man machen? Die dortigen Entscheider haben ja nur Jura studiert und wissen es nicht besser.
Auf die Ursprungsfrage bezogen: Ja, es gibt diese Optionen zur Vorgabe der Bekleidung und sie sind folglich auch derzeit einzuhalten.
Gerade habe ich, auf der Suche nach einem Anwalt im Internet,
dort das (weibliche) Team einer Anwaltskanzlei betrachten dürfen: Sieben junge
Damen, nett anzusehen, aber miserabel gekleidet – wohlgemerkt, DAS
repräsentative Photo als Aushängeschild der Kanzlei.
Wenn ich sage, „miserabel gekleidet“, dann heißt das,
dass man in solchen Klamotten bestenfalls morgens um sechs Uhr unerkannt Brötchen
ist deine persönliche Meinung.
Solange du uns das Foto nicht präsentierst, ist es müßig, darüber zu spekulieren.
Denn deine Meinung hat wahrscheinlich wenig mit der Intention der Kanzlei zu tun.
Denn je nach der Klientel, die man ansprechen will,kann das durchaus passend sein.