Bekomm ich Arbeitslosengeld?

Hallo, ich habe am 11.8.12 ein Arbeitsverhältniss begonnen und zum 17.8.12 wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht! Da ich seit 14.8.12 wegen zwei Bandscheibenvorfällen bis zum 19.8.12 krankgeschrieben bin bekomme ich jetzt Krankengeld. Wenn ich mich jetzt am 20.8.12 nicht mehr krankschreiben lasse, bekomme ich dann den Prozentsatz von dem Gehalt da wo ich drei Tage gearbeitet habe oder von dem vorherigen da wo ich über zwei Jahre gearbeitet habe? Brauche eure hilfe! Danke

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo,
für eine genaue Antwort bitte diese Fragen beantworten, da Ihre Frage etwas zusammen gefast ist, und so nicht beantwortet werden kann.

  1. Von wann an haben Sie gearbeitet?..genaue Angabe…
  2. Von wann an gab es Krankengeld?
  3. Haben Sie schon Arbeitslosengeld bekommen?
  4. genaue Angaben wenn ja, wann Sie Arbeitslosengeld bekommen haben.
    Es gibt kein Arbeitslosengeld für drei Tage, aber wenn vorher alles paßt…dann ja…deshalb brauche ich diese Angaben.
    LG
    glaub nicht alles

Hallo ML,
grundsätzlich wird Arbeitslosengeld von den letzten zwölf abgerechneten Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet, d. h. dass in deinem Fall vom 01.08.2011 bis zum 17.08.2012 geschaut würde, welche beitragspflichtigen Entgelte erzielt wurden.
Ich wünsche dir gute Besserung und viel Glück

Mit ALG I kenne ich mich nicht so gut aus. Ich empfehle, im Bereich ALG des Erwerbslosenforum Deutschland diese Anfrage zu posten.

http://www.elo-forum.org/alg/

Hallo,

wichtig ist es zunächst sich umgehend d.h. am 1 Tag der Genesung persönlich (ohne Termin vormittags mit Ausweis) a´los zu melden.

Das Arbeitslosengeld I wird errechnet: Nettojahresentgelt des letzten Jahres ./.12, davon 60 bzw. mit Kind 67 Prozent. Im Fall eines Aufhebungsvertrags wird zudem geprüft, ob eine Sperrzeit eintritt. Hierzu wird eine Stellungnahme des AG´s zund des AN´s angefordert.

VG
Claudia

Hallo,

das Arbeitslosengeld bemisst sich nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate.

Gruß

Hallo
mit dem Anspruch nach dem ALG-I kenne ich mich leider nicht so gut aus.

Liebe Grüße

Hilfe wofür? Wenn Sie wieder arbeitsfähig geschrieben sind, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen, ggfs. Auch beim Jobcenter, wenn das Arbeitslosengeld I zu wenig ist

Guten Morgen.

Sie erhalten das Arbeitslosengeld in der Höhe, wie Sie es vor der Beschäftigung erhalten hatten.
Aber warum haben Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben??? Nun wird die Agentur eine Sperrzeit prüfen und ggf. erhalten Sie 12 Wochen lang kein Alg.

Trotzdem Danke! :smile:

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Danke für deine Hilfe! :smile: